Sven Giegold

Europäische Investitionsbank – Europaparlament fordert strengere Kontrolle

Das Europaparlament hat heute seinen Jahresbericht 2013 zur Arbeit der Europäischen Investitionsbank (1) verabschiedet. In diesem Jahr hatte die Grünen/EFA-Fraktion mit dem Berichterstatter Ernest Urtasun (ICV, Spanien) erstmals die Federführung für diesen Bericht.

Den verabschiedeten EIB-Bericht kommentiert Berichterstatter Ernest Urtasun:

“Der Einfluss der EIB auf die Wirtschaft- und Finanzpolitik wächst stetig. Gerade im Investitionsplan der Europäischen Kommission hat sie eine entscheidende Rolle. Deshalb darf sie nicht weiter weitgehend ohne Kontrolle agieren. Sie muss transparenter werden und die Möglichkeiten für eine effiziente Kontrolle verbessern. Die EU-Abgeordneten fordern, dass die Bank dem Europaparlament in Zukunft ausführlicher über ihre Geschäftstätigkeit Auskunft geben muss. Bei der Bewertung ihrer Projekte müssen wirtschaftlichen Effekte genauso wie ihre sozial-ökologischen Folgen zählen.

Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europaparlament: fügt hinzu:

“Bei der Förderpolitik brauchen wir einen radikalen Wandel: Die EIB muss nachhaltige Projekte fördern, die Innovation und Arbeitsplätze schaffen. Energieffizienz und Erneuerbare Energien müssen im Mittelpunkt stehen. Klimaschutz muss bei den Projekten konsequent beachtet werden. Es kann nicht sein, dass die Bank noch immer aktiv die Energiegewinnung aus Kohle oder sinnlose Riesen-Infrastruktur-Projekte fördert. Die EIB ist auch nicht dafür da, Großkonzernen Risiken für ihre Investitionen abzunehmen, die ohnehin Zugang zu Kredit haben. Banken und Großunternehmen, die in aggressive Steuervermeidung verwickelt sind, müssen von der Förderung ausgeschlossen werden.”

(1)  Die EIB ist eine der größten öffentlichen Banken der Welt. Sie steht unter begrenzter Kontrolle des Europaparlaments. Schon lange wird sie von Umweltschützern, kleinen und mittleren Unternehmen und Wirtschaftswissenschaftlern für ihre Geschäftspolitik kritisiert. In den letzten Jahren hat sie einen Reformprozess durchlaufen.

Den EIB-Bericht (deutsche Version) finden Sie hier: http://bit.ly/1OE6TD2

 

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Die fortschrittlichen Beschlüsse des Europaparlaments im einzelnen:

 

EIB soll mehr Risiko übernehmen

  1. ist der Ansicht, dass Projekte mit einem europäischen Mehrwert und einer positiven Kosten-Nutzen-Analyse Vorrang genießen sollten; verweist darauf, wie wichtig es ist, Projekte auf den Weg zu bringen, die größtmögliche Ergebnisse bei der Schaffung von Arbeitsplätzen haben könnten; hebt hervor, dass es notwendig ist, sich auf Projekte mit höherem Risiko zu konzentrieren, die nicht ohne weiteres die Bedingungen für eine Finanzierung durch Banken erfüllen; warnt davor, dass diese Task Force politischem Druck ausgesetzt sein könnte, Projekte zu fördern, die von bestimmten Interessengruppen favorisiert werden, was zu einer Fehlallokation finanzieller Mittel zu unrentablen Investitionen führen könnte, die nicht im öffentlichen Interesse liegen;

 

Projekte sollten zusätzlich sein, Verdängungseffekte von EIB-Krediten vermieden werden

  1.      weist darauf hin, dass das Verfahren zur Auswahl der Projekte zum Ziel haben sollte, Verdrängungs- und Umverteilungseffekte zu vermeiden, und sich deshalb auf Projekte mit europäischem Mehrwert und hohem innovationsbasiertem Potenzial konzentrieren sollte, die dem Zusätzlichkeitskriterium entsprechen; betont, dass das Beschäftigungspotenzial der Projekte berücksichtigt werden muss, die in den unter Massenarbeitslosigkeit leidenden EU-Mitgliedstaaten ausgewählt werden;

 

  1.    betont, dass die zusätzliche Darlehenskapazität, die sich aus der kürzlich vorgenommenen Kapitalerhöhung der EIB um 10 Mrd. EUR ergeben hat, nicht vollständig genutzt wurde; fordert die einbezogenen Interessenträger auf, nach Kräften Maßnahmen zu fördern, um die Darlehensvergabe der EIB auszuweiten;

 

Europaparlament betont schlechte Erfahrungen mit Öffentlich-Privaten-Partnerschaften und Risikoteilungsinstrumenten

  1.    bekräftigt seine verhaltene Unterstützung der Entwicklung öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP), die, wenn sie gut gestaltet sind, eine wichtige Rolle bei langfristigen Investitionen, in der digitalen Wirtschaft, bei Forschung und Innovation, beim Humankapital sowie in europäischen Verkehrs-, Energie- und Telekommunikationsnetzen spielen können; bedauert, dass sich mängelbehaftete ÖPP zu einem kostspieligen System der öffentlichen Finanzierung des Privatsektors entwickelt haben, was zur Verschuldung der öffentlichen Hand geführt hat; weist außerdem darauf hin, dass solche Maßnahmen häufig mit dem Problem der Undurchschaubarkeit und der asymmetrischen Verteilung der Informationen in den Erfüllungsklauseln zwischen den öffentlichen und den privaten Stellen, üblicherweise zugunsten des Privatsektors, belastet sind;

 

  1.    weist darauf hin, dass Risikoteilungsinstrumente, die im Endeffekt die Bereitstellung staatlicher Beihilfen einschließen, nur für Fälle von Marktversagen, durch das externe Kosten entstehen, bzw. nur für die Erfüllung von Aufgaben von allgemeinem Interesse wie der Bereitstellung öffentlicher Güter und der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse vorgesehen werden sollten, wobei jedoch beachtet werden muss, dass ein solcher Schritt stets die Gefahr einer Sozialisierung von Verlusten und einer Privatisierung der Erträge mit sich bringt; weist darauf hin, dass dies im Falle eines Ausfalls dazu führt, dass der öffentliche Sektor die Verluste tragen muss;

 

  1.    bedauert die Rolle, die die EIB und die Kommission beim Projekt Castor spielen, das im Rahmen der Projektanleiheninitiative finanziert wird und bei dem eine Risikobewertung vorgenommen wurde, in der die Gefahr gesteigerter seismischer Aktivität aufgrund der Verpressung von Gas nicht berücksichtigt wurde, obwohl zahlreiche Studien vorliegen, in denen eindeutig vor den potenziellen Gefahren gewarnt wird; fordert die Kommission und die EIB nachdrücklich auf, Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass die spanischen Bürger über ein höheres öffentliches Defizit oder durch eine Erhöhung der Energiekosten Entschädigungszahlungen in Höhe von 1,3 Mrd. EUR für ein katastrophal bewertetes Projekt zahlen müssen; fordert die Kommission auf, den Empfehlungen der Europäischen Bürgerbeauftragten Folge zu leisten und zu untersuchen, ob die Beschlüsse der spanischen Regierung zu Castor als verbotene staatliche Beihilfen betrachtet werden könnten;

 

  1.    bedauert, dass die EIB die Ausweichautobahn „Passante di Mestre“ finanziert hat, nachdem die italienischen Behörden öffentlich mitgeteilt hatten, dass der Geschäftsführer des größten Unterauftragnehmers wegen Steuerbetrug festgenommen wurde; fordert die EIB angesichts der noch laufenden Ermittlungen der italienischen Behörden im Korruptionsskandal im Zusammenhang mit dem Bau und der Verwaltung der „Passante di Mestre“ auf, das Projekt „Passante di Mestre“ nicht im Rahmen der Projektanleiheninitiative oder durch ein anderes Finanzinstrument zu finanzieren und sicherzustellen, dass sie ihre Null-Toleranz gegenüber Betrug umsetzt, wenn sie den Einsatz von Projektanleihen in Erwägung zieht;

 

Energie und Klimaschutz

  1.    fordert die EIB auf, ihre neuen Kriterien für die Vergabe von Darlehen im Energiebereich korrekt anzuwenden und in regelmäßigen Abständen und öffentlich über ihre Anwendung zu berichten;

 

  1.    fordert die EIB auf, ihre Investitionsanstrengungen zu verstärken, um ihren CO2-Fußabdruck wesentlich zu verringern, und Strategien auszuarbeiten, die die Union dabei unterstützen, ihre Klimaziele zu erreichen; begrüßt, dass die EIB 2015 eine Klimaverträglichkeitsprüfung und eine Überprüfung ihrer sämtlichen Aktivitäten vornehmen und veröffentlichen lassen wird, was möglicherweise eine erneuerte Klimaschutzpolitik zur Folge haben wird; hofft, dass die Energiepolitik der EIB durch ihren neuen Emissionsstandard konkret unterstützt werden wird, der für alle Projekte zur Energieerzeugung aus fossilen Brennstoffen angewendet werden soll, um Investitionen in Projekte herauszufiltern, deren voraussichtliche Kohlenstoffemissionen einen Schwellenwert überschreiten; fordert die EIB auf, den neuen Emissionsstandard regelmäßig zu überprüfen und strengere Verpflichtungen anzuwenden;

 

Mehr Transparenz und keine Nutzung von Steueroasen

 

  1.    begrüßt die gegenwärtige Überprüfung der Transparenzpolitik sowie weitere Initiativen zur Förderung von Transparenz als wichtige Schritte, um der früheren Geheimhaltungstradition der EIB ein Ende zu machen, und fordert die EIB nachdrücklich auf, vorzugsweise auf der Grundlage einer „Offenlegungsvermutung“ anstelle einer „Vertraulichkeitsvermutung“ vorzugehen, da sich dadurch die Liste der Offenlegungsausnahmen wesentlich verringern wird; weist auf die Verpflichtung der EIB hin, dafür zu sorgen, dass ihre Transparenzstrategie mit den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission im Einklang steht;

 

  1.    fordert die EIB nachdrücklich auf, nicht mit Unternehmen zusammenzuarbeiten, die aus kooperationsunwilligen Drittstaaten heraus agieren, die „sich insbesondere dadurch auszeichne[n], dass [sie] keine oder nur nominale Steuern erheb[en], keinen wirksamen Informationsaustausch mit ausländischen Steuerbehörden pfleg[en] und einen Mangel an Transparenz in Rechts- und Verwaltungsvorschriften aufweis[en], beziehungsweise von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung oder ihrer Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche“ entsprechend gekennzeichnet wurde[n]“;

 

  1.    fordert die EIB nachdrücklich auf, eine Vorreiter- und Vorbildrolle hinsichtlich Steuertransparenz und Verantwortlichkeit einzunehmen; fordert insbesondere die EIB auf, genaue Daten zu den Steuerzahlungen zu sammeln, die auf ihre Investitionsvorhaben und Darlehensvergaben zurückzuführen sind, insbesondere betreffend die Besteuerung von Unternehmensgewinnen und vor allem in Entwicklungsländern, um diese Daten jährlich zu analysieren und zu veröffentlichen;

 

  1.    bedauert, dass sich die EIB im Zusammenhang mit einem aktuellen Fall (Mopani/Glencore) weigert, die Ergebnisse ihrer internen Untersuchung zu veröffentlichen; weist insbesondere auf die im Zusammenhang mit der Beschwerde 349/2014/OV an die EIB gerichteten Empfehlungen der Europäischen Bürgerbeauftragten hin, die EIB solle ihre Weigerung, Zugang zu dem Untersuchungsbericht zu dem gegen Glencore gerichteten Vorwurf der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Finanzierung der Kupfermine Mopani in Sambia zu gewähren, überdenken; fordert die EIB auf, den Empfehlungen der Europäischen Bürgerbeauftragten Folge zu leisten;

 

Mehr Frauen in die Leitungsgremien der EIB

 

  1.    bedauert den Mangel an Vielfalt im Direktorium, im Rat der Gouverneure und im Verwaltungsrat der EIB, insbesondere in Bezug auf die Geschlechtszugehörigkeit; fordert die EIB auf, den Geist der Eigenkapitalrichtlinie umzusetzen, wonach Banken gemäß Artikel 88 Absatz 2 verpflichtet sind, über eine Zielvorgabe für die Vertretung des unterrepräsentierten Geschlechts im Leitungsorgan zu entscheiden und eine Strategie für die Anhebung des Anteils des unterrepräsentierten Geschlechts im Leitungsorgan zu erstellen, um diese Zielvorgabe zu erreichen; die Zielvorgabe und die Strategie sowie ihre Umsetzung werden veröffentlicht;

 

Kritische Töne zur Aktivität in Entwicklungsländern

 

  1.    fordert den Europäischen Rechnungshof (ERH) erneut auf, im Vorfeld der Halbzeitbewertung des externen Mandats der EIB einen Sonderbericht über die Leistung der Darlehenstätigkeiten der EIB in Drittländern und ihre Angleichung an die Politik der EU auszuarbeiten sowie ihren Mehrwert hinsichtlich der von der EIB genutzten Eigenmittel zu vergleichen; fordert den ERH darüber hinaus auf, in seinen Analysen zwischen den aus dem EU-Haushalt finanzierten Garantien, der aus dem Europäischen Entwicklungsfonds finanzierten Investitionsfazilität, den unterschiedlichen Formen von Mischfinanzierungen des Treuhandfonds für die Strukturpartnerschaft EU-Afrika, dem Investitionsfonds für die Karibik, der Investitionsfazilität für den Pazifik und der Verwendung von Rückflüssen für diese Investitionen zu differenzieren; fordert den Europäischen Rechnungshof außerdem auf, in seiner Analyse die Verwaltung von aus dem EU-Haushalt stammenden Mitteln durch die EIB, die im Zusammenhang mit der über den Europäischen Entwicklungsfonds bereitgestellten Investitionsfazilität und den verschiedenen Mischfinanzierungen in Form von Kombinationsfazilitäten der EU steht, sowie die Verwendung von Rückflüssen aus diesen Investitionen zu berücksichtigen;

 

Mehr Demokratie: Strukturierter Dialog mit dem Europaparlament

 

  1.       fordert die EIB und das Parlament auf, eine Plattform für den Dialog zwischen der EIB und den zuständigen Ausschüssen des Parlaments zu schaffen; ersucht auf dieser Grundlage die EIB, ins Parlament zu kommen, um vierteljährlich über den Fortschritt der EIB und ihre Tätigkeiten zu berichten und zu diskutieren; schlägt vor, einen regelmäßigen und strukturierten Dialog zwischen dem Präsidenten der EIB und dem Europäischen Parlament aufzunehmen, der sich am Modell des vierteljährlichen währungspolitischen Dialogs zwischen der EZB und dem Europäischen Parlament orientiert, um eine verstärkte parlamentarische Aufsicht über die Tätigkeiten der EIB sicherzustellen und eine vertiefte Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen beiden Institutionen zu ermöglichen;

 

AAA-Rating erhalten

69.    begrüßt die hochwertige Qualität der Aktiva der EIB mit einem Niveau an notleidenden Krediten von fast 0 % (0,2 %) des gesamten Kreditportfolios; hält es für wesentlich zu gewährleisten, dass die EIB ihr AAA-Rating behält, um ihren Zugang zu internationalen Kapitalmärkten unter den bestmöglichen Finanzierungsbedingungen aufrechtzuerhalten, was sich positiv auf den Verlauf von Projekten, Interessenträger und das Geschäftsmodell der EIB auswirken würde;

Rubrik: Wirtschaft & Währung

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