Sven Giegold

Expertenkonsultation zur Bewertung der IAS-Verordnung und zur Tätigkeit von IFRS Stiftung, EFRAG und PIOB

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europaparlaments arbeitet aktuell am Initiativbericht zur Bewertung der IAS-Verordnung und zur Tätigkeit von International Financial Reporting Standards (IFRS) Stiftung, European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) und Public Interest Oversight Board (PIOB).

Die Verordnung Nr. 1606/2002 (IAS-Verordnung) regelt die Kriterien zur Übernahme internationaler Rechnungslegungsstandards (IFRS) in europäisches Recht. Mehr als zehn Jahre nach Verabschiedung der IAS-Verordnung hat die EU-Kommission überprüft, ob die Verordnung ihre ursprünglichen Ziele erreicht hat und ob die Empfehlungen von Philippe Maystadt zur Stärkung des Rolle der EU im internationalen Standardsetzungsprozess berücksichtigt wurden. Hinsichtlich der Tätigkeit von IFRS Stiftung, EFRAG und PIOB kommt die EU-Kommission zu einem positiven Ergebnis.

Der Initiativbericht des Europaparlaments ist eine gute Gelegenheit, auf vorhandene Probleme und mögliche Verbesserungen hinzuweisen. Der Berichtsentwurf enthält bereits wertvolle Empfehlungen wie eine frühzeitige Beteiligung des Europäischen Parlaments am Standardsetzungsprozess, eine Klärung der Begriffe “true and fair view” (ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage) und “public good” (Gemeinwohl) sowie die Forderung nach einem Ausbau der Kapazitäten von International Accounting Standards Board (IASB) und EFRAG zur Abschätzung der Folgen von Rechnungslegungsstandards auf die Finanzstabilität.

Den Berichtsentwurf finden Sie hier (bisher nur auf Englisch):

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2f%2fEP%2f%2fNONSGML%2bCOMPARL%2bPE-575.121%2b01%2bDOC%2bPDF%2bV0%2f%2fEN
Wir würden uns sehr freuen, wenn alle diejenigen, die konkrete Anmerkungen haben, uns diese bis Freitag, den 5. Februar 2016 zukommen lassen könnten.

Rubrik: Wirtschaft & Währung

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