Sven Giegold

Expertenkonsultation zur Revision der Geldwäsche-Richtlinie

Als Reaktion auf die Terroranschläge in Paris und Brüssel sowie als Antwort auf die Enthüllungen der Panama Papiere hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Revision der vierten Geldwäsche-Richtlinie vorgelegt. Der Kommissionsvorschlag muss nun vom Rat der Mitgliedsländer und dem Europaparlament beraten und in veränderter Form beschlossen werden. Auch der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) wird hier beteiligt.

 

Wie bei allen Gesetzgebungsverfahren bin ich als Schattenberichterstatter der Grünen auch im Rahmen dieses Dossiers daran interessiert, Hinweise und Rückmeldungen von Praktikern und Betroffenen zum Vorschlag zu erhalten. Mir ist dabei wichtig zu erfahren, wie wir die großen Defizite in der Geldwäschebekämpfung am besten beheben können. Das Europaparlament kann in diesem Zuge auch Vorschläge machen, die deutlich über die Vorlage der EU-Kommission hinausgehen.

 

Die Kommission schlägt ein öffentliches Register über die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen und kommerziellen Treuhandgesellschaften (“trusts”) vor. Zusätzlich will die Europäische Kommission den Austausch von Informationen über wirtschaftlich Berechtigte zwischen den nationalen Behörden verbessern. Diese Maßnahmen würden erstmals eine echte Kontrolle ermöglichen und aufdecken, wer sich hinter Briefkastenfirmen und anderen undurchsichtigen Unternehmensstrukturen versteckt. Sind die Vorschläge ausreichend, um die wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln und Geldwäsche und Steuervermeidung wirksamer zu bekämpfen? Welche Vorschläge haben Sie, um das große Vollzugsdefizit im Bereich der Geldwäschebekämpfung anzugehen?

 

Der Kommissionsvorschlag ist hier online verfügbar (derzeit nur auf Englisch):

http://ec.europa.eu/justice/criminal/document/files/aml-directive_en.pdf

 

Über Anmerkungen zu diesem wichtigen Thema bis zum 26. August 2016 würde ich mich sehr freuen.

Rubrik: Wirtschaft & Währung

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