Sven Giegold

Fragen und Antworten zu Phosphatzusätzen in Dönerfleisch

  1. Wie sieht die aktuelle EU-Rechtslage in Bezug auf Phosphatzusätze in Dönerfleisch aus?

Phosphatzusätze sind derzeit auf EU-Ebene für die Verwendung in gefrorenen Fleischspießen (z. B. Dönerspieße, Gyros) nicht zugelassen. Diese fallen gesetzlich unter die  Definition“Fleischzubereitungen“. [1]

Der Verordnungsentwurf der Kommission zielt darauf ab, durch eine Revision des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 die Verwendung von Phosphorsäure – Phosphate – Di – Tri – und Polyphosphaten (E 338-452) als Lebensmittelzusatzstoff in gefrorenen, vertikal rotierenden Fleischspießen aus Schaf-, Lamm-, Kalb- und/oder Rindfleisch zu erlauben.

Zusätzlich können diese Spieße auch mit Flüssigwürze behandelt werden oder auch Geflügelfleisch enthalten. Fleischzubereitungen, die bereits Phosphatzusätze enthalten dürfen, sind in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.

 

  1. Warum haben wir gegen den Verordnungsentwurf der Kommission Einspruch erhoben?

Nach EU-Recht [2] dürfen Lebensmittelzusatzstoffe nur zugelassen werden, wenn die Verwendung sicher, technologisch gerechtfertigt ist und Verbraucher nicht irregeführt werden. Die Zugabe von Phosphatzusätzen in vertikalen Tiefkühlfleischspießen erfüllt diese Kriterien nicht,da ernsthafte Bedenken bezüglich der gesundheitlichen Auswirkungen von Phosphatzusätzen bestehen. Phosphatzusätze werden vom Darm leichter  und damit in größeren Mengen aufgenommen als natürlich in Lebensmitteln enthaltenes Phosphor.

Jüngste Studien (Mai 2017) [3] Studien belegen, dass hohe Phosphor-Mengen mit einer erhöhten Sterblichkeitsrate einher gehen. Das betrifft insbesondere chronisch Erkrankte (Herz-Kreislauf- und Knochen-Erkrankungen), aber auch die gesunden Bevölkerung [4]. Eine obligatorische Kennzeichnung von Phosphor-Zusätzen auf Lebensmitteln ist aus gesundheitlichen Gründen daher dringend geboten.

Die Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA prüft diese Studien derzeit und will in 2018 einen Bericht dazu vorlegen. Das Europaparlament fordert mit seinem Einspruch, diesen Bericht abzuwarten und erst dann eine Entscheidung zu treffen, ob weitere Phosphat-Zusätze in Lebensmitteln erlaubt sein sollen oder nicht. Nicht umgekehrt.

Weitere Gründe, die aus Verbrauchersicht gegen eine Genehmigung sprechen:

Nicht nur Gesundheitsgefahren werden von der Lebensmittelindustrie heruntergespielt und verschwiegen. Das betrifft ebenso das Potential betrügerischen Handelns. Aufgrund seiner wasserbindenden Eigenschaften führen Phosphat-Zusätze zu einer Gewichts- und damit einer Preiserhöhung von Fleisch. Durch eine fehlende Kennzeichnungspflicht ist Verbrauchern so die Wahlfreiheit genommen, sich gegen solche Produkte wie Praktiken zu entscheiden. [5]

Von der Lebensmittelindustrie wird hingegen angeführt, dass Phosphat-Zusätze für die Formstabilität von Fleischspießen unerlässlich sind. Auch das ist eine Irreführung von Verbrauchern. Es gibt Alternativen, auch in Fleischzubereitungen wie Kebabs (siehe z.B. https://www.cleanlabelingredients.com/phosphate-removal/)

 

  1. Trotz der derzeitigen EU-Rechtslage scheint es eine weit verbreitete Verwendung von Phosphatzusätzen in Dönerfleisch zu geben – warum?

Die Reaktion der Presse in vielen Mitgliedstaaten hat gezeigt, dass die Fleischindustrie seit langem Phosphatzusätze in Kebabs verwendet. Und zwar in großem Umfang, obwohl dies nach EU-Recht nicht zulässig ist. Das bestätigt ein Bericht der EU-Kommission aus dem Jahr 2017 [6]. Er kommt zu dem Schluss, dass Behörden und Lebensmittelverarbeiter in den EU-Mitgliedstaaten die geltende Rechtslage über die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in Fleischerzeugnissen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) unterschiedlich und und zuweilen falsch ausgelegt haben.

Das führt zum Beispiel dazu, dass Fleischzubereitungen anders deklariert werden als es den Eigenschaften des Produkts entspricht. Der Grund: In Fleischprodukten sind mehr Lebensmittelzusatzstoffe erlaubt als in Fleischzubereitungen. Einige Länder deklarieren Kebab-Fleisch daher als „Fleischprodukt“ statt “Fleischzubereitung“.

Der Verordnungsentwurf der Kommission stellt nun richtig und klar, dass vertikale Fleischspieße Fleischzubereitungen sind. Dass kann aber keine Ermächtigung dazu sein, Phosphat-Zusätze auch in diesen und damit noch mehr Produkten zu legalisieren.

 

  1.  Warum ist das keine Diskriminierung von Kebabs?

Unser Einwand gegen den Verordnungsentwurf der Kommission hat überhaupt nicht zum Ziel, Kebabs verbieten zu wollen. Im Gegenteil. Wir wollen, dass jeder sein Lieblingsessen ohne Wenn und Aber genießen kann, allerdings ohne unnötige und gesundheitsgefährdende Zusatzstoffe!

Unsere Fraktion arbeitet intensiv daran, dass allen EU-Bürgern hochwertige, sichere und möglichst nachhaltig erzeugte Lebensmittel zur Verfügung stehen. Dabei geht es um viele  einzelne Aspekte wie die Begrenzung des Höchstgehalt von Zucker in Babynahrung, den Schutz von Lebensmitteln vor Kontamination durch Chemikalien in ihrer Verpackungen, aber auch gegen die zunehmende Belastung von Lebensmitteln durch Pestizide.

 

 

1] Begriffsbestimmung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 835/2004 über Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs.

[2] Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008

[3] http://spectrum.diabetesjournals.org/content/30/2/101

[4] https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/24425727

[5] siehe  ‘Close up on the meat we eat’

[6] http://ec.europa.eu/food/audits-analysis/overview_reports/details.cfm?rep_id=115

Rubrik: Klima & Umwelt

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