Pro-&-Contra-Diskussion im Kölner Stadtanzeiger. Ich habe die Pro-Seite vertreten:
Zum Nutzen der Verbraucher und der ehrlichen Unternehmen
Verbrauchertäuschung in der Werbung, fin- gierte Preisvergleiche, falsche Telefonabrechnungen, Verwendung unzulässiger Geschäftsbedingungen, illegale Werbung bei Finanz- produkten, Immer wieder ist der Kunde der Doofe. Wenn viele Verbraucherinnen und Verbraucher um vergleichsweise kleine Beträge geprellt werden, gilt häufig: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wer geht schon zu einem Rechtsanwalt, um bei kleinen Beträgen sein Recht durchzusetzen, und geht erhebliche Prozessrisiken ein? Es lohnt sich einfach nicht. Geschädigt sind dabei nicht nur die Kunden, sondern auch die Mehrzahl der ehrlichen Unternehmen, die gegen unfaire Wettbewerber das Nachsehen haben. Für Unternehmen, die viele Kunden um kleine Beträge prellen, lohnen sich illegale Maschen dagegen sehr wohl. Verbraucher bleiben auf ihren Schä- den sitzen, Unternehmen behalten ihren unrechtmäßigen Vorteil. Rechtsbruch zahlt sich somit aus. Das Ergebnis ist nicht zuletzt ein schwacher Rechtsstaat, der das geltende Recht nicht durchsetzt.
Deshalb sollten wir auch in Deutschland Gruppen- klagen von Verbrauchern zulassen. Denn wenn Tausende Geschädigte sich zusammenschließen, um Schadensersatz zu erstreiten, lohnen sich auch die entsprechenden Verfahren. Unfairer Wettbewerb wird für die Unternehmen damit zu einem finanziellen Risiko. Im Gegenzug stellen sich ehrliche Marktteilnehmer besser. Sicherlich kann man es mit den Gruppenklagen auch übertreiben. Die US-amerikanische Form der Sammelklage („Class Action“) ist sicher kein Vorbild für Europa. Deshalb ist es richtig, die Schadensersatzforderungen gesetzlich zu begrenzen, Erfolgshonorare für die Rechtsanwälte auszuschließen und de- ren Einkünfte weiterhin zu regulieren. Doch die Fundamental-Blockade von Christdemokraten und Liberalen gegen Gruppenklagen im Bundestag und im Europaparlament nützt letztlich nur den Unehrlichen.
Ein erster Schritt wäre es, nach französischem Vor- bild den Verbraucherbänden Klagerechte einzuräu- men, denen sich einzelne Geschädigte im Erfolgsfall anschließen können. Damit würden auch die Gerichte von gleichartigen Verfahren entlastet.