Sven Giegold

Geldwäsche-Richtlinie: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ist gerechtfertigt

Die EU-Kommission hat die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland bezüglich der Umsetzung der 4. Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche eingeleitet. Gleichzeitig wurden Verfahren gegen Rumänien und Portugal eingeleitet. Bisher setzt die Deutschland die Richtlinie nicht ordnungsgemäß um. Die Umsetzungsfrist lief am 27. Juni 2017 ab. Andere Regeln der Anti-Geldwäsche-Richtlinie III gelten schon seit 2007 und werden trotzdem in Deutschland nicht eingehalten. Die EU-Kommission reagiert damit auch auf eine langjährige Forderung der Grünen. Sven Giegold, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion Grüne/EFA im Europäischen Parlament, erklärt:

“Deutschland ist ein Geldwäscheparadies, daher ist das Vertragsverletzungsverfahren gerechtfertigt. Das Verfahren war überfällig. Seit Jahren dränge ich in Gesprächen und Eingaben an die EU-Kommission auf dieses Vertragsverletzungsverfahren. Die EU-Kommission hätte diesen Schritt schon früher gehen sollen. Für diesen grünen Erfolg gilt: Besser spät als nie.

Deutschland ist Europas Sorgenkind bei der Anwendung der EU-Regeln zur Bekämpfung von Geldwäsche. Die Nachlässigkeit der Bundesregierung im Kampf gegen Geldwäsche ist ein Sicherheitsrisiko, da es auch der Terrorismusfinanzierung dient. Lücken gibt es in Deutschland insbesondere bei der Umsetzung des Transparenzregisters und der Stärkung der Financial Intelligence Unit beim Zoll. Das Vertragsverletzungsverfahren ist der letzte Warnschuss an die Bundesregierung. Sie muss nun im Kampf gegen Geldwäsche endlich ernst machen. Die tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen müssen konsequent offengelegt werden, wie es das EU-Recht vorsieht.

Auch wegen der Mängel der Geldwäscheaufsicht im Nicht-Finanzsektor ist ein Vertragsverletzungsverfahren überfällig. Die EU-Kommission muss auch hier ein Verfahren einleiten.“

 

Forderungen der Grünen an die EU-Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland im Bereich Geldwäsche einzuleiten: 

https://sven-giegold.de/geldwaesche-europaeische-kommission-muss-vertragsverletzungsverfahren-gegen-deutschland-einleiten/

https://sven-giegold.de/mangelhafte-geldwaeschebekaempfung-in-deutschland/

https://sven-giegold.de/eu-parlament-stuetzt-schwarze-liste-fuer-geldwaesche/

 

Meine detaillierten Argumente im Brief an Juncker und Jurova:

https://sven-giegold.de/wp-content/uploads/2019/02/Letter-to-COM-on-infringement-procedure-against-Germany.pdf

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