Sven Giegold

Geldwäsche: Europäische Kommission muss Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten

Während des Straßburg-Plenums in der zweiten Februarwoche habe ich mich mit EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker getroffen und ihm persönlich meine Bitte zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung und Anwendung der Bestimmungen der Vierten Geldwäscherichtlinie überreicht.

Seit fast einem Jahr weisen wir die EU-Kommission durch zwei schriftliche Anfragen, ein Begleitschreiben an Justiz-Kommissarin Jourova und mehrere Telefonate und Sitzungen auf die offensichtlichen Mängel der Umsetzungsmaßnahmen der Dritten und Vierten Geldwäscherichtlinie durch Deutschland hin. Darüber hinaus haben das Europäische Parlament, die Medien und sogar die Polizei der deutschen Bundesländer die EU-Kommission auf die offensichtlichen Verstöße gegen die europäische Richtlinie durch Deutschlands unzureichende Umsetzung und Anwendung aufmerksam gemacht.

In einer schriftlichen Anfrage vom 15. März 2018 hatten wir die Kommission erstmals auf die Mängel des deutschen Transparenzregisters für wirtschaftlich Berechtigte von Unternehmen hingewiesen: § 20 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) beschränkt die Verpflichtung des Unternehmens zur Identifizierung und Meldung seiner wirtschaftlich Berechtigten auf Konstellationen, in denen ein Unternehmen direkt von einem wirtschaftlich Berechtigten kontrolliert wird. Bei indirekter Kontrolle – also insbesondere bei zwischengeschalteten Briefkastenfirmen – sind Unternehmen von der Pflicht zur Identifizierung und Meldung ihrer wirtschaftlich Berechtigten befreit. Transparenz über die Besitzverhältnisse besteht dann nur im unwahrscheinlichen Fall, dass sich der wirtschaftlich Berechtigte selbst melden. Diese Einschränkung stellt einen klaren Verstoß Deutschlands gegen Artikel 30 der Vierten Geldwäscherichtlinie dar, wonach es die Pflicht des Unternehmens ist, seine wirtschaftlich Berechtigten ohne Ausnahme und unter allen Umständen zu identifizieren.

Am 15. Oktober 2018 informierten wir die Kommission in einer schriftlichen Anfrage erstmals über das Nichtfunktionieren der deutschen Financial Intelligence Unit (FIU). Seit die Verantwortung für die deutsche FIU am 26. Juni 2017 vom Bundeskriminalamt an die Generaldirektion Zoll übergegangen ist, berichteten deutsche Medien wiederholt von Verstößen gegen die 4. Geldwäscherichtlinie. Von den seit Ende Juni 2017 bei der FIU eingegangen mehr als 83.000 Verdachtsmeldungen warteten Anfang Oktober 2018 noch rund 22.000 auf ihre Bearbeitung durch die FIU. Sofern bearbeitet, sind die von der FIU an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft weitergeleiteten Berichte oft unvollständig, falsch, nutzlos, falsch adressiert und werden teilweise stark verzögert oder gar nicht übermittelt. Die Übermittlung an die Landesbehörden der Polizei erfolgt regelmäßig als pdf, so dass sie neu erfasst werden müssen. Zudem stützt sich die deutsche FIU auf zahlreiche Zeitarbeitskräfte, von denen ein großer Teil über wenig technisches Wissen im Bereich der Geldwäschebekämpfung verfügt. Alles in allem stellt der katastrophale Zustand der deutschen FIU ein erhebliches Risiko für die nationale und europäische Sicherheit dar. Deutschland verletzt damit klar die Vorgaben von Artikel 21 der Dritten Geldwäscherichtlinie (ersetzt durch Artikel 32 der Vierten Geldwäscherichtlinie), wonach jeder Mitgliedstaat eine FIU zur wirksamen Bekämpfung von Geldwäsche einrichten und sie mit angemessenen finanziellen und personellen Mitteln ausstatten muss.

Jetzt ist es an der Zeit, dass die Kommission handelt. Präsident Juncker hat mir in seiner Antwort vom 22. Februar versichert, dass Kommissarin Jourova sich unsere Hinweise anschauen und zügig antworten wird.

Unser Schreiben an EU-Kommissionspräsident Juncker und Justiz-Kommissarin Jourova können Sie hier herunterladen:

https://sven-giegold.de/wp-content/uploads/2019/02/Letter-to-COM-on-infringement-procedure-against-Germany.pdf

Die Antwort von Präsident Juncker finden Sie hier: https://sven-giegold.de/wp-content/uploads/2019/02/renditionDownload.pdf

Rubrik: Unkategorisiert

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