Sven Giegold

Schäuble beerdigt das steuerliche Bankgeheimnis: Gesetzentwurf gegen Briefkastenfirmen weist in die richtige Richtung

Das Bundesfinanzministerium hat diese Woche einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Briefkastenfirmen vorgelegt. Nach den Plänen von Wolfgang Schäubles Ministerium soll das steuerliche Bankgeheimnis wegfallen. Außerdem müssen Bürger künftig in ihrer Steuererklärung Geschäfte mit sogenannten Domizilgesellschaften in Drittstaaten angeben. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von 25.000 Euro geahndet werden. Auch Banken müssen dem Fiskus mitteilen, wenn sie Briefkastenfirmen an ihre Kunden vermitteln oder Geschäfte mit Briefkastenfirmen für sie durchführen. Kommen Finanzinstitute dieser Pflicht nicht nach, drohen ihnen 50.000 Euro Bußgeld und sie haften für etwaige Steuerausfälle.

Den Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Briefkastenfirmen kommentiert Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament:

„Wolfgang Schäuble hat die Zeichen der Zeit erkannt und stimmt den Abgesang auf das steuerliche Bankgeheimnis an. Die Schaffung von Transparenz bei Briefkastenfirmen ist dringend notwendig, um Steuerhinterziehern und anderen Kriminellen das Handwerk zu legen. Im Angesicht der Panama-Enthüllungen ist es richtig, nicht nur Bürger, sondern auch Finanzinstitute stärker in die Pflicht zu nehmen. Die Einschränkungen bei Ermittlungen der Finanzverwaltungen der Länder werden zurecht abgebaut. Es ist richtig, das Thema noch in dieser Legislaturperiode anzugehen.

Allerdings darf es der Bundestag nicht bei dem Gesetzentwurf aus dem Finanzministerium bewenden lassen. Ordnungsstrafen für Pflichtverletzungen sind angesichts der hinterzogenen Geldsummen nicht ausreichend, für juristische Personen braucht es ein Unternehmensstrafrecht. Außerdem müssen auch Rechtsanwälte und Notare dem Fiskus Geschäftsbeziehungen zu Briefkastenfirmen melden. Die Begrenzung der Transparenzpflicht auf Domizilgesellschaften in Drittstaaten außerhalb von EU und Europäischer Freihandelsassoziation greift zu kurz. Briefkastenfirmen in Malta, Zypern, Luxemburg, Liechtenstein und der Schweiz bleiben weiter außen vor. Grundsätzlich sollte jede Briefkastenfirma zu melden sein, egal wo sie ihren Sitz hat.

Vor allem aber geht der Gesetzentwurf nicht das Problem Deutschlands als Ort der Geldwäsche an. Es darf nicht sein, dass der deutsche Staat Steuersündern noch immer ermöglicht, ihr Geld vor den Finanzämtern zu verstecken. Steuerhinterziehung muss in den Katalog der Geldwäschevortaten aufgenommen werden. Parallel zum Bankkontenabruf brauchen wir ein bundesweit abrufbares Register für Immobilienbesitzer. Die Bundesregierung darf nicht länger tatenlos zusehen, wie Deutschlands Innenstädte zum Investitionsziel von Geldwäschern werden.“

 

Den Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften gibt es hier:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Gesetze/2016-11-01-StUmgBG.pdf;jsessionid=6B25CE41378015CD555C4FDDBCE809E2?__blob=publicationFile&v=2

Rubrik: Wirtschaft & Währung

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