Sven Giegold

Heilpflanzen werden NICHT verboten – Missverständnis bei EU-Richtlinie

In den vergangen Wochen und Monaten haben die Europagruppe GRÜNE viele E-Mails von besorgten Bürgern erreicht. Oft wird die Befürchtung geäußert, dass am 1. Mai 2011 ein EU-Gesetz in Kraft tritt, das den Markteintritt von Heilpflanzen verbieten würde. Dabei handelt es sich um ein Missverständnis.

Heilpflanzen können weiter vertrieben werden, in reiner Form oder in Nahrungsergänzungsmitteln. Bürger können diese selbstverständlich auch für medizinische Zwecke nutzen.

Für Arzneimittel, die auf traditionellen Heilpflanzen basieren, stellt sich dieser Sachverhalt anders dar. In der Europäischen Union können Medikamente nur auf den Markt kommen, wenn sie zuvor autorisiert wurden (Artikel 6 der Richtlinie 2001/83). Verständlicherweise müssen medizinische Produkte dabei auf Ihre Qualität, Sicherheit und Effektivität hin überprüft werden, bevor sie verkauft werden dürfen.

Im Jahr 2004 wurde eine Änderung dieses Gesetzes angenommen, um traditionellen medizinischen Produkten auf der Basis von Heilpflanzen, die seit mindestens 30 Jahren (davon mindestens 15 in der EU) medizinisch verwendet werden, eine einfachere Registrierung zu ermöglichen.

Das primäre Ziel dieser Prozedur war, den freien Vertrieb solcher Produkte zu vereinfachen, indem weniger strikte Regeln auf sie angewendet werden – während gleichzeitig die öffentliche Gesundheit geschützt bleibt. Der Hauptunterschied dieser vereinfachten Registrierung ist, dass keine klinischen Daten zur Sicherheit und Effektivität benötigt werden.

Die Richtlinie sieht eine Übergangszeit von sieben Jahren für traditionelle Medizin auf der Basis von Heilpflanzen vor, die bereits auf dem Markt waren, als die Richtlinie in Kraft trat (30. April 2004). Mit anderen Worten: Da medizinische Produkte nur auf den Markt kommen können, nachdem sie autorisiert wurden, werden traditionelle medizinische Produkte auf der Basis von Heilpflanzen, die nicht bis Ende April 2011 registriert wurden, nicht mehr als medizinische Produkte für den Markt zugelassen.

Wie bereits angemerkt, betrifft dies aber weder den Verkauf von Heilpflanzen noch ihre Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln.

Rubrik: Europaparlament, Unkategorisiert

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