Sven Giegold

Kölner Rat: Dickes TTIP-Ei für CDU-Fraktionschef Laschet! Wird Laschet sich jetzt der öffentlichen Debatte stellen?

Am Dienstag, 24.März beschloss der Rat der Stadt Köln, essentielle Bedingungen für die Ratifizierung des EU-Kanada-Abkommens CETA wie auch für TTIP und das internationale Dienstleistungsabkommen TISA einzufordern. Ansonsten werden die drei kritisierten Freihandelsabkommen abgelehnt.

Damit fegt die Kölner CDU jedoch den euphorischen Detmolder TTIP-Beschluss der CDU-Landtagsfraktion (3.3.15) vom Tisch. Darin wird TTIP begrüßt, der freie Handel und die freien Direktinvestitionen für Wohlstand und Wachstum in Deutschland als wichtig angesehen und vor einem Scheitern gewarnt. Die berechtigte Kritik aus der Zivilgesellschaft weist die CDU arrogant als unbegründet zurück.

Meine Reaktion darauf war, CDU-Fraktionschef Armin Laschet zu einem öffentlichen Debatten-Duell aufzufordern. Doch mit dem Hinweis auf eine öffentliche Landtagsdebatte schlug er mein Twitter-Angebot aus. Ob er jetzt anders darüber denkt?

Hier in einer knappen Gegenüberstellung die beiden Beschlüsse:

 

 

 

Kölner Ratsbeschluss von SPD, CDU, Grüne, Linke, Gruppe Deiner Freunde,Piraten vom 24.03.2015:Resolution des Rates zu den Freihandels-abkommen TTIP, CETA und TISA: CDU Landtagsfraktion „Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP)“ –Abkommen, Detmold vom 03.03.2015:
Erster Absatzes des Beschlusses:„Die in Verhandlung befindlichen Freihandelsabkommen bergen erheblicheRisiken für Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, die durch die Kommunen und ihre Unternehmen verantwortet und erbracht werden.“ Die CDU-Landtagsfraktion……begrüßt die laufenden Verhandlungen der Europäischen Union mit den USA zum Abschluss eines Freihandels- und Investitionsabkommens (TTIP). Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass die Bekämpfung von Protektionismus langfristig jeder Volkswirtschaft nutzt und Arbeitsplätze und Wohlstand im eigenen Land schafft. Der „europäische Binnenmarkt“ hat Nordrhein-Westfalen besonders genutzt und muss jetzt auf den transatlantischen Raum ausgeweitet werden.
Der Rat der Stadt Köln begrüßt die von vielen Kölner Bürger/innen unterstützte Bürgereingabe zu den Freihandelsabkommen, die darin ihre große Sorge zum Ausdruck bringen, dass „diese Verträge einen massiven Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung“ darstellen und daher abzulehnen sind, wenn sie die „Gestaltungsmöglichkeiten von Städten und Gemeinden und ihrer Bürger und Bürgerinnen nachhaltig einschränken“. …unterstützt die von europäischer Seite in die Verhandlungen eingezogenen „Leit- planken“: öffentliche Daseinsvorsorge (insb. Wasser), freie Berufe und Handwerk sowie audiovisuelle Dienstleistungen sind von den Verhandlungen über TTIP ausgeschlossen. Wir teilen das klare Bekenntnis der Bundesregierung zu der Bedeutung der Daseinsvorsorge, der Wichtigkeit des Subsidiaritätsprinzips und der Erhaltung der Gestaltungshoheit der Kommunen bei der Daseinsvorsorge.
Insbesondere CETA greift mit Regelungen in die kommunale Daseinsvorsorge ein, u.a. mit Negativlisten, die alle Bereiche listet, die von Marktzugangsbeschränkungen ausgenommen werden. … warnt vor einem Scheitern der Verhandlungen. Denn TTIP stärkt nicht nur die Handelsbeziehungen mit den USA, es bietet auch die Chance, gemeinsam mit den Vereinigten Staaten Regulierungsstandards festzulegen, die Grundlage für die Verhandlungen der Welthandelsorganisation (WTO) werden könnten. TTIP wirkt damit über seinen eigentlichen Regelungsbereich hinaus und könnte zur Blaupause eines freien Welthandels werden.
Die TTIP-Investitionsschutzregeln werden voraussichtlich dazu führen, dass die Entscheidungsfreiheit der Kommunen eingeschränkt wird, weil sie Schadensersatzansprüche von Investoren befürchten müssen. … Auf spezielle Investorenschutzregelungen und Schiedsgerichte muss daher gänzlich verzichtet werden. Stattdessen soll auch auf Investoren aus Drittstaaten ausschließlich der demokratisch legitimierte Rechtsschutz nationaler und EU-Gerichte gelten. … begrüßt, dass im Rahmen der Verhandlungen neue Standards für internationale Investitionsschutzklauseln gesetzt werden sollen. Deutschland hat bislang mehr als 130 Investitionsabkommen mit Investitionsschutzklauseln geschlossen. Sie schützen Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland und sichern so auch Arbeitsplätze in unserem Land. Sie bedürfen überwiegend einer Überarbeitung, da die Verfahren oftmals intransparent sind und die Regelungen große Interpretationsspielräume bei der Auslegung der Rechtsbegriffe bieten……plädiert für eine sachliche Diskussion über die Notwendigkeit von Schiedsgerichten. Auch in einer demokratischen Rechtsordnung wie derjenigen der USA müssen Unternehmen vor willkürlichen staatlichen Entscheidungen geschützt werden. Sie müssen die Möglichkeit haben, sich bei Streitfragen an eine neutrale Instanz zu wenden. Dies gilt im besonderen Maße für kleine und mittlere Unternehmen, für die Fragen der Investitionssicherheit einen existenziellen Charakter entwickeln können. Die Einsetzung von Schiedsgerichten beim Abschluss von Investitions- und Handelsabkommen und das Prinzip hat sich bewährt. Dabei obliegt die Besetzung der Schiedsgerichte den Vertragsstaaten und entspricht weitgehend dem Verfahren zur Besetzung staatlicher Gerichte. Auch Schiedsgerichte verfügen damit über eine demokratische Legitimation. Es ist nicht einzusehen, warum ausgerechnet das Freihandelsabkommen TTIP auf eine Einrichtung, die für alle Beteiligten – und nicht nur die größeren Konzerne – mehr Rechtssicherheit bietet, verzichten sollte.
Der Abbau von Handelshemmnissen soll nicht zur Lasten von europäischen Sozial-, Gesundheits-, Verbraucher- und Datenschutz, Umwelt- und Lebensmittelstandards erfolgen.  Dies betrifft nahezu alle Lebensbereiche zum Erhalt regionaler Kennzeichnungen über Einsatz von Gentechnik bis hin zu Arbeitsrecht und – schutz. Das europäische Vorsorgeprinzip als grundsätzliches Prinzip im Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz soll uneingeschränkt erhalten bleiben. … nimmt die Sorgen der Bürger ernst. Wir lehnen jedoch Versuche ab, unbegründete Sorgen und Ängste vor TTIP zu schüren. Europäer wie Amerikaner haben das Ziel vereinbart, dass es weder beim Verbraucherschutz noch bei Umwelt- und Datenschutz oder der Nahrungsmittelsicherheit geringere Standards geben wird.
Letzter Satz:Die Transparenz und Beteiligung soll verbessert werden, u.a. indem Vertreter/innen der kommunalen Ebene neben dem TTIP-Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums unmittelbar in die Beratergruppe der EU-Kommission integriert werden. Letzter Abschnitt:… erwartet von der Landesregierung, öffentlich für die Abkommen zu werben und durch eine Aufklärungskampagne den Menschen im Land Sorgen vor dem Abkom- men zu nehmen. Bislang sprechen sich gut die Hälfte der Bundesbürger für TTIP aus, nur jeder vierte Deutsche ist gegen TTIP. Allerdings schwindet aufgrund der derzeit überzogenen Kritik allmählich die Akzeptanz in der Bevölkerung. Hier ist die Landesregierung aufgefordert, zum Wohle des Landes gegenzusteuern.

 

Den Beschluss des Kölner Stadtrats finden Sie hier: Ratsbeschluss Köln gegen CETA CO 24 03 15

Den Beschluss der NRW-Landtagsfraktion der CDU finden Sie hier: 2015-03-02 Beschluss CDU TTIP_FINAL

Rubrik: Europa vor Ort

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