Sven Giegold

Langen beschützt seinen Minister und ignoriert die Sachargumente

In seiner Pressemitteilung zum Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz, das gestern vom zuständigen Kommissar der Europäischen Kommission (Šemeta) juristisch attackiert wurde, ignoriert Werner Langen (CDU) die von mir und dem Kommissar aufgeführten Argumente. Einzig um den Vater des Abkommens, Bundesfinanzminister Schäuble, zu verteidigen, beruft Langen sich auf wenige, unpräzise Punkte. Damit kommt er argumentativ aber nicht weit.

Es ist richtig, dass Deutschland zu den starken Befürwortern des geplanten EU-weiten Steuerabkommens mit der Schweiz gehört. Diese symbolische Haltung ist allerdings zu vernachlässigen, wenn gleichzeitig ein Alleingang geplant wird und die EU-Gesetzgebung faktisch unterlaufen wird. Šemeta hat bewusst nicht an der symbolischen Oberfläche kritisiert, sondern ausgeführt, warum Deutschland zu weit in den Kompetenzbereich der EU vorprescht. Einzelstaaten dürfen nicht bilaterale Verträge in Rechtsbereichen schließen, die durch EU-Verträge mit Drittstaaten bereits geregelt sind. Das ist beim Deutsch-Schweizer Steuerabkommen mit dem EU-Schweiz-Steuerabkommen der Fall. Zudem ist der im Deutsch-Schweizer Abkommen festgelegte Zinssatz von 26,375 % nicht vereinbar mit den Vorschriften der EU Zinsrichtlinie. Darin wird ein Steuersatz von 35 % vorgesehen. Außerdem betonte Šemeta, dass die Kommission die Vergleichbarkeit der beiden Abgeltungssteuern anzweifelt.

Fazit: Kollege Langen sollte sich mit dem Abkommen noch einmal genauer auseinandersetzen.

Abgesehen von dem Konflikt mit dem europäischen Recht erzeugt das Deutsch-Schweizer Steuerabkommen viele weitere Probleme. In der Debatte im Plenum des Europaparlaments musste der Christdemokrat Werner Langen auch eingestehen, dass nicht nur ein Erbschafts- und Vermögenssteuerschlupfloch, sondern auch ein Kirchensteuerschlupfloch schafft. Er schlug gleichzeitig vor, das Abkommen diesbezüglich neu zu verhandeln. Genau das sollte er nun Herrn Schäuble vorschlagen. Ich werde ihn daran erinnern.

______________________________________________________________________________

 

Hier Kollege Langens Pressemmitteilung dokumentiert:

Steuerabkommen Deutschland-Schweiz
steht EU-Abkommen nicht im Weg

Dass deutsche Steuerabkommen mit der Schweiz steht einem europäischen Abkommen nicht im Weg. EU-Steuerkommissar Semeta bestätigte gestern Abend im Plenum des Europäischen Parlaments, dass Deutschland zu den „starken Befürwortern“ des geplanten EU-weiten Steuerabkommens gehöre. Zudem dürften die EU-Mitgliedstaaten bilaterale Abkommen mit Drittstaaten auch dann aushandeln, wenn diese die EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie berühren, stellte der Kommissar klar.

„Damit zeigt die EU-Kommission, dass das deutsche Steuerabkommen mit der Schweiz nicht in Widerspruch zu dem geplanten europäischen Abkommen steht“, betonte der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Werner Langen (CDU).

„Neben einer regelmässigen Besteuerung von Zinseinnahmen zielt das deutsche Abkommen in erster Linie auf bereits in der Schweiz lagerndes Schwarzgeld ab. Damit hat es einen anderen Schwerpunkt als das europäische Abkommen. Diese Gelder sollen nach dem deutschen Abkommen einer Einmalbesteuerung unterworfen werden. Die fortlaufende Besteuerung von Zinserträgen dagegen entsprechen direkt den deutschen Steuersätzen“, so Langen weiter.

Langen wies die Behauptung des grünen Europaabgeordneten Giegold zurück, die EU-Kommission habe Deutschland hart kritisiert und ein Vertragsverletzungsverfahren angekündigt. Das Gegenteil sei der Fall.
Das deutsche Abkommen mit der Schweiz sei wichtig für eine schnelle Besteuerung von unversteuertem Auslandsvermögen, so Langen. „Wir können nicht Jahre warten, bis ein EU-Abkommen neu ausgehandelt und in Kraft getreten ist“.

Rubrik: Meine Themen, Wirtschaft & Währung

Bitte teilen!