Zum heute vom Finanzausschuss beschlossenen Lebensversicherungsreformgesetz erklärt Dr. Gerhard Schick, Sprecher für Finanzpolitik:
Die Koalitionsfraktionen haben heute in letzter Sekunde die Offenlegung der Abschlussprovisionen in der Versicherungsvermittlung vom Tisch gefegt. Dabei hätte es Möglichkeiten gegeben, diese praxistauglich und den einzelnen Vertriebswegen entsprechend auszugestalten.
An die Stelle der Provisionsoffenlegung tritt nun der Ausweis der Effektivkosten, den man schon von den Riester- Verträgen kennt. Damit verschlimmerbessert die Koalition die Transparenz in der Versicherungsvermittlung. Erstens führt die Ermittlung der Kosten Verbraucherinnen und Verbraucher in die Irre: Sie gelten nur, wenn der Versicherungsnehmer seinen Lebensversicherungsvertrag bis zum Laufzeitende durchhält. Diese Annahme ist meilenweit von der Realität entfernt, da die meisten Kunden vorab kündigen. Zweitens bleibt für Versicherte auch weiterhin im Dunkeln, in welcher Höhe ein Vermittler Provisionen oder andere Zuwendungen für den Abschluss erhält. Ob ein Vermittler ein bestimmtes Produkt verkauft, weil es zum Kunden passt, oder weil es das Konto des Vermittlers aufhübscht, können Verbraucherinnen und Verbraucher auch künftig nicht einschätzen.
Darüber hinaus hält die von der Bundesregierung gepriesene Ausgewogenheit ihres Gesetzespaktes zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherten eine Überprüfung nicht stand. Während ausscheidende Versicherte künftig auf die Ausschüttung von Bewertungsreserven verzichten müssen, ist die Gegenleistung der Branche, die sogenannte Ausschüttungssperre, nicht mehr als Symbolik. Denn die Ausschüttungssperre läuft für viele Unternehmen ins Leere, weil diese Gewinnabführungsverträge abgeschlossen haben. Bei diesen gilt die Ausschüttungssperre nicht, wie auch die Koalitionsfraktionen bestätigten.
Immerhin gelang es uns im Finanzausschuss, Verbesserungen für Versicherte zu erreichen. So haben wir dafür gesorgt, dass die Finanzaufsicht BaFin von ihrem Recht zur Beschränkung von Managervergütungen im Krisenfall auch tatsächlich Gebrauch macht. Die gegenwärtige Lage der Lebensversicherungsunternehmen ist nämlich nicht nur durch die Niedrigzinsphase bedingt, sondern auch durch Entscheidungen der Versicherungsvorstände verschuldet worden, die vor dem Hintergrund der Niedrigzinsphase zu hohe Versprechungen gemacht haben.