Sven Giegold

Marktmissbrauch: Europaparlament erreicht höhere Strafen, mehr Transparenz und besseren Schutz für Whistleblower

Das Europaparlament hat heute neue Regeln gegen Marktmissbrauch angenommen. Die Grünen begrüßen die strengeren (verwaltungsrechtlichen) Sanktionen, stärkeren Kronzeugenregelungen und die Beschränkungen für das Handeln mit eigenen Aktien und Beteiligungen sowie eine notwendige Kooperation zwischen den verschiedenen Märkten.

Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament zu der angenommenen Verordnung:

„Der Betrugsskandal um die LIBOR-Referenzzinssätze hat gezeigt, wie wichtig die Reform der bestehenden Regeln gegen Wirtschaftskriminalität ist. Wir unterstützen deswegen die beschlossenen Maßnahmen, die auf einer genaueren Analyse der entstandenen Schäden basieren.

Auf grüne Initiative wurden die Rechte von Whistleblowern gestärkt. In Zukunft sollen Whistleblower das Recht haben, das Unternehmen und die zuständige Aufsichtsbehörde auf Missbrauch und Insidergeschäfte hinzuweisen. Dieses Recht steht höher als arbeitsrechtliche Verschwiegenheitspflichten (Vgl. Art. 11 und Art. 29). Zusätzlich müssen nationale Aufseher eine geschützte Kontaktmöglichkeit für Whistleblower zur Aufsicht schaffen.

Für die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen brauchen wir aber zusätzlich ein Arsenal deutlich schärferer Sanktionen mit abschreckender Wirkung (Art. 26). Leider haben die Mitgliedsländer im Rat verhindert, dass die heute verabschiedeten verwaltungsrechtlichen Maßnahmen überall gleichermaßen angewandt werden müssen. Wenn einzelne Länder anstelle solcher Sanktionen, strafrechtliche Konsequenzen einführen wollen, können sie das. Dieses Schlupfloch ist bedauernswert, weil Strafverfahren weitaus länger dauern und Strafen erst am Ende des Verfahrens gezahlt werden müssen. Außerdem werden Missbräuche, die grenzübergreifende Schäden anrichten, in den Mitgliedsländern unterschiedlich geahndet werden.

Insidergeschäfte verzerren den Wettbewerb. Darum müssen in Zukunft alle Geschäfte von Führungskräften über EUR 5.000 gemeldet werden. Darüber hinaus dürfen Manager 30 Tage vor der Veröffentlichung von Monats-, Quartals-, oder Jahresberichte nicht mehr mit eigenen Aktien und Beteiligungen Handeln. (S. Art. 14)“

Den angenommen Text gibt es hier.

Rubrik: Meine Themen, Wirtschaft & Währung

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