Sven Giegold

Klassifizierung nachhaltiger Investments: Expertengruppe bestätigt Ausschluss von Atomkraft

Heute hat die technische Expertengruppe der EU-Kommission zu Sustainable Finance ihren Abschlussbericht zur Klassifizierung nachhaltiger Investments (Taxonomie) veröffentlicht. Darin bestätigt die Gruppe den Ausschluss von Atomkraft aus nachhaltigen Finanzprodukten auf Basis sogenannter do-no-harm (deutsch: ‘Richte keinen Schaden an’) Anforderungen. Diese sollen sicherstellen, dass eine Aktivität die zu einem Nachhaltigkeitsziel beiträgt, nicht gleichzeitig anderen Zielen schadet. Den Rahmen für die Taxonomie gibt die von Ministerrat und Europaparlament beschlossene Taxonomie-Verordnung vor. Die genaue Festlegung nachhaltiger Aktivitäten mit Bezug auf Schwellenwerte für die von der Taxonomie umfassten Wirtschaftsbereiche muss die EU-Kommission nun auf Basis des Expertenberichts in delegierten Rechtsakten vorschlagen. Dann beginnt eine dreimonatige Widerspruchsfrist für Europaparlament und Ministerrat, nach deren Ablauf die Taxonomie vollständig anwendbar ist. Die Verordnung soll ab Anfang 2021 gelten. Nachhaltige Sektoren im Sinne der Taxonomie sind Bereiche wie nachhaltige Energieerzeugung und Speicherung, Energieeffizienz und nachhaltige Mobilität.

Veröffentlicht hat die Kommission heute zudem einen Bericht über den geplanten EU-Standard für nachhaltige Anleihen. Die Kommission wird eine bevorstehende öffentliche Konsultation zur nachhaltigen Finanzierung nutzen, um eine mögliche Initiative für einen EU-Standard für nachhaltige Anleihen zu prüfen.

Geplant ist zudem ein zweiter Aktionsplan der EU-Kommission zu Sustainable Finance. Dazu wird demnächst eine Konsultation gestartet. Teil des neuen Aktionsplans wird voraussichtlich u.a. ein Verbraucherkennzeichen für nachhaltige Finanzprodukte, die Überarbeitung der Richtlinie zu nicht-finanzieller Berichterstattung (CSR-Richtlinie) und einen Vorschlag für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in den Eigenkapitalregeln.

Dazu erklärt Sven Giegold, Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Europäischen Parlament:

“Der Ausschluss von Atomkraft aus grünen Finanzprodukten ist ein positives Signal für nachhaltige Geldanlagen. Das schafft Vertrauen für Anleger, denen Umweltschutz bei der Geldanlage wichtig ist. Anders als weitläufig befürchtet öffnet der verabschiedete Verordnungstext der Ko-Gesetzgeber keine Hintertür für die Atomkraft. Denn Atomkraft produziert nicht-recyclebaren, umweltschädlichen Müll und erfüllt damit nicht die ‘do-no-harm’ Anforderungen. Europa ist mit dem Vorschlag der Expertengruppe auf Kurs für eine starke grüne Klassifizierung nachhaltiger Investments, die Greenwashing den Riegel vorschiebt. Die Kommission sollte sich eng an die Empfehlungen der Expertengruppe halten und bald delegierte Rechtsakte vorlegen, die Atomkraft und andere umweltschädliche Aktivitäten klar aus der Definition von Nachhaltigkeit ausschließen.”

 

Links zum Bericht der Expertengruppe: https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/business_economy_euro/banking_and_finance/documents/200309-sustainable-finance-teg-final-report-taxonomy_en.pdf

Link zu den Anhängen: https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/business_economy_euro/banking_and_finance/documents/200309-sustainable-finance-teg-final-report-taxonomy-annexes_en.pdf

Rubrik: Brüssel, Politik, Wirtschaft & Währung

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