Sven Giegold

Klassifizierung nachhaltiger Investments: Happy End ohne Erleichterungen für Atomkraft

Gestern abend, am 16.12. akzeptierte das Verhandlungsteam des Europäischen Parlaments einen Kompromissvorschlag des Ministerrats für die Klassifizierung nachhaltiger Investments (Taxonomie). Der Text basiert auf der Einigung der Mitgliedstaaten im Ministerrat vom Morgen desselben Tages. Die finnische Ratspräsidentschaft hatte diesen Text vorgelegt, nachdem die Mitgliedstaaten den ursprünglichen Kompromiss mit dem Parlament vom 5.12. letzten Mittwoch aufgehalten hatten. Um diesen Text wurde in den letzten Tagen hart gerungen. Der neue Text enthält leichte Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Kompromiss in Bezug auf die sogenannten “No-Harm-Prinzipien”, die die Definition von Atomkraft als “nachhaltige Investments” unmöglich machen sollen. Die symbolischen Änderungen haben auch den atomkraft-freundlichen Mitgliedstaaten eine Zustimmung erlaubt, insbesondere Frankreich. An der Substanz ändert sich aber nichts, denn die Hürden für Atomkraft in der technischen Analyse der Kommission bleiben weiter so hoch, sodass Atomkraft wohl nie den Weg in ein nachhaltiges Finanzprodukt finden wird. Wegen des symbolischen Charakters der Änderungen wurde auch von Rat und Europaparlament auf einen Trilog verzichtet.

Die Taxonomie-Verordnung definiert europaweit, welche wirtschaftlichen Aktivitäten sich nachhaltig nennen und damit in einem als nachhaltig beworbenen Finanzprodukt stecken dürfen. Als nachhaltig gilt, wer einerseits einen positiven Beitrag leistet zum Klimaschutz, ohne gleichzeitig in anderen Bereichen der Umwelt zu schaden (do-no-harm-Prinzip). Die Klassifizierung soll prinzipiell für alle Finanzprodukte gelten. Anbieter, die sie nicht anwenden, müssen das in einem Hinweis angeben. Kohle wird explizit aus nachhaltigen Finanzprodukten ausgeschlossen. Da zudem die Umweltschutzstandards (do-no-harm-Prinzip) sehr hoch sind, wird Atomkraft sich nicht qualifizieren können und wird damit de-facto aus nachhaltigen Finanzprodukten ausgeschlossen.

Die genauen Schwellenwerte für die Definition von Nachhaltigkeit wird die Kommission noch ausarbeiten. Diesem Vorschlag müssen Ministerrat und EU-Parlament dann noch zustimmen, bevor die Klassifizierung einsatzbereit ist. Dann kommt auch das Verbraucher-Label für nachhaltige Finanzprodukte und die Green Bonds Standards der EU. Die Pflicht, den Anteil an nachhaltigen Aktivitäten anzugeben, gilt neben nachhaltigen Finanzprodukten auch für sehr große Unternehmen. Für eine umfassende Taxonomie, die auch umweltschädliche Aktivitäten einordnet, sowie eine soziale Taxonomie, soll die EU-Kommission bis Ende 2021 eine Auswirkungsstudie vorlegen. Berichterstatter*innen waren der Grüne Bas Eickhout (Niederlande) und die finnische Christdemokratin Sirpa Pietikäinen.

Dazu erklärt Sven Giegold, Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Europäischen Parlament:

“Die Einigung auf die Klassifizierung nachhaltiger Investments ist ein Durchbruch für nachhaltige Finanzmärkte. Der letztliche Kompromiss ist ein großer Erfolg, denn er bringt einen europäischen Markt für nachhaltige Finanzprodukte. Der Weg ist nun frei für glaubwürdige nachhaltige Finanzprodukte ohne Greenwashing durch Atomkraft. Jetzt muss die EU-Kommission in einem breiten Dialog zügig die Detailregeln ausarbeiten, damit Europa tatsächlich zum weltweiten Leitmarkt für nachhaltige Investmentprodukte wird. Es ist maßgeblich, dass nun alle Finanzprodukte die Klassifizierung anwenden oder klar angeben müssen, dass sie es nicht tun. Das bringt nachhaltige Finanzprodukte in den Mainstream der Geldanlagen.

Die neue Transparenz über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten wird mehr Investitionen in den grünen Umbau unserer Wirtschaft lenken. Der Finanzsektor wird so seinen Teil dazu beitragen, dass Europa die Ziele des Pariser Klimaabkommens erreicht. In der anstehenden Ausarbeitung der technischen Schwellenwerte für die Definition von Nachhaltigkeit muss die Kommission ambitioniert sein, um einen echten Beitrag zum Klima- und Umweltschutz zu leisten. Jetzt müssen Ko-Gesetzgeber und Kommission alles daran setzen, die Klassifizierung so bald wie möglich einsatzbereit zu machen.”

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Der entscheidende Text bezüglich der Ausschlusskriterien, die Atomkraft entkräften müsste, um als nachhaltig im Sinne der Taxonomie klassifiziert zu werden:

Zeile 300 (Artikel 12(1)(d)):
Vorher (Trilog-Einigung 5.12.):
„(d) circular economy, including waste prevention and recycling, where that activity leads to significant inefficiencies in the use of materials and the direct or indirect use of natural resources such as non-renewable energy sources, raw materials, water and land in one or more stages of the life-cycle of products, including in terms of durability, reparability, upgradability, reusability or recyclability of products; or where that activity leads to a significant increase in the generation, incineration or disposal of waste, with the exception of incineration of non-recyclable hazardous waste, or in particular where the long term disposal of waste may pose material and long-term risks to the environment.

Neuer Text (am 16.12. vom Rat beschlossen und vom Europaparlament akzeptiert):
„(d) [ …] , or where the long term disposal of waste may cause significant and long-term harm to the environment.“

Grüne Bewertung: Atomenergie basierend auf Kernspaltung kann nicht ernsthaft widerlegen, dass die langfristige Abfallentsorgung erhebliche und langfristige Umweltrisiken mit sich bringen kann.

Auch in dieser Mandatsperiode wird die EU-Kommission einen neuen Aktionsplan für grüne Finanzmärkte vorlegen: https://sven-giegold.de/dombrovskis-anhoerung/