Sven Giegold

Schwarze Liste zu Geldwäsche muss verabschiedet und alle Länderbewertungen müssen veröffentlicht werden

Am 13. Februar hat die EU-Kommission eine neue Schwarze Liste von 23 Hochrisikoländern für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung präsentiert. Die Kommission hat die Liste in Form einer delegierten Verordnung vorgelegt. Das Europäische Parlament und der Rat der Mitgliedstaaten haben nun einen Monat Zeit für die Ablehnung der Schwarzen Liste, mit einer möglichen Verlängerung um einen Monat. Nach ihrer Genehmigung wird die delegierte Verordnung mit der Schwarzen Liste im Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Das Vereinigte Königreich, Frankreich, Deutschland und andere Mitgliedstaaten versuchen, mit einer qualifizierten Mehrheit die wichtige Liste zu blockieren. Auf meinen Vorschlag hin haben die Koordinatoren im TAX3-Ausschuss am gestrigen Dienstag beschlossen, ein Verfahren zur „vorgezogenen Nicht-Ablehnung“ für die Schwarze Liste durch das Europaparlament einzuleiten.

Die Kommission hat die erste Schwarze Liste 2016 veröffentlicht und in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst. Seit Verabschiedung der Fünften Geldwäsche-Richtlinie wurden die Kriterien, nach denen ein Drittland bewertet wird, erheblich erweitert. Zum ersten Mal ist die EU im Kampf gegen die Geldwäsche weiter gegangen als die nicht zufriedenstellenden Kompromisse in der FATF. Das EU-Parlament, allen voran die Grünen, hatte die Kommission wiederholt aufgefordert, eine eigene Bewertung von Drittländern vorzunehmen. Die von der Kommission vorgelegte Schwarze Liste mit 23 Hochrisikodrittländern ist im Anhang der delegierten Verordnung zur Ergänzung der Fünften Geldwäsche-Richtlinie zu finden:

https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/commission-delegated-regulation_hrtc.pdf

https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/annex_commission_delegated-regulation_hrtc.pdf

Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass die Vereinigten Staaten von Amerika jetzt Druck auf die EU ausüben. Die EU solle auf strengere Kontrollen, die über die FATF-Kriterien hinausgehen, zur Bekämpfung von Geldwäsche verzichten. Dank des Vorangehens der USA bei der Bekämpfung von Geldwäsche konnten mehrere Banken in der EU geschlossen werden. Daher zeugt es von zweierlei Maß, wenn sich die Vereinigten Staaten gegen etwas einsetzen, was sie selbst längst mit einigem Erfolg praktizieren.

Die Schwarze Liste der 23 Hochrisikoländern ist das Ergebnis der von der EU-Kommission durchgeführten Überprüfung von 54 Ländern, die im Hinblick auf strategische Mängel in ihren AML/CFT-Systemen als prioritär eingestuft wurden. Im Laufe der Zeit werden weitere Bewertungen durchgeführt, um alle relevanten Länder (Priorität-2-Länder) abzudecken. Die Kommission veröffentlichte die Namen der „Priorität-1-Länder“ sowie ihre Bewertungs-Methodik:

https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/list_of_scoping-priority-hrtc_aml-cft-14112018.pdf

https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/swd_2018_362_f1_staff_working_paper_en_v2_p1_984066.pdf

Die Kommission hat jedoch ihre Bewertungen der 54 bisher untersuchten „Priorität-1-Länder“ nicht veröffentlicht. Daher habe ich bei der Generaldirektion Justiz und Verbraucher (DG JUST) einen Antrag auf Zugang zu Dokumenten gestellt, in dem die Kommission aufgefordert wird, die Bewertungen aller untersuchten Länder offenzulegen. Unsere Dokumentenzugangsfrage beschränkt sich nicht auf die 23 Länder, die letztlich auf die Schwarze Liste gesetzt wurden, sondern betrifft alle 54 untersuchten „Priorität-1-Länder“. Die Kommission muss unverzüglich und in der Regel bis spätestens 6. März 2019 reagieren. Sie können meiner Dokumentenanfrage hier folgen:

https://www.asktheeu.org/en/request/eu_commissions_assessments_of_54

Ich appelliere an die Europäische Kommission, die Bewertungen so schnell wie möglich zu veröffentlichen.

Rubrik: Wirtschaft & Währung

Bitte teilen!