Liebe Freundinnen und Freunde,
Liebe Interessierte,
Unserer Grüner Parteitag hat am 13. Juni ein starkes Grünes Programm für saubere Politik beschlossen. Sven Giegold und ich hatten einige von Euch vorher um Unterstützung für einige Änderungsanträge gebeten. Jetzt können wir gemeinsam ein Programm feiern, das für unseren Anspruch an eine Saubere Politik steht. Mit konkreten Schritten für die Trennung von wirtschaftlicher und politischer Macht gewinnen wir Vertrauen in die Politik zurück, das Maskendeals und Azerbaijan-Connections zerstört haben. Das ist unser Angebot an die Wählerinnen und Wähler für die Bundestagswahl am 26. September. Noch nie war ein grünes Bundestagswahlprogramm so konkret und so anspruchsvoll bei Sauberer Politik.
1.) Legislativer Fußabdruck und Schluss mit Ausnahmen im Lobbyregister
CDU/CSU hatten unter dem Druck ihrer Affären den Grünen Forderungen für ein Lobbyregister nachgegeben. Das Gesetz ist beschlossen, hat aber riesige Ausnahmen, die das Register schwächen. Die wollen wir schließen. Was dem Register ebenfalls schmerzlich fehlt: Echte Transparenz über Treffen von Lobbyist*innen mit Regierung und Abgeordneten. Das ist entscheidend, um nachprüfen zu können, ob finanzstarke und allgemeine Interessen gleichen oder ungleichen Zugang zu Entscheidungsträgern haben. Unser Programm fordert einen legislativen Fußabdruck, der solche Treffen auflistet.
2.) Obergrenze 100.000 Euro für Parteispenden, keine Unternehmensspenden mehr
In einer Demokratie gilt: ein Mensch, eine Stimme. Es kann nicht sein, dass sich zahlungskräftige Einzelinteressen in der Politik mehr Aufmerksamkeit dazu kaufen können. Spenden von mehr als 100.000 Euro verschaffen einem Menschen oder einer Firma unverhältnismäßig mehr Aufmerksamkeit, vielleicht sogar Einfluss als anderen. Wir fordern deshalb eine Obergrenze von 100.000 Euro für Parteispenden. Ebenfalls im Programm: Wir wollen Spenden von Unternehmen (statt Einzelpersonen) ganz verbieten. Unternehmen sollten als solche keine Aufmerksamkeit oder Einfluss kaufen können. Unternehmen dienen auch dazu, alle Regeln für die Transparenz von Spender*innen durch komplexe Rechtskonstruktionen und Briefkastenfirmen zu unterlaufen.
3.) Zwei Jahre Abkühlzeit für Politiker vor Drehtürwechsel in die Lobby
Ob Gerhard Schröder oder Sigmar Gabriel (SPD), Eckart von Klaeden oder Stanislaw Tillich (CDU), direkte Wechsel (“Drehtür”) aus einem öffentlichen Amt in Lobbyismus für private Profitinteressen erzeugt die Wahrnehmung von Käuflichkeit. Dagegen gibt es bisher schon kürzere Abkühlzeiten, in denen Anschlussjobs überprüft und verboten werden können. Wir wollen diese auf zwei Jahre verlängern.
4.) Unabhängige Kontrolle der Regeln
Die Einhaltung der geltenden Transparenz- und Ethikregeln ist aktuell Verantwortung des Bundestagspräsidenten und seiner Verwaltung. Wie Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) seinen Parteifreund Philipp Amthor freisprach noch während seine Verwaltung prüfte, zeigt wie anfällig das aktuelle System ist. Nichtregierungsorganisationen fordern deswegen eine unabhängige Stelle, die eine einheitliche und konsequente Umsetzung der bestehenden Regeln garantiert. Wir haben diese unabhängige Kontrolle jetzt im Wahlprogramm. Daniel ist Berichterstatter für die Einführung eines unabhängigen Ethik-Gremiums für Europaparlament und EU-Kommission. Die Kompromisse im Verfassungsausschuss unterstützen Grüne, Sozialdemokraten, Liberale und Linke, nur die Christdemokraten und Rechtskonservativen sind dagegen. Christdemokrat Reiner Wieland (CDU) hat die Abstimmung ausgebremst.
5.) Ambitionierter Whistleblowerschutz
Mutige Whistleblower*innen erfahren zu oft Repression statt Anerkennung. Im Oktober 2019 hatte die EU einen Mindestschutz beschlossen, der in allen Mitgliedstaaten bis Ende dieses Jahres in nationales Recht umgesetzt werden muss. CDU/CSU haben das bisher ausgebremst und Whistleblowerschutz als eine vermeintliche ‘Förderung von Nestbeschmutzern’ diffamiert. Die Richtlinie der EU schreibt die neuen besseren Schutzstandards nur für Verstöße gegen EU-Recht vor, der Rest ist Freiheit der Mitgliedstaaten. Wir fordern eine ambitionierte Umsetzung, durch die das Schutzregime auch bei Verstößen gegen deutsches Recht greift. Whistleblower sollten immer geschützt werden und nicht erst herausfinden müssen, ob illegale Handlungen nach deutschem oder EU Recht illegal sind.
6.) Beweisanforderungen für Abgeordnetenbestechlichkeit senken
Philipp Amthor erhielt Luxusreisen und Aktienoptionen für die Beeinflussung der Regierung unter Nutzung seines Mandats. Die zuständige Staatsanwaltschaft aber wollte nicht einmal Ermittlungen aufnehmen. Ex-Bundesrichter Thomas Fischer diagnostiziert, dass der Tatbestand des Gesetzes kaum erfüllbar ist, quasi den schriftlichen Beleg für die Bestechung erfordert. Wichtiger als die von der GroKo angekündigten Strafverschärfungen ist deshalb die Senkung der Beweisanforderungen auf ein in anderen Ländern übliches Maß.
7.) EU-Rechtsstaatsmechanismus sofort einsetzen, z.B. gegen Viktor Orban in Ungarn
Mit Grünem Druck hat die EU Ende des vergangenen Jahres einen neuen Rechtsstaatsmechanismus beschlossen, mit dem die EU-Kommission einer EU-Regierung die EU Gelder abdrehen kann, wenn sie systematisch den Rechtsstaat abbaut. Viktor Orban und andere autoritäre Regierungen nach seinem Vorbild missbrauchen EU-Fonds, um damit Oligarchenfreunde zu versorgen, die z.B. Zeitungen und Fernsehsender aufkaufen und auf Regierungspropaganda umpolen. So benutzt Orban EU-Geld um die nächsten Wahlen in Ungarn 2022 zu gewinnen. Die EU-Kommission von Ursula von der Leyen wartet noch immer ab statt den seit 1.1.2021 geltenden Mechanismus zur Unterbrechung der EU-Gelder für Orban zu nutzen. Wir fordern: Der EU-Rechtsstaasmechnismus muss sofort eingesetzt werden und haben erfolgreich im Europaparlament beantragt, die EU-Kommission notfalls per EU-Gericht zum Handeln zu zwingen.
8.) Referendum über Empfehlungen von Bürger*innenräten
Viele Lobbyistinnen stärken den Einfluss zahlungskräftiger Interessen. Direkte Demokratie bietet ein Gegenmittel, indem sie auch zwischen Wahlen unabhängig von Geld die Möglichkeit bietet, Vorschlägen zum Durchbruch zu verhelfen, die Viele wollen. Bürger*innenräte sind eine wichtige Demokratie-Innovation, weil sie denjenigen mehr Gehör verschaffen, die bei anderen Beteiligungsinstrumenten wenig teilnehmen. Damit Politiker*innen auf den Rat der Bürger*innen auch hören, braucht es aber in aller Erfahrung ein Druckmittel. Deshalb ist es so wichtig, dass wir jetzt ebenfalls im Programm schreiben: “In der kommenden Wahlperiode wollen wir weitere Optionen für eine stärkere Institutionalisierung von Bürgerräten prüfen, unter anderem direktdemokratische Verfahren zu einzelnen Beratungsergebnissen.” Wer unsere Konzepte dafür mitenwickeln und andere mit überzeugen will, kann Teil des von uns unterstützten grünen “Netzwerks lebendige Demokratie” werden: https://www.netzwerk-lebendige-demokratie.de/
Der CDU/CSU-Wahlprogrammentwurf ist dagegen ein Totalausfall zu sauberer Politik
Keine der Grünen Forderungen für saubere Politik findet sich im CDU/CSU-Wahlprogrammentwurf. Auf 139 Seiten gibt es keinen Absatz für mehr Transparenz oder Integrität in der deutschen Politik. CDU/CSU wollen ein Ein- und Ausreiseregister, das Marktstammdatenregister und das Melderegister weiterentwickeln, ein Identitätsdiebstahlsregister, sagen aber kein Wort zu den vielen Lücken im Lobbyregister. CDU/CSU wollen Korruption bekämpfen, aber nur in Afrika und beim Sport. CDU/CSU wollen starke Ermittlungsbehörden mit Zugriff auf die nötigen Daten gegen Clankriminalität. Aber: Entschiedenes Vorgehen gegen Korruption in den eigenen Reihen? Fehlanzeige!
Unser Programm zeigt, dass es anders geht! Wirklich Saubere Politik gibt es nur bei uns Grünen! Wir danken Euch für Eure Unterstützung.
Mit herzlichen europäischen GrüßenDaniel Freund, Sven Giegold und Christian Beck
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HINTERGRUND: Wahlprogramm Bündnis 90/Die Grünen zu sauberer Politik
Kapitel 5 wie beschlossen: https://antraege.gruene.de/46bdk/kapitel_5_zusammen_leben-11305
Zeilen 417-449
Wir erneuern das demokratische Fundament
Für eine transparentere Politik
Demokratie lebt vom Vertrauen der Bürger*innen, jeder Anschein käuflicher Politik richtet Schaden an. Wir wollen das Vertrauen in demokratische Institutionen und Mandatsträger*innen stärken und das Primat der Politik gegenüber intransparenter Einflussnahme schützen. Wir sind überzeugt: transparente und nachvollziehbare Politik stärkt das Gemeinwohl. Deshalb wollen wir Lobbyismus transparenter und den Einfluss organisierter Interessensgruppen und von Lobbyist*innen sichtbar machen. Das Lobbyregister wollen wir für Bundesregierung, Bundesministerien und Bundestag nachschärfen und die vielen Ausnahmen für maßgebliche Akteur*innen abschaffen . Mit dem legislativen Fußabdruck schaffen wir Klarheit, wer bei der Entstehung von Gesetzen Einfluss nimmt . Interessenskonflikte wollen wir stärker in den Blick nehmen und den Wechsel aus Regierungsämtern in die Wirtschaft während einer Karenzzeit von zwei Jahren prüfen lassen. Für Abgeordnete ist das freie Mandat der Mittelpunkt ihrer Tätigkeit. In Zukunft werden Einkünfte aus Nebentätigkeiten auf Euro und Cent veröffentlicht, für Unternehmensbeteiligungen und Aktienoptionen gibt es striktere Regeln und Spenden an Abgeordnete und die Lobbytätigkeit für Abgeordnete werden verboten. Die Anwendung dieser Maßnahmen soll evaluiert werden . Für Nebenverdienste von Abgeordneten wollen wir zudem eine verpflichtende Angabe der Branche. Unabhängige Kontrolle stärkt die Transparenz und Integrität.
Zur wirkungsvollen Bekämpfung von Korruptionsfällen braucht es eine Neufassung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung und eine Überarbeitung der Beweisanforderungen. Spenden an Parteien müssen transparenter gemacht werden. Deshalb wollen wir striktere Veröffentlichungsregeln. Parteispenden sollen auf natürliche Personen beschränkt und auf einen jährlichen Höchstbetrag je Spender gedeckelt werden. Schon ab 5.000 Euro sollen Spenden im Rechenschaftsbericht genannt werden, ab 25.000 Euro soll die Pflicht zur sofortigen Veröffentlichung greifen. Solange es keine gesetzliche Regelung gibt, wenden wir die über das Parteiengesetz hinausgehenden Regelungen unseres Spendenkodex an. Für das Parteiensponsoring wollen wir endlich eine gesetzliche Regelung und eine Veröffentlichung ab dem ersten Euro und eine jährliche Höchstgrenze von 100.000 Euro je Sponsor einführen. Das Parteiengesetz und die unabhängige Kontrolle werden wir stärken, damit verdeckte Wahlkampffinanzierung besser bekämpft werden kann. Politische Werbung und Kampagnen im Netz müssen transparenter werden, solange es keine verpflichtenden Regulierungen gibt, gehen wir mit unserer Selbstverpflichtung voran.
Zeilen 954-967
Europäisches Kriminalamt schaffen, organisierte Kriminalität verfolgen
Zahlreiche Straftaten finden grenzüberschreitend statt, insbesondere die organisierte Kriminalität und islamistische oder rechtsextreme Terrornetzwerke machen nicht an Landesgrenzen halt. Zum Schutz der Bürger*innen und zur Verteidigung unserer Freiheit brauchen wir eine stärkere grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Polizei und Justiz: durch gemeinsame europäische Polizeiteams, durch die Aufwertung von Europol zu einem Europäischen Kriminalamt sowie durch eine engere justizielle Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten, auch mit Hilfe von Eurojust und bei der Bekämpfung von Betrug zu Lasten der EU-Finanzen mit dem EU-Betrugsbekämpfungsamt OLAF und der Europäischen Staatsanwaltschaft unter Nutzung modernster Analysemethoden. Wegen der zunehmenden Vernetzung von europäischen Datenbanken sind hohe Datenschutzstandards und eine Verbesserung des grenzüberschreitenden Rechtsschutzes unabdingbar. Diese Zusammenarbeit braucht eine unabhängige Justiz und faire Strafverfahren in allen EU-Mitgliedstaaten.
Zeilen 1065-1081
Schutz für Whistleblower
Abgasmanipulationen, Missstände in Pflegeeinrichtungen, der Verkauf von Facebook-Nutzerdaten – kaum einer der großen Wirtschaftsskandale der vergangenen Jahre wäre ohne die Hinweise aus den Unternehmen überhaupt an die Öffentlichkeit gelangt. Missstände in Unternehmen, Behörden und anderen Bereichen wie Doping im Sport bis hin zu kriminellen Aktivitäten in Unternehmen und Behörden brauchen mutige Menschen, die sie ans Licht bringen. Diese „Whistleblower“ müssen im Interesse von uns allen besser vor Repressalien aus dem Aus- und Inland, gesundheitlichen, finanziellen und sozialen Folgen ihrer Meldung geschützt werden. Das werden wir mit einem Hinweisgeberschutzgesetz, das die EU-Whistleblower-Richtlinie ambitioniert und umfassend auch für das gesamte nationale Recht umsetzt, erreichen. Darin festgeschrieben sind ein zweistufiges Meldeverfahren sowie ein Entschädigungsfonds, mit dem das persönliche Risiko minimiert wird. Die Furcht vor einem ökonomischen und persönlichen Schaden als Hemmnis für eine Hinweisgabe soll so abgebaut und potenzielle Hinweisgeber*innen sollen ermutigt werden. Wir wollen, dass Whistleblower*innen wie Edward Snowden, dem wir die Aufdeckung der weltweiten Ausspähung und Massenüberwachung durch zahlreiche Nachrichtendienste zu verdanken haben, frei und sicher in einem demokratischen Land leben können und ihnen dies auch in Deutschland anbieten.
Zeilen 1103-1125
Wir garantieren den Rechtsstaat und stärken den Verbraucherschutz
Konsequent gegen Korruption
Korruption, Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder Manipulationen im Finanzmarkt sind Rechtsverstöße, die verheerende Auswirkungen auf den Wettbewerb und den freien Markt, für Umwelt und Menschen(rechte) haben können. Wirtschaftsstraftaten machen einen Großteil der polizeilich erfassten finanziellen Schädigungen aus. Bei Rechtsverstößen werden wir Unternehmen deshalb künftig wirksamer zur Rechenschaft ziehen. Ziel ist, die bereits verstreut bestehenden Regelungen in einem eigenständigen Gesetz gegen
Wirtschaftskriminalität zusammenzufassen und zu ergänzen. Um zu verhindern, dass Rechtsverstöße von Unternehmen wegen organisierter Unverantwortlichkeit nicht geahndet werden können, soll künftig auch an das Organisationsverschulden angeknüpft werden können. Die Pflicht zum Nachweis der legalen Herkunft großer Zahlungen wollen wir verstärken. Sanktionen müssen gemäß den EU-Vorgaben wirksam, angemessen und abschreckend sein, zum Beispiel indem unrechtmäßiger Gewinn bei der Abschöpfung geschätzt werden darf und die nötigen Ressourcen dafür bereit gestellt werden. Den Sanktionskatalog wollen wir um weitere Maßnahmen wie den Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge, die Schadenswiedergutmachung sowie verpflichtende Vorkehrungen für Unternehmen zur Verhinderung von Straftaten erweitern und ein öffentliches Sanktionsregister einführen. Den Sanktionskatalog wollen wir um weitere Maßnahmen wie den Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge, die Schadenswiedergutmachung sowie verpflichtende Vorkehrungen für Unternehmen zur Verhinderung von Straftaten erweitern und ein öffentliches Sanktionsregister einführen.
1466-1481
Europäische Grundrechte einklagbar machen
Die EU ist eine Gemeinschaft der Werte und des Rechts. Wir wollen die EU-Grundrechtecharta langfristig gegenüber den Nationalstaaten einklagbar machen, um so alle EU-Bürger*innen in ihren Rechten zu stärken. Mit dem EU-Mechanismus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte setzen wir uns für ein stärkeres Instrument ein, um Verstöße autoritärer Mitgliedstaaten zu sanktionieren. Aus dem jährlichen Rechtsstaatlichkeitsbericht sollen konkrete Maßnahmen bis hin zu Vertragsverletzungsverfahren und der Nichtauszahlung von Subventionen folgen. Der neu geschaffene Rechtsstaatsmechanismus muss sofort zum Einsatz kommen. Kommunen und Regionen sowie Nichtregierungsorganisationen sollen dann direkt von der EU gefördert werden können. Bei den Artikel-7-Verfahren zur Rechtsstaatlichkeit braucht es substanzielle Fortschritte. Alle Mitgliedstaaten sollen sich der Europäischen Staatsanwaltschaft anschließen, wenn sie neue EU-Gelder erhalten wollen und öffentlich Rechenschaft über die Empfänger von Subventionen ablegen. Jede*r siebte Europäer*in ist Teil einer nationalen oder Sprachminderheit. Wir unterstützen die Minority Safepack Initiative und wollen Minderheitenrechte wie den Erhalt von Sprache, Kultur und Identität sowie Namensführung in der EU stärken.
Zeilen 491-509
Bürger*innenräte für mehr Beteiligung
Direkte Beteiligungsmöglichkeiten bereichern die Demokratie und stärken die Repräsentanz. Mit Bürger*innenräten schaffen wir die Möglichkeit, bei ausgewählten Themen die Alltagserfahrung von Bürger*innen in die Gesetzgebung einfließen zu lassen. Wir sorgen in einem ersten Schritt dafür, dass es eine gesetzliche Grundlage für Bürger*innenräte gibt und sich das Parlament mit den Ergebnissen beschäftigen muss. In der kommenden Wahlperiode wollen wir weitere Optionen für eine stärkere Institutionalisierung von Bürgerräten prüfen, unter anderem direktdemokratische Verfahren zu einzelnen Beratungsergebnissen. Auf Initiative der Regierung, des Parlaments oder eines Bürger*innenbegehrens beraten zufällig ausgewählte Menschen, die in Deutschland leben und mindestens 16 Jahre alt sein müssen, in einem festgelegten Zeitraum über eine konkrete Fragestellung. Sie erarbeiten Handlungsempfehlungen und geben Impulse für die öffentliche Auseinandersetzung und die parlamentarische Entscheidung. Eine freie, gleiche und faire Beratung muss sichergestellt werden, unter anderem durch zivilgesellschaftliche und wissenschaftliche Beratung. Außerdem werden wir ein digitales Portal, wie es zum Beispiel in Baden-Württemberg schon erfolgreich angewendet wird, für die aktive Beteiligung an der Gesetzgebung einführen und das Petitionsrecht zu einem leicht zugänglichen Instrument für bessere Mitwirkung am demokratischen Prozess ausbauen. Wir wollen Beteiligung fördern und politische Bildung als wichtige Querschnittaufgabe auch auf kommunaler Ebene voranbringen.
HINTERGRUND 2:
CDU/CSU Wahlprogramm-Entwurf: https://www.ein-guter-plan-fuer-deutschland.de/programm/Beschluss+Programm.pdf
Übersicht Seitenwechsel aus Politik in Lobbyismus: https://lobbypedia.de/wiki/Seitenwechsler_in_Deutschland_im_%C3%9Cberblick