Sven Giegold

Steueramnestieabkommen mit der Schweiz: Walter-Borjans‘ klare Kante ist richtig

Am 21. September 2011 haben Deutschland und die Schweiz ein neues Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Darin wird für die Zukunft eine anonymisierte Abgeltungssteuer auf Einkommen deutscher Steuerzahler aus Zins- und Kapitaleinkünften von 26,375% festgelegt, die die Schweizer Banken an den deutschen Fiskus abführen sollen.
Außerdem sollen Schweizer Banken eine Einmalzahlung in Höhe von 19-34 Prozent auf die bei ihnen verbuchten Vermögenswerte deutscher Steuerzahler an den deutschen Fiskus leisten. Damit sollen alle Altfälle pauschal abgegolten werden, sodass es ab 2013 auch zu keinen neuen Steuerhinterziehungsverfahren mehr kommt. CDs anonymer Quellen mit Informationen über Steuerhinterzieher dürfen dann nicht mehr angekauft werden. Darüber hinaus hat die EU-Kommission der Bundesregierung zu verstehen gegeben, dass das verhandelte Abkommen in aktueller Fassung nicht mit EU-Recht vereinbar ist.

Die NRW-Landesregierung und Finanzminister Walter-Borjans unterstützen ein Nein zur Ratifizierung des Abkommens durch die rot-grün regierten Länder im Bundesrat. CDU-Fraktionsvorsitzender Laumann hingegen behauptet, dass NRW durch die Blockade einmalig 2 Mrd. Euro verloren gingen. Dabei geht er von Zahlungen der Schweizer Banken in Höhe von 12 Mrd. Euro für ganz Deutschland aus.

Sven Giegold, Abgeordneter aus Nordrhein-Westfalen und finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher im Europaparlament für die Grünen, unterstützt den Minister der rot-grünen Landesregierung:

„Bei den von Laumann vorgebrachten Summen handelt es sich um Mondzahlen mit Einmaleffekt.
Erstens sind bei den Zahlen aus der Schweiz die Erlöse durch die erfolgreiche Verfolgung von Steuerhinterziehung nicht berücksichtigt: immerhin 749 Selbstanzeigen mit Mehreinnahmen von 300 Millionen Euro für NRW von Januar bis November 2011.

Zweitens hat der Schweizer Bankenverband trotz harter Verhandlungen mit Bundesfinanzminister Schäuble lediglich eine Vorauszahlung von 1,66 Mrd. Euro zugesagt. Die von Laumann angenommenen 12 Mrd. Euro sind spekulativ. Belegen kann sie weder das Bundesfinanzministerium noch Herr Laumann.

Sicher ist dagegen, dass unter dem Steueramnestieabkommen sowohl die Steuergerechtigkeit als auch der Rechtsstaat zu leiden haben. Die Deutsche Steuergewerkschaft, also die Vertretung der Finanzbeamten, als auch der Bund der Kriminalbeamten, die sich sonst mit Kritik eher zurückhalten, haben das Abkommen als «Strafvereitelung» bezeichnet. Es ist unakzeptabel, dass unser Steuerrecht im Rahmen der zukünftigen Abgeltungssteuer von Schweizer Banken vollzogen werden soll.

Die Alternative liegt auf der Hand: Es ist an der Zeit, dass § 30a der Abgabenordnung geändert wird. Das Bankengeheimnis darf nicht länger zum Schutz vor Verfolgung von Steuerhinterziehung missbraucht werden. Wenn Laumann ernsthaftes Interesse an Mehreinnahmen und einem Ende der Steuerflucht hat, sollte er sich bei seinen Parteifreunden in der Bundesregierung dafür stark machen, dass die Schweiz nicht länger mit Samthandschuhen behandelt wird. Gemeinsam mit den EU-Partnern muss Schäuble den automatischen Informationsaustausch mit der Schweiz durchsetzen und darf die europäischen Initiativen nicht länger blockieren. Als Beispiel kann er die jüngsten Maßnahmen der USA nehmen. Sie zeigen, dass es realistisch ist, die Schweiz zur Kooperation zu bewegen.

NRW braucht keine Sonderregeln für die Behandlung von Steuerhinterziehern, sondern dauerhaft gleichmäßige und gerechte Steuern.“

Rubrik: Wirtschaft & Währung

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