Sven Giegold

Steuergerechtigkeit: Scheinheiliges Angebot von Luxemburg

Vor wenigen Wochen hat der luxemburgische Ministerpräsident angekündigt, dass sein Land den Widerstand gegen automatischen Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten aufgibt und das Bankgeheimnis für ausländische Steuerzahler kippen wird. Inzwischen hat sein Finanzminister nachgelegt und verbreitet, dass ab 2015 auch steuerrelevante Informationen über internationale Unternehmen an ausländische Steuerbehörden weitergeben würden (1).

Prinzipiell ist es zwar erfreulich, dass Luxemburg einlenkt, doch wird bei genauer Betrachtung der Hintergründe schnell klar, dass es sich um eine scheinheilige Salamitaktik handelt. Der Druck, vor allem durch die amerikanische FATCA Initiative, hat Luxemburg eigentlich keine andere Wahl gelassen, als sich auf den automatischen Informationsaustausch mit den USA einzulassen. Wer diesen „Service“ einem Land anbietet, der darf das nach geltendem EU Recht auch allen EU-Partnern nicht länger verweigern (2).

FATCA sieht vor, dass Informationen über Steuerzahler ausgetauscht werden. Ob dieser Steuerzahler nun eine natürliche oder juristische Person ist, macht für FATCA keinen Unterschied. Wenn Einkünfte aus den USA auf einem Konto in Luxemburg angelegt werden, wird der Halter des Kontos zunächst als Steuerzahler gesehen. Dabei ist völlig egal ob die Gelder auf einem Konto einer Einzelperson oder dem, einer Kapitalgesellschaft landen. Wenn also die USA Daten über Konten multinationaler Unternehmen mit Zweigstellen oder Tochtergesellschaften in Luxemburg erhalten, dann können auch die EU-Partner diese Daten verlangen.

Dass Luxemburg jetzt so tut, als würde es sich aus freien Stücken von seinem alten Image als Steueroase befreien ist ein kalkuliertes Ablenkungsmanöver. Von Einsicht kann aber nicht die Rede sein. Internationaler Druck ist alleinige Ursache für den Fortschritt.

(1) S. Financial Times 29. April 2013: http://www.ft.com/intl/cms/s/0/d18345d2-ab49-11e2-ac71-00144feabdc0.html#axzz2S7l41iDr

(2) S. dazu: Meistbegünstigtenklausel in der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung unter http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:064:0001:0012:De:PDF, Art. 19).

Rubrik: Wirtschaft & Währung

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