Sven Giegold

Steuerschlupflöcher sind Happy Meal für McDonald´s

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager kommt im Wettbewerbsverfahren gegen Luxemburg zu dem Schluss, dass Luxemburg mit Steuerschlupflöchern für McDonald´s die Regeln für Staatsbeihilfen nicht gebrochen hat. Die Steuerbegünstigungen beruhen auf unterschiedlichen Interpretationen im Luxemburger Recht und im amerikanischen Recht zur Definition einer dauerhaften Betriebsstätte. Das entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und den USA führt im Endeffekt dazu, dass Gewinne dreifach nicht besteuert werden. Die Zahlungen nach Luxemburg mindern die zu versteuernden Gewinne der Restaurants und dann werden die Erträge weder in Luxemburg noch in den USA versteuert. Der Vorschlag der EU-Kommission zu einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage aus dem Jahr 2016 enthält eine Anpassung der Definition von Betriebsstätten in der EU. Der Vorschlag steckt aber im Rat der Mitgliedstaaten fest.

McDonald’s macht in der Europäischen Union jährlich Gewinne in dreistelliger Millionenhöhe, ohne Unternehmenssteuern zu zahlen. 2015 hatten Gewerkschaften in der EU und den USA in einer Studie gezeigt, wie McDonald’s zwischen 2009 und 2013 durch ausgetüftelte Konzernstrukturen mehr als eine Milliarde Euro an Steuern sparte.

Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion, fordert ein Ende der Steuerschlupflöcher mit den USA und anderen Ländern:

„Luxemburg und andere EU-Länder servieren McDonald´s mit Steuerschlupflöchern ein Happy Meal, die Rechnung müssen die Steuerzahler übernehmen.

Luxemburg und andere Mitgliedsländer müssen ihre Doppelbesteuerungsabkommen anpassen. Die dreifache Nichtbesteuerung von Gewinnen aufgrund einer mangelhaften Definition der dauerhaften Betriebsstätte muss ein Ende haben.

Die heutige Entscheidung von Frau Vestager macht deutlich, dass das Wettbewerbsrecht an seine Grenzen gekommen ist. Die EU Kommission muss einen Vorschlag unterbreiten, wie das Abfließen von unbesteuerten Gewinnen aus der EU verhindert werden kann. Europa braucht dazu ein eigenes Muster-Doppelbesteuerungsabkommen.

Die deutsche Bundesregierung muss sich im Rat für Transparenz im Kampf gegen Steuervermeidung einsetzen. Länderbezogene Steuertransparenz bringt Licht ins Dunkel der Steuertricks und legt offen, welche Unternehmen wo welche Steuern zahlen und von nebulösen Steuersparmodellen profitieren. Finanzminister Scholz muss die Blockade der Steuertransparenz-Vorschläge der Kommission beenden.

McDonald´s hat seine Konzernstrukturen seit Beginn der Ermittlungen der EU-Kommission noch verkompliziert und nutzt neue Steuerschlupflöcher in Großbritannien. In den Brexit-Verhandlungen muss die Europäische Union darauf drängen, dass Großbritannien, seine Kronkolonien und die überseeischen Gebiete die Beihilfe zur Steuervermeidung beenden. Vom europäischen Binnenmarkt darf nur profitieren, wer sich an klare Steuerregeln hält.“

 

Pressemitteilung der Kommission zur Entscheidung zu McDonald’s:

http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-5831_de.htm

Bericht zur Steuervermeidung von McDonald’s 2018:

https://sven-giegold.de/wp-content/uploads/2018/05/Unhappier-Meal_FINAL.pdf

Bericht zu Steuervermeidung von McDonald’s 2015:

https://waronwant.org/sites/default/files/Unhappy%20Meal.pdf

 

Rubrik: Wirtschaft & Währung

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