Sven Giegold

Süddeutsche: Zur Ehrlichkeit gezwungen

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Süddeutsche Zeitung vom 24.01.2014

Zur Ehrlichkeit gezwungen

Überraschend verschärft die EU die Regeln für Lebensversicherungen: Vermittler müssen künftig offenlegen, wie viel sie an einem Abschluss verdienen

von Herbert Fromme

Köln – Europäische Verbraucher sollen in Zukunft beim Abschluss von Lebensversicherungen dieselben Informationen erhalten wie Käufer von Fonds und anderen Finanzprodukten. Das geht aus einem überraschend am Mittwoch gefassten Beschluss des Wirtschafts- und Währungsausschusses des Europaparlaments hervor. Das bedeutet auch, dass Vermittler Provisionen offenlegen müssen, die sie durch einen Abschluss erzielen. Allerdings kommt die Regelung nur, wenn sie vom Plenum des Parlaments und später in Verhandlungen zwischen Parlament, EU-Kommission und Mitgliedsstaaten bestätigt wird – und dann auch erst 2016.

Bis zuletzt hatte die Versicherungswirtschaft sich gegen die Gleichstellung mit anderen Finanzangeboten gewehrt. Ursprünglich wollte der Berichterstatter im Ausschuss, der CDU-Abgeordnete Werner Langen, auch nichts von der Gleichbehandlung von Lebensversicherungen und anderen Investmentformen wissen. Doch jetzt einigten sich die Fraktionen im Ausschuss auf einen Kompromiss: Die Regeln der Vermittlerrichtlinie für Versicherungen sollen in weiten Teilen denen der Richtlinie für andere Finanzprodukte entsprechen. Im EU-Jargon sind das die „Insurance Mediation Directive“ (IMD) in der Version zwei und die ebenfalls neu zu fassende „Markets in Financial Instruments Directive“ (Mifid). Fonds werden nach Mifid verkauft, Versicherungen nach IMD. „Wir sind froh, dass es jetzt in Teilen eine Angleichung gibt“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer beim Fondsverband BVI. Der gestrige Beschluss sei ein wichtiger Fortschritt. „Künftig sollen auch die Versicherungsvermittler die Provisionen offenlegen, die sie von Dritten beim Abschluss versicherungsbasierter Anlageprodukte erhalten.“

Das von Verbraucherschützern geforderte Verbot von Provisionen für Lebensversicherungen will die EU ausdrücklich nicht einführen. Es gilt bereits in Großbritannien, den Niederlanden und in skandinavischen Ländern. Allerdings können Mitgliedsstaaten eigene Regeln einschließlich Provisionsverbot einführen. Verbindlich für die gesamte EU werden in Zukunft Offenlegungspflichten für die Interessenlage des Vermittlers, die in einem Vertrag enthaltenen Kosten und die Provisionshöhe. Einzelheiten zu „quantitativen Elementen“ der Offenlegung soll die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa festlegen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist empört. „Einen damit beabsichtigten Provisionsausweis lehnt der GDV als untauglich ab“, teilt der Verband mit. Um Versicherungsprodukte vergleichen zu können, müsse ein Kunde die gesamten Abschlusskosten kennen – und nicht nur die Provision. Die Abschlusskosten müssen deutsche Versicherer aber bereits seit 2008 in Euro und Cent bei Vertragsabschluss ausweisen.

Die deutschen Lebensversicherer sind in einer schwierigen Lage. Wegen der niedrigen Zinsen und der Unsicherheit vieler Kunden gehen die Abschlüsse von Verträgen gegen laufenden Beitrag zurück. Nur Einmalbeiträge laufen gut, mit denen Kunden entweder Gelder zu vergleichsweise guten Zinsen parken oder für eine Privatrente einzahlen. Die Branche fürchtet, dass die Kunden noch mehr zögern, wenn ein Vertreter oder Makler ihnen mitteilen muss, dass er für einen Vertrag mehrere tausend Euro Provision erhält. Verbraucherschützer glauben, dass Kunden oft die falschen Produkte erhalten, weil die Vermittler provisionsgetrieben arbeiten. „Die Versicherer sägen durch ihre Haltung gegen die Transparenz an dem Ast, auf dem sie sitzen“, kritisiert Sven Giegold, Abgeordneter der Grünen im Europaparlament und Mitglied des Wirtschaftsausschusses. „Ohne hohen Verbraucherschutz durch die Versicherer ist ihr Geschäftsmodell am Ende.“ Ganz zufrieden ist Fonds-Lobbyist Richter noch nicht mit den Brüsseler Beschlüssen. „Wer einen Fonds verkauft und dafür eine Provision erhält, gilt nach Mifid automatisch nicht mehr als unabhängiger Vermittler“, moniert er. „Das ist bei Versicherungsvermittlern anders.“ Außerdem dürften Versicherer auch in Zukunft für Vermittler Sonderprovisionen für das Erreichen bestimmter Umsatzziele zahlen, Fondsanbieter dagegen nicht. „Noch sind die Bedingungen nicht gleich.“

Rubrik: Meine Themen, Wirtschaft & Währung

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