Gestern gab es im Trilog zwischen Europäischem Rat, EU-Kommission und EU-Parlament eine vorläufige Einigung zum Transparenzregister. Bisher gilt das verbindliche Transparenzregister nur für die EU-Kommission und EU-Parlament, nicht aber für den Rat der Mitgliedsländer. Es wird nun zwar ausgeweitet, aber kaum mehr Informationen bereitstellen. Demnach sollen nur die ständigen Vertreter*innen der Mitgliedstaaten dazu angehalten werden, 6 Monate vor und während ihrer Ratspräsidentschaft (insgesamt 1 Jahr) keine unregistrierten Lobbyisten zu treffen. Mit wem sie sich getroffen haben, müssen sie allerdings nicht transparent machen. Der Rat bleibt damit weit hinter EU-Kommission und Europaparlament zurück, das nach unserer langen Kampagne wichtige Lobbytreffen transparent macht.
Dazu sagt Sven Giegold, Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Europäischen Parlament:
“Der Fortschritt für die Lobbytransparenz ist kleinstmöglich. Der Europäische Rat verpflichtet sich zum Lobbyistenregister, aber nicht zu Lobbytransparenz. Gut ist, dass das Transparenzregister nun für alle drei EU-Institutionen gilt. Schlecht ist, dass Lobbytreffen der Mitgliedsstaaten nicht transparenter werden. Mit welchen Lobbyisten sich die Beamten und Politiker der Mitgliedstaaten treffen, bleibt weiterhin geheim. Die wichtigste Information wird der Öffentlichkeit vorenthalten. Zudem soll das Transparenzregister nur für die ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten kurz vor und während ihrer Ratspräsidentschaft gelten. Es ist zu wenig, wenn das Transparenzregister nur für die obersten Zwei der Vertretung eines Mitgliedstaats gelten soll. Es gibt weiterhin keine einheitliche Regeln für Lobbytreffen aller drei EU-Institutionen. Die Bedingungen für Lobbytreffen von EU-Angestellten bleiben von Institution zu Institution unterschiedlich. Der Kompromiss zwischen Rat, Kommission und Parlament hält somit nicht, was er auf den ersten Blick verspricht. Lobbytransparenz kann in der Bilanz der deutschen Ratspräsidentschaft nicht als Erfolg verbucht werden. Weiterhin bleiben die Regeln der Lobbytransparenz in Deutschland weit hinter dem schon lange in Brüssel geltenden Standard zurück.”
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