Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Interessierte,
neben der Abstimmung zum Urheberrecht gab es in der letzten Sitzungswoche des Europaparlaments eine andere Entscheidung, die für Verbraucher vielleicht genauso wichtig ist: Die Europaabgeordneten haben mit großer Mehrheit ihre Position für eine neue Europäische Sammelklage für Verbraucherrechte bestätigt. Bei Skandalen von europäischer Relevanz wie beim Dieselskandal können Verbraucherschützer für alle betroffenen Kunden europaweit auf Abhilfe von Schäden klagen. Das europäische Instrument kann viel stärker werden als die bisherige deutsche Musterfeststellungsklage. Die Musterfeststellungsklage erfordert zwei Schritte: zuerst klagt der Verband und erreicht vor Gericht einen Feststellungsbeschluss. Betroffene Verbraucher müssen im zweiten Schritt selbst noch mal vor Gericht ziehen, um konkrete Abhilfe, z.B. finanzielle Entschädigung, zu bekommen. Die europäische Verbandsklage führt im Regelfall direkt zu einem Beschluss über Abhilfe. Sobald Verbraucher beweisen können, dass sie betroffen sind, steht ihnen diese Abhilfe zu. Dabei geht es nicht um Massenklagen von Verbrauchern nach US-Vorbild mit teils absurden Strafmaßen. Es geht lediglich um eine faire Abhilfe für erlittenen Schaden!.
Dieser wichtige Unterschied zwischen EU-Sammelklage und Musterfeststellungsklage – kann Millionen von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Durchsetzung ihrer Rechte stärken. Gerade wenn große Unternehmen tausende von Verbraucherinnen und Verbraucher um jeweils kleine Beträge abzocken, kommen sie damit bisher oft durch, denn die meisten Verbraucher scheuen verständlicherweise den Aufwand bei der Rechtsdurchsetzung. Viel zu oft gilt das Motto: Frechheit siegt.
Doch ausgerechnet Verbraucherschutzministerin Katarina Barley verbummelt diese Vorteile zur Zeit. Damit die neue EU-Sammelklage-Gesetz werden kann, müssen auch die Mitgliedstaaten im Rat den Regeln zustimmen. Doch es geht kaum voran. Offenbar fehlen Mitgliedstaaten mit dem Willen, in der Sache wirklich voranzukommen. Seit Monaten bespricht die zuständige Ratsarbeitsgruppe einzelne Artikel. Zitate aus schriftlichen Berichten aus der Arbeitsgruppe in der Süddeutschen Zeitung belegen, dass gerade Barleys Vertreter in der Ratsarbeitsgruppe nicht zur Beschleunigung beitragen: Der deutsche Vertreter regte im Januar an, es sei „zweckmäßig, die Frage nach der Kompetenzgrundlage noch einmal gründlich zu prüfen.“ Weil der juristische Dienst fehlte, musste dies dann noch einmal verschoben werden. Im Februar gelang es auch der neuen rumänischen Ratspräsidentschaft nicht voran zu kommen. „Ein Teil der Vorschläge schien mehr Fragen aufzuwerfen, als sie zu lösen“, klagt der Bericht der Sitzung.
Die Untätigkeit von Ministerin Barley für eine schnellere Beschlussfassung im Rat steht im Gegensatz dazu, wie ihr Ministerium aktiv den Ausschuss der Deutschen Umwelthilfe aus dem Kreis klageberechtigter Organisationen betreibt. Während das Justizministerium sonst nur Fragen hatte, unterstützte es aktiv einen Änderungsantrag, der zum Ziel hat, dass der „Hauptzweck der klageberechtigten Stellen der Verbraucherschutz sein muss“. Der Entwurf der EU-Kommission sah dagegen nur vor, dass die Organisationen ein „berechtigtes Interesse“ am Verbraucherschutz haben müssen. Diese Einschränkung würde in Deutschland vor allem die Deutsche Umwelthilfe betreffen. Die NGO hat laut Satzung neben „Natur- und Umweltschutz“ auch „umwelt- und gesundheitsrelevanten Verbraucherschutz“ zum Ziel, aber nicht als Hauptzweck (siehe unten der genaue Bericht der Taz).
Das Europaparlament hingegen hatte seine Position am 6. Dezember 2018 im zuständigen Rechtsausschuss beschlossen und am 26. März 2019 im Plenum bestätigt. Dabei konnten Sozialdemokraten und Grüne im Europaparlament durchsetzen, den Vorschlag der EU-Kommission zu begrüßen und noch weiter zu stärken. Auch bezüglich der klageberechtigten Organisationen lehnte das Parlament dabei Einschränkungen ab.
Gerade für Deutschland wäre der Fortschritt so wichtig. Die deutsche Musterfeststellungsklage ist schwächer als die Gesetze in anderen Ländern, wo es Verbraucherinnen und Verbraucher schon jetzt einfacher haben, zu ihrem Recht zu kommen. Auch die Sozialdemokraten im Europaparlament kritisieren das langsame Tempo. Sie sprechen von einer „Blockade“. Der europäische Verbraucherschutz-Dachverband schreibt: „Die Mitgliedstaaten müssen das Thema jetzt mit der angemessenen Dringlichkeit voranbringen.“ Die Verbraucherzentrale Bundesverband kommentiert: “Die Bundesregierung muss nachziehen und sich für einen schnellen Abschluss der Verhandlungen im Rat einsetzen.” Die Verzögerung durch die deutsche Bundesregierung und Verbraucherschutzministerin Katarina Barley (SPD) ist ein Skandal. Ich erwarte von Frau Barley, dass sie auf die Tube drückt und den Bummelstreik der Bundesregierung einstellt. Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag vor genau einem Jahr am 11. April 2018 vorgelegt. Die Bundesregierung war bisher nicht einmal in der Lage, zu einer gemeinsamen Haltung zu finden. Eine Sprecherin der Bundesregierung hat gegenüber der Süddeutschen zugegeben, dass die Abstimmung zu dem Gesetzentwurf noch nicht abgeschlossen ist. Die Justizministerin sollte auch ihren Angriff auf die Deutsche Umwelthilfe einstellen. Während die CDU der Umwelthilfe in Berlin den Geldhahn abdrehen will, beschränkt Justizministerin Barley in Brüssel ihre Rechte. Ministerin Barley sollte sich besser der Position anschließen, die Sozialdemokraten und Grüne gemeinsam im Parlament durchgesetzt haben. Das Europaparlament fordert, dass auch Umweltschützer für Verbraucherinteressen klagen dürfen.
Gestern hat die Verbraucherzentrale Bundesverband in ihrem Vergleich der Parteiprogramme zur Europawahl bereits gezeigt: das Grüne Programm bietet den besten Verbraucherschutz. Wir werden auch weiterhin Druck machen, damit Verbraucherinnen und Verbraucher leichter zu ihrem Recht kommen können.
An diesem Freitag diskutiert der Deutsche Bundestag auf Antrag der Grünen über Verbandsklagerechte. Unsere grüne Rechtsexpertin, Dr. Manuela Rottmann, fordert mit der grünen Bundestagsfraktion: “Kollektiven Rechtsschutz ausbauen und nicht ausbremsen”! In der aktuell für 12:40 Uhr angesetzten Debatte, werden wir Grünen klare Antworten von Ministerin Barley einfordern.
Mit europäischen grünen Grüßen
Sven Giegold
HINTERGRUND
Aktuellster Antrag der Grünen Bundestagsfraktion für die EU-Verbandsklage: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/092/1909267.pdf
Weitere Anträge der Grünen Bundestagsfraktion zur EU-Verbandsklage: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/085/1908563.pdf und http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/090/1909075.pdf
Bericht der Süddeutschen Zeitung über Barleys Bummelstreik: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/eu-wahlkampf-bummelstreik-der-bundesregierung-1.4386838
Verbraucherzentrale Bundesverband zur EU-Verbraucherklage: https://www.vzbv.de/pressemitteilung/europaeische-verbandsklage-schadenersatz-fuer-verbraucher-ermoeglichen
Vergleich der Parteiprogramme durch die Verbraucherzentrale Bundesverband: https://www.vzbv.de/epw2019/de/programm-check
Bericht der tageszeitung über Barleys Angriff auf die Deutsche Umwelthilfe: http://www.taz.de/!5579542/