Sven Giegold

„EU-Recht setzt frühzeitige Bürgerbeteiligung durch – Auch der Regionalplan muss neue Vorgaben erfüllen“ – GRÜNE Fraktion im Regionalrat Detmold

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Aus der Presseinfomration der GRÜNEN Fraktion im Regionalrat Detmold:

 

Die Kommunen müssen es schon längst. Jetzt setzt die EU durch, dass auch bei Regionalplanänderungen und der Neuaufstellung des Regionalplanes OWL die Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt wird.
„Frühzeitig bedeutet, dass bereits vor dem offiziell gefassten Beschluss, eine Planänderung in diese oder jene Richtung zu machen, die Öffentlichkeit und damit die Bürgerinnen und Bürger informiert werden müssen.“ stellt Helga Lange, Vorsitzende der GRÜNEN Fraktion im Regionalrat Detmold, fest.

Bisher gab es vor Änderungen des Regionalplanes nur Behördengespräche, betroffene Bürgerinnen und Bürger hatten kaum Möglichkeiten, sich über Vorhaben in ihrer Wohnumgebung zu informieren.

Die Bezirksregierung Detmold wartet nun auf „Umsetzungsrichtlinien“ aus Düsseldorf. Bis die erarbeitet sind, soll eine Veröffentlichung im Amtsblatt über Änderungen im Regionalplan informieren.

Helga Lange: „Das kann allerhöchstens eine Notlösung sein. Welche Bürgerin, welcher Bürger liest regelmäßig das Amtsblatt der Bezirksregierung? Wir GRÜNE regen daher an, dass die Bezirksregierung auch mit Pressearbeit in den jeweiligen Kreisen die Bevölkerung auf geplante Änderungen aufmerksam macht.“

Weiter fordern die GRÜNEN im Regionalrat Detmold, dass neben Hinweisen in der Presse zukünftig Regionalplanänderungen und -aufstellungen frühzeitig auf der homepage des Regionalrates dargestellt werden. Auch sollte es dort eine Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger geben, auch in der frühzeitigen Beteiligung Einwendungen zu erheben.

 

Zum Hintergrund:

Am 29. November 2017 ist die erste Änderung der Novellierung des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Kraft getreten. Die Novellierung des ROG sieht in §9 Abs.1 ROG die Pflicht vor,  die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sowie die Öffentlichkeit von der beabsichtigten Aufstellung des Raumordnungsplanes zu unterrichten. Mit dieser Vorgabe wird EU-Recht umgesetzt.

Rubrik: Demokratie & Lobby, Unkategorisiert

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