Am Mittwoch den 3. Juni hat das Europaparlament über meinn Bericht zu Investmentfonds abgestimmt. Mit 351 gegen 335 Stimmen hat eine Mehrheit von konservativen und liberalen Abgeordneten ein Ende des Missbrauchs von ertragsbezogenen Fondsgebühren verhindert. Diese undurchsichtigen Gebühren kommen regelmäßig nur den Firmen zugute, während sie die Rendite der Anleger schmerzhaft reduzieren. Sie schaffen keinen Mehrwert und sind darum nichts anderes als dreiste Abzocke auf Kosten der Investoren. Ein Großteil der Abgeordneten von CDU/CSU und FDP haben damit gegen Anlegerschutz und ein Ende dieser Gier nach exzessiven Gebühren gestimmt.
Weitere Informationen und Kommentare von mir gibt es hier.
Name des Dossiers:
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EWG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
(COM(2012)0350 – C7-0178/2012 – 2012/0168(COD))
Entscheidender Artikel:
Artikel 90 werden folgende Absätze angefügt:
„In den Rechtsvorschriften, den Vertragsbedingungen des Fonds oder in der Satzung einer Investmentgesellschaft ist vorgesehen, dass die Vergütung und Ausgaben mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar und diesem förderlich sind und nicht zu einer Übernahme von Risiken ermutigen, die nicht mit dem Risikoprofil des OGAW oder der Geschäftsstrategie sowie mit den Zielen, Werten und Interessen des OGAW und dessen Anlegern vereinbar sind.
Der variable Bestandteil ändert sich nur im Verhältnis zur Größe des Fonds oder zum Wert der verwalteten Vermögenswerte, es sei denn, der OGAW wird ausschließlich an professionelle Kunden im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 11 der Richtlinie 2004/39/EG vertrieben.
Alle anderen variablen Komponenten müssen folgende Kriterien erfüllen:
- sie müssen auf der Grundlage eines angemessenen Referenzwerts berechnet werden, der das Portfolio des OGAW so weit wie möglich wiedergibt;
- der Referenzzeitraum muss mindestens ein Jahr betragen;
- sie müssen die Leistung im Vergleich zum Referenzwert symmetrisch widerspiegeln; dementsprechend muss die zusätzliche Vergütung für die Überschreitung des Refezenzwerts der Höhe der Abzüge im Falle einer Unterschreitung entsprechen;
- die Informationen zu den Modalitäten der Berechnung der variablen Komponenten müssen den Anlegern im Prospekt und in den wesentlichen Informationen für die Anleger in prägnanter und allgemein verständlicher Form zur Verfügung gestellt werden, wobei aus ihnen hervorgehen muss, wie die variable Komponente durch eine gute oder mangelhafte Leistung symmetrisch beeinflusst und wie sie berechnet wird; zudem müssen sie realistische Beispiele für die absoluten Beträge enthalten, die innerhalb eines Jahres akkumuliert werden.
Die Kommission erlässt delegierte Rechtsakte nach Artikel 112 in Bezug auf Maßnahmen zur genauen Bestimmung der Anforderungen für Referenzportfolios und Referenzindizes, die hinreichend vergleichbar mit OGAW sind, sowie in Bezug auf die Haltedauer und die symmetrischen Auswirkungen guter oder mangelhafter Leistungen.
Neben solch einer anteiligen Vergütung und anderen variablen Vergütungsformen sollte der Fonds durch die Verwaltungsgesellschaft ausschließlich mit Kosten belastet werden, die unmittelbar mit der Erhaltung und dem Schutz der Anlagen im Zusammenhang stehen.“
Hintergrund:
Mite der Ausnahme von Martin KASTLER, Andreas SCHWAB und Werner LANGEN (Enthaltung), haben alle Abgeordneten der CDU/CSU gegen den Anlegerschutz gestimmt. Bei der FDP hat nur Wolf KLINZ sich der lobbygetriebenen Parteilinie widersetzt.
[Quelle:]