Alle reden von TTIP – dem geplanten EU-Handelsabkommen mit den Vereinigten Staaten. Doch während die Verhandlungen mit den USA noch lange dauern werden, ist ein anderes Abkommen bereits ausverhandelt, das zur Blaupause für TTIP werden könnte: CETA – das Freihandelsabkommen mit Kanada.
Obwohl die Europäische Kommission bereits vor Monaten zugesichert hat, den CETA-Text zeitnah zu veröffentlichen, hat sie ihn bis heute geheim gehalten. An die Öffentlichkeit kam der Text nur, weil er Medien zugespielt und kürzlich unerlaubt ins Internet gestellt wurde. Erst diese Veröffentlichung ermöglicht jetzt eine Debatte über die Inhalte von CETA. Trotzdem beharrt die EU-Kommission darauf, die Verhandlungen seien abgeschlossen, Änderungen seien nicht mehr möglich.
Aus Sicht des DGB braucht es aber dringend Änderungen! Das CETA-Abkommen darf so nicht beschlossen werden, die Verhandlungen müssen noch einmal aufgenommen werden. Denn CETA entspricht bei weitem nicht den Anforderungen der Gewerkschaften:
Der CETA-Text sieht nach wie vor den so genannten „Investor to State Dispute Settlement“ Mechanismus (ISDS) vor. Das sind Sonder-Klagerechte von privaten Investoren gegen Staaten, die in jedem Fall abgelehnt werden müssen. Sie geben ausländischen Investoren ein unverhältnismäßiges Instrument, gegen legitime staatliche Regulierung vorzugehen und können hohe Kosten für die öffentliche Hand verursachen. Zudem sind die Vorschriften zur Förderung von Arbeitnehmerrechten in CETA nicht effektiv durchsetzbar gestaltet. Hier muss deutlich nachgebessert werden, damit
das entsprechende Kapitel in CETA kein Papiertiger bleibt. Der DGB fordert für alle Handelsabkommen, dass Verstöße gegen soziale und ökologische Regeln mit demselben allgemeinen Streitbeilegungsmechanismus geahndet werden können, wie Verstöße gegen andere Teile des Abkommens.
Das Kapitel zu Dienstleistungen in CETA sieht – zum ersten Mal in einem EU-Abkommen überhaupt – eine so genannte Negativliste vor. Das heißt: Alle Bereiche, die nicht explizit aufgelistet sind, unterliegen Liberalisierungsverpflichtungen. Der DGB fordert den umgekehrten Weg: Alle Bereiche, die liberalisiert werden sollen, müssen auf einer so genannten Positivliste explizit benannt werden. Nur das kann effektiv verhindern, dass bedeutende Regeln zum Schutz öffentlicher und anderer Dienstleistungen unter die Räder geraten. Wichtig ist auch, dass Liberalisierungen wieder rückgängig gemacht werden können, wenn sie sich als Fehler herausgestellt haben. Bei CETA verhindert das aber eine so genannte „Ratchet-Klausel“, die stets das höchste Liberalisierungsniveau unumkehrbar festschreibt.
Das Kanada-Abkommen enthält auch noch andere Probleme. Gleichzeitig dürften die ökonomischen Vorteile begrenzt sein (beispielsweise gehen nur 0,8 % der deutschen Exporte nach Kanada, siehe Grafik). Deshalb ist klar: So darf CETA nicht kommen. Es muss debattiert und gründlich geändert werden.