Sven Giegold

Dank grüner Beharrlichkeit: Besserer Verbraucherschutz beim Weiterverkauf von Krediten

Liebe Freundinnen und Freunde,
liebe Interessierte,

Beharrlichkeit zahlt sich aus! Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europaparlaments wird heute Abend eine stark überarbeitete Fassung der Regeln für den Weiterverkauf von notleidenden Krediten verabschieden. Dank uns Grünen enthält der Gesetzesentwurf nun starke Schutzrechte für zahlungsunfähige Kreditnehmer. Für Häuslebauer, Kleinunternehmer und viele andere in ganz Europa ist das eine gute Nachricht. Dabei war der erste Entwurf der EU-Kommission für die sogenannte NPL-Richtlinie (“non performing loans”) wenig vielversprechend. Den grünen Verhandlern ist damit das Kunststück gelungen, aus einem rein marktliberalen Gesetzesvorschlag ein Instrument für besseren Verbraucherschutz in Europa zu machen. In den jahrelang blockierten Verhandlungen war genau dies der Knackpunkt. Nun trägt eine breite Mehrheit aus Christdemokraten, Sozialdemokraten, Liberalen, Rechtskonservativen und uns Grünen den Gesetzesvorschlag mit.  Die finale Abstimmung über den Text wird am Donnerstag stattfinden.

Worum geht es? Seit der Finanzkrise plagen viele Banken der Eurozone hohe Bestände an sogenannten notleidenden Krediten (engl. “non-performing loans”, NPL). Ein Kredit gilt als notleidend, sobald der Kreditnehmer über längere Zeit in Zahlungsrückstand gerät. Aufgrund teils langwieriger Insolvenzverfahren bleiben solche Kredite oft noch jahrelang nach Zahlungsausfall in den Bankbilanzen. Die EZB schätzt, dass der Gesamtbestand an notleidenden Krediten bei den Banken der Eurozone bei ungünstigem Verlauf der Coronakrise sogar auf 1400 Milliarden Euro ansteigen könnte. Banken behelfen sich unter anderem damit, dass sie notleidende Kredite an Dritte weiterverkaufen. Solche Sekundärmärkte für Kredite existieren bereits in der Europäischen Union, unterliegen bisher aber weitestgehend dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten. Der ursprüngliche Gesetzesvorschlag der EU-Kommission aus dem Jahr 2018 zielte darauf ab, die Sekundärmärkte europaweit zu harmonisieren. Insbesondere sollten Kreditdienstleister, die über eine nationale Zulassung verfügen, in allen Mitgliedstaaten ihre Dienste anbieten dürfen (sog. “Passporting”).

Der blinde Fleck des Kommissionsvorschlags war dabei der Verbraucherschutz. Die europaweite Öffnung der Sekundärmärkte sollte ohne nennenswerte Harmonisierung der Schutzbestimmungen für Kreditnehmer*innen vonstatten gehen. Dabei ist der einseitige Verkauf eines Kredits für den Schuldner eine Zumutung: Statt mit seiner vertrauten Hausbank muss er sich nun mit einem fremden Dritten einig werden. Teilweise landen Kreditforderungen so bei Firmen, die keinerlei Interesse an Kooperation mit den Kreditnehmern haben und stattdessen versuchen, mit oft ruppigen Methoden möglichst viel aus den Schuldnern herauszupressen. Im schlimmsten Fall verlieren so Bürger*innen ihren Wohnraum oder Kleinunternehmer*innen ihren Betrieb an die Profitgier solcher Firmen. Nach der Finanzkrise sorgten diese Geschäftspraktiken unter dem Namen Geierfonds für Schlagzeilen.

Der vom ECON-Ausschuss verhandelte Entwurf enthält nun europaweit umzusetzende Mindeststandards für den Kreditnehmerschutz. Wir Grünen hatten dies von Anfang an gefordert. So wird etwa Gläubigern explizit verboten, Druck auf Schuldner auszuüben und mit Dritten, etwa Familienangehörigen oder Angestellten, Kontakt aufzunehmen. Notleidende Kredite sind vorrangig kreditnehmerfreundlich zu sanieren, etwa durch Refinanzierungen, Stundungen oder Restrukturierungen. Wird eine Kreditforderung verkauft, muss der Schuldner mit einem standardisierten Formular in leicht verständlicher Sprache über alle Details informiert werden. Eventuell anfallende Kosten werden gedeckelt. Die nationalen Regeln der Mitgliedstaaten können dabei über die vorgegebenen Mindeststandards noch hinausgehen.

Die starken Verbraucherschutzbestimmungen wären beinahe an den Sozialdemokraten gescheitert. Ein früherer Entwurf der Richtlinie, der fast keine Regeln zum Kreditnehmerschutz enthielt, hätte bereits in der vergangenen Legislaturperiode im ECON-Ausschuss abgestimmt werden sollen. Diesen inakzeptablen Entwurf hatten Sozialdemokraten und Christdemokraten gemeinsam ausgehandelt. Erst im allerletzten Moment machten die Sozialdemokraten einen Rückzieher und entzogen die Unterstützung für eine Abstimmung vor den Europawahlen 2019. Seither lag der Gesetzgebungsprozess auf Eis. Erst mit einer stärkeren Betonung der Kreditnehmerrechte kam Ende letzten Jahres wieder Bewegung in die Verhandlungen. Während sich die christdemokratische Verhandlungsführerin Esther de Lange auch in der aktuellen Legislaturperiode gegen stärkere Verbraucherschutzregeln wehrte, kam nun Unterstützung von den Sozialdemokraten.

In den anstehenden Trilog-Verhandlungen müssen sich das Europaparlament, der Ministerrat und die EU-Kommission auf eine gemeinsame Position einigen. Wir Grüne sitzen mit am Tisch und werden uns dafür einsetzen, dass die Rechte von Kreditnehmern auch im finalen Gesetz eine zentrale Rolle einnehmen.

Die erfreulichen Erfolge ändern jedoch nichts daran, dass der Abverkauf von Krediten nur eine Notlösung sein sollte. Hochliquide Sekundärmärkte, wie sie der EU-Kommission in ihrem jüngsten Aktionsplan vorschweben, sind mit grundlegenden Verbraucherrechten unvereinbar. Ein hohes Maß an Handelbarkeit und Marktliquidität erreicht man nur, wenn Kreditnehmer und Kredite auf simple Kennzahlen reduziert werden. Wir können nicht zulassen, dass Kreditnehmer wie Restposten verramscht werden. Außerdem ist auch die wirtschaftliche Bilanz eines derart anonymen Vorgehens schlecht. Einvernehmliche Übereinkünfte, basierend auf dem gegenseitigen Vertrauen zwischen ursprünglichem Gläubiger und Kreditnehmer, erzielen in der Großzahl der Fälle bessere Ergebnisse. Ich werde mich auch in Zukunft dafür einsetzen, diese Mechanismen zu stärken.

Mit grünen europäischen Grüßen
Sven Giegold

——————-

Ursprünglicher Entwurf der EU-Kommission für die NPL-Richtlinie von 2018:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/en/TXT/?uri=CELEX%3A52018PC0135

NPL-Aktionsplan der EU-Kommission vom Dezember 2020:
https://ec.europa.eu/info/publications/201216-non-performing-loans-action-plan_en

Meine Einschätzung zum NPL-Aktionsplan:
https://sven-giegold.de/npl-action-plan/

——————-

P.S. Petition: Digitalsteuer Jetzt! – Geschäfte schließen, Amazon & Co machen Riesengewinne, zahlen aber kaum Steuern: Die Digitalsteuer muss jetzt kommen! Gemeinsam haben wir die Chance, die Blockade bei der Digitalsteuer endlich zu überwinden: Bitte unterschreibt unsere Petition und teilt sie mit Euren Kontakten!  https://www.change.org/digitalsteuer-jetzt

Rubrik: Europaparlament, Wirtschaft & Währung

Bitte teilen!