Sven Giegold

Energiesteuer: Ende der Subventionen für fossile Energie darf nicht am Vetorecht der Mitgliedsstaaten scheitern

Heute stellte die Europäische Kommission ihre Studie zur Bewertung der Energiesteuerrichtlinie vor. Nach mehrjähriger Prüfung kommt die Kommission zu dem Schluss, dass europäische Energiesteuern nicht im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen sind. Die Bewertung zeigt elementare Lücken und Widersprüche in der Besteuerung von Energieprodukten auf, die die Erreichung der Ziele in den Bereichen Energie, Umwelt, Klimawandel und Verkehr erheblich behindern. Die Richtlinie wurde im Jahr 2003 beschlossen und seitdem nicht mehr aktualisiert. Sie legt Vorschriften zur Besteuerung von elektrischem Strom, allen Kraftstoffen und den meisten Heizstoffen fest.

Bereits im Jahr 2011 stellte die Kommission einen Gesetzesvorschlag zur Aktualisierung der Energiesteuerrichtlinie vor. Energieprodukte sollten nicht nach ihrer Menge, sondern nach ihrem Energiegehalt und den von ihnen verursachten CO2-Emissionen besteuert werden. Eine einstimmige Einigung wurde jedoch insbesondere durch die deutsche Bundesregierung zum Schutz des Diesel blockiert. Da in Steuerfragen Einstimmigkeit grundsätzlich nötig ist, zog die Kommission ihren Vorschlag im Jahr 2015 zurück.

Dazu erklärt Sven Giegold, Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Europäischen Parlament:

“Die Energiesteuerrichtlinie ist veraltet und verhindert die Einhaltung unserer Pariser Klimaschutzziele. Es ist an der Zeit, dass die Kommission einen neuen Gesetzesvorschlag vorlegt. Wir fordern die Mitgliedstaaten auf, sich nicht mehr gegen die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung unserer Klimaziele zu stellen. Die Zeit zu handeln verrinnt. Wir können uns eine Wiederholung der Blockadehaltung des Rates nicht ein weiteres Mal leisten. Die Aktualisierung der Energiesteuerrichtlinie muss deshalb zwingend im Mehrheitsverfahren beschlossen werden, um ein Vetorecht einzelner Mitgliedstaaten zu verhindern. Ich begrüße Frau von der Leyens Versprechen, die europäische Steuerpolitik im Mehrheitsverfahren an unsere Klimaziele anzupassen;

Oberste Priorität müssen die Besteuerung von Kerosin und das Ende von Steuerbefreiungen und Subventionen für klimaschädliche Energieträger haben. Dazu benötigen wir so schnell wie möglich konkrete Vorschläge der Kommission. Europas Bürgerinnen und Bürger erwarten die schnelle Umsetzung von ambitionierter Klimapolitik.”

Link zur Bewertung der Europäischen Kommission der Energiesteuerrichtlinie: https://ec.europa.eu/taxation_customs/sites/taxation/files/energy-tax-report-2019.pdf