Zum Beschluss des Bundestages für die Zahlungen an Griechenland hat die Grüne Bundestagsfraktion einen eigenen Antrag eingebracht. Hier wird klar und deutlich die Kritik an den demokratischen, ökonomischen und sozialen Defiziten des Pakets formuliert. Gleichzeitig verteidigt der Text, die Gewährung des Kredits an Griechenland, um einen Grexit mit seinen fatalen sozialen und wirtschaftlichen Konsequenzen zu verhindern und die Eurozone zusammen zu halten.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/578
Entschließungsantrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der Beratung des Antrags des Bundesministeriums der Finanzen – Drucksachen 18/5780, 18/5788 –
Stabilitätshilfe zugunsten Griechenlands
18.08.2015
hier: Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages, der Hellenischen Republik Stabilitätshilfe in Form einer Finanzhilfefazilität zu gewähren sowie zur Vereinbarung über ein Memorandum of Understanding zwischen der Hellenischen Republik und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Ein drittes Kreditprogramm zur Gewährung einer Stabilitätshilfe zugunsten Griechenlands ist notwendig, damit Griechenland im Euro bleibt und ein Grexit verhindert wird. Das ist ein bedeutender Fortschritt. In den Verhandlungen hatte die Bundesregierung einen temporären Austritts Griechenlands aus der Eurozone vorgeschlagen. Der Deutsche Bundestag missbilligt dieses Verhalten der Bundesregierung scharf. Das war ein historischer Fehler, mit dem die Bundesregierung den Zusammenhalt in Europa und in der Eurozone leichtfertig aufs Spiel gesetzt hat. Mit dieser hochriskanten Verhandlungsposition hat Bundesfinanzminister Schäuble mit dem Einverständnis von Bundeskanzlerin Merkel und Vizekanzler Gabriel die Axt an die Grundwerte der EU gelegt und binnen zwei Tagen den seit Jahrzehnten bestehenden pro-europäischen Parteienkonsens in Deutschland aufgekündigt. Erstmals seit Jahrzehnten hat sich eine deutsche Regierung offen gegen das Grundprinzip der stetigen Vertiefung der Europäischen Union gestellt. Diese historische Kehrtwende gefährdet Europa und desavouiert 25 Jahre nach der deutschen Einheit die europäische Raison d‘être der Bundesrepublik Deutschland. Kein deutsches Europa, sondern ein europäisches Deutschland muss das Ziel bleiben.
Es ist zu begrüßen, dass diese deutsche Verhandlungsführung für einen Grexit sich nicht durchgesetzt hat und stattdessen ein drittes Kreditprogramm für Griechenland ausgehandelt wurde. Mit diesem Kreditprogramm werden im Memorandum of Unterstanding (MoU) wichtige Strukturreformen vereinbart, die für mehr Gerechtigkeit und wirtschaftliche Entwicklung sorgen können. Gleichwohl hat das MoU eine Schlagseite und viele zu kritisierende Bestandteile. Es fehlt ein Investitionsprogramm im Sinne eines Green New Deal, notwendige Schuldenerleichterungen werden verschoben und die prozyklische Haushaltspolitik, welche in den letzten Jahren gescheitert ist, wird fortgesetzt.
Griechenland verpflichtet sich mit dem MoU, anspruchsvolle Haushaltsziele zu erreichen, die die Rückzahlung der Schulden in den nächsten drei Jahren und darüber hinaus ermöglichen sollen. Alleine dieses Jahr muss Griechenland zusätzlich rund 2,25 Mrd. Euro im Haushalt einsparen oder mehr einnehmen, um das vereinbarte Primärziel zu erreichen. Dafür sind unter anderem Einschnitte bei den Zusatzrenten und Steuererhöhungen vorgesehen. Zusätzliche Sparmaßnahmen müssen umgesetzt werden, wenn die im MoU vereinbarten Maßnahmen nicht ausreichen sollten, um die Primärziele für 2017 und 2018 zu erreichen.
Angesichts dieser Vorgaben ist es äußerst fraglich, wieviel Luft der griechischen Regierung für notwendige Investitionen verbleiben wird. Die Krise der letzten Monate hat die griechische Wirtschaft nach vergleichsweise positiven Aussichten Ende des letzten Jahres wieder in eine tiefe Rezession gestürzt. Es wird also – trotz rezessiver Aussichten in Griechenland – weiter eine prozyklische Haushaltspolitik geben, die zum Scheitern einer effektiven Reduzierung der Schuldenlast in den letzten Jahren beigetragen hat.
Damit werden auch Fehler der vorangegangen Programme wiederholt. Das ist keine faire Einigung. Die einseitige Fokussierung auf die Erwirtschaftung eines hohen Primärüberschusses im griechischen Staatshaushalt war angesichts des Investitionsstaus und der sozialen Situation verfehlt, führte zu einem weiteren Einbruch der Wirtschaftsleistung und erhöhte damit die Schuldenquote.
Wir sehen die Gefahr, dass die vereinbarten quasiautomatischen Ausgabenkürzungen, die beim Verfehlen der vorgegebenen Haushaltsziele greifen sollen, prozyklisch wirken und einen Wirtschaftsabschwung zusätzlich verstärken würden. Die Verfestigung der hohen Arbeitslosigkeit und insbesondere der hohen Jugendarbeitslosigkeit, das Fortbestehen der Versorgungsengpässe vor allem im Gesundheitswesen wären davon die Folge. Die Antwort auf diese Gefahren ist aber nicht Griechenland den Zugang zu den Krediten zu verwehren, die dringend benötigt werden, um das Land aus einer akuten Notlage zu führen und die Perspektive von wirtschaftlicher und politischer Stabilität zu eröffnen.
Die ökonomische Krise Griechenlands trifft die Schwächsten zuerst, so auch Flüchtlinge. Seit Jahresbeginn haben nach Angaben des UNHCR 124.000 Flüchtlinge die griechischen Küsten erreicht. Derzeit kommen täglich über 1.000 Flüchtlinge dazu. Die meisten von ihnen sind aus Syrien, Irak und Afghanistan geflohen. Auf den griechischen Inseln hat sich die Zahl der Ankünfte im Vergleich zum Vorjahr verfünffacht. Die ankommenden Flüchtlinge finden keine funktionierenden Aufnahmestrukturen vor. Eine griechische Verantwortungsübernahme für staatlich organisierte und koordinierte Krisenintervention gibt es derzeit nicht. Einheimische und Flüchtlinge werden mit der Situation alleine gelassen.
Griechenlands Zukunft ist im Euro. Die Stabilitätshilfe und die dafür vereinbarte Konditionalität in Form des Memorandums of Understanding (MoU) müssen die dafür erforderlichen Voraussetzungen schaffen. Der Reformprozess und die wirtschaftliche Erholung in Griechenland kann nur dann gelingen, wenn das Land die Sicherheit hat, im Euro zu bleiben und die erforderliche Zeit erhält, um verlässliche Rahmenbedingungen, effektive Strukturreformen und notwendige Investitionen zu tätigen.
Für eine tragfähige Lösung braucht es gerechte und sinnvolle Strukturreformen, Zukunftsinvestitionen im Sinne eines Green New Deal und sozial und ökologisch gerechte Haushaltskonsolidierung mit einer Stärkung der Einnahmeseite durch ein gerechtes Steuersystem. Griechenland braucht Investitionen in die Zukunft, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und nachhaltige Arbeitsplätze zu schaffen. Der EU-Investitionsfonds muss genutzt werden, um private Investitionen anzukurbeln, in den stärkeren Ausbau Erneuerbarer Energien, in Energieeffizienz, nachhaltige Landwirtschaft und Öko-Tourismus. Weitere Sparmaßnahmen, die den Haushalt nicht strukturell konsolidieren oder klientelistische Strukturen aufbrechen, führen weiter in die Abwärtsspirale. Die Schuldenquote wird, bis es endlich zu relevanten Schuldenerleichterungen kommt, weiter ansteigen. Griechenland wird mittel- bis langfristig weiter Unterstützung durch die europäischen Partner benötigen. Umso wichtiger ist es, nachhaltige Strategien und Lösungen zu erarbeiten, die sich stabilisierend auf die wirtschaftliche Entwicklung des Landes auswirken.
Das MoU trägt eine deutlichere griechische Handschrift als es in früheren Verhandlungen der Fall gewesen ist. Der Rahmen des MoU ist breiter angelegt. Die griechische Regierung erhält mehr Handlungsspielraum. Das ist zu begrüßen. Gleichwohl müssen die Institutionen allen relevanten Maßnahmen der griechischen Regierung, welche die Ziele des weit angelegten MoUs betreffen, vorher zustimmen. Die Konsultations- und Zustimmungspflicht (consult and agree) schränkt die Souveränität und demokratische Entscheidungshoheit der griechischen Politik ein.
Das vorliegende MoU sieht die Umsetzung dringend notwendiger und von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wiederholt eingeforderter Reformen im Bereich der Steuerverwaltung, des Justizwesens und zur Bekämpfung von Korruption vor. Endlich wird der überdurchschnittliche hohe Verteidigungshaushalt Griechenlands in die Sparbemühungen mit einbezogen. Außerdem werden Steuervergünstigungen von Reedern beschnitten. Durch die Einführung einer Grundsicherung (Guaranteed Minimum Income, GMI) bekommt Griechenland das erste Mal eine soziale Mindestsicherung. Diese muss allerdings durch Einsparungen an anderer Stelle im Sozialhaushalt finanziert werden, die von der griechischen Regierung gemeinsam mit der Weltbank definiert und nicht von den Institutionen festgelegt werden.
Die Vereinbarung eines neuen Förderprogramms für erneuerbare Energien und Energieeffizienz könnte den Grundstein dafür legen, Griechenlands enormes Potential in diesen Bereichen durch eine Investitionsoffensive auszuschöpfen. Die Stärkung des Wettbewerbs auf den Produktmärkten kann Chancen für kleine und mittlere Unternehmen eröffnen.
In Bezug auf die Schuldentragfähigkeit gibt es von Seiten der Gläubiger zwei sich widersprechende Analysen. Dies ist ein inakzeptabler Zustand. Anders als die Analyse der EU-Kommission, die von viel Wunschdenken geprägt ist, weist der IWF schon seit längerem darauf hin, dass ohne eine Umstrukturierung der Schulden die Schuldentragfähigkeit nicht gewährleistet ist. Die erforderliche Umschuldung wird nun ein Stück weit dadurch sichergestellt, da die ESM-Mittel der griechischen Regierung auch die Erfüllung ihrer Kreditverpflichtungen gegenüber EZB und IWF erlauben. Allerdings bleibt weiterhin offen, ob und wann Zinsen und Tilgung der ESM-Kredite abgesenkt bzw. gestundet werden und Griechenland damit die nötige Luft zum Atmen erhält. Griechenland braucht klare Schuldenerleichterungen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
mit der Finanzhilfefazilität, dem Memorandum of Understanding sowie in der weiteren Unterstützung von Griechenland im Rahmen der EU sowie in der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit eine langfristige und tragfähige Lösung für den Verbleib Griechenlands im Euro sicherzustellen und dabei auf folgende, für den Erfolg des Programms erforderliche Korrekturen und Ergänzungen hinzuwirken:
1. Die aktualisierten Empfehlungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) zur Sicherung der Schuldentragfähigkeit Griechenlands, denen sich zuletzt auch die Europäische Zentralbank (EZB) und die Europäische Kommission in ihrer Schuldentragfähigkeitsanalyse vom 12. August 2015 angeschlossen haben, müssen Berücksichtigung finden. Es ist falsch, dass eine verbindliche Vereinbarung über die notwendige Schuldenerleichterung weiter vertagt wird. Mindestens die erforderliche Verlängerung der Stundungs- und Rückzahlungszeiträume für bestehende und neue Kredite ist notwendig, um das Entstehen einer Abwärtsspirale zu verhindern, die den Schuldenberg aufgrund des Schuldendienstes immer weiter erhöhen würde.
Der IWF sieht für seine Kredite weder abgesenkte Zinsen noch Stundungsspielräume vor. Ein ausschließlich europäisch finanziertes Hilfspaket ohne Beteiligung des IWF würde deshalb mehr Spielräume für eine Schuldenerleichterung bedeuten. Die notwendige Schuldenerleichterung sollte deshalb ohne Beteiligung des IWF beschlossen werden. Europa soll künftig seine Probleme selbst lösen. Der ESM hat das notwendige Volumen, das dritte Kreditprogramm auch alleine zu finanzieren.
Im Rahmen eines dritten Programms müssen Zinshöhe und Stundungszeiträume der ESM-Mittel mindestens analog zu denen der EFSF-Kredite ausgestaltet werden. So wird das Land von fälligen Rück- und Zinszahlungen zeitweilig entlastet, und der Nominalbetrag der Schulden wächst nur um die Summe der gestundeten Zinsen an.
Bei einem Großteil der von öffentlichen Gläubigern gehaltenen Schulden Griechenlands sollte zudem der Zinsdienst abhängig von der realen Wirtschaftsleistung gestaltet werden (BIP-Indexierung). Damit kann erreicht werden, dass in Zeiten unvorhergesehener Schocks mehr Flexibilität im Staatshaushalt erhalten bleibt und bei überraschend positiver Entwicklung der Zinsdienst höher als veranschlagt ausfällt. Die Gläubiger werden damit zum Wachstumspartner Griechenlands, ohne in der Summe Abschreibungen an Zins- und Tilgungsdienst vornehmen zu müssen.
2.Der Reformprozess und die wirtschaftliche Erholung in Griechenland müssen so weit unterstützt werden, dass Griechenland seine Schulden auf Basis einer wachsenden Wirtschaft zurückzahlen kann. Die Verpflichtung zu Primärüberschüssen darf nicht durch quasi-automatische Ausgabenkürzungen erwirkt werden, sondern muss stattdessen vom Erreichen des dafür erforderlichen Wachstums der griechischen Wirtschaft abhängig gemacht werden. Sonst droht die Fortsetzung der Abwärtsspirale aus Kürzungen, Schrumpfung der Wirtschaft, verfehlten Einnahmezielen und weiteren Kürzungen. Griechenland muss seine Reformdividende im Land für Investitionen und die Umsetzung für Reformen nutzen, statt den Primärüberschuss an die Gläubiger zu überweisen.
3. Die Stabilisierung des Finanzsektors und die Rekapitalisierung der Banken bis Ende des Jahres sind angesichts der akuten Kreditklemme für griechische Unternehmen und Startups dringend erforderlich. Dabei müssen öffentliche Mittel so weit wie möglich geschont und stattdessen die Gläubiger und die verbleibenden privaten Eigentümer möglichst umfassend beteiligt werden („bail-in“), ohne allerdings die Einlagen heranzuziehen.
4. Griechenland braucht dringend Investitionen. Dafür ist Grundvoraussetzung, dass Griechenlands Zukunft im Euro nicht in Frage gestellt wird. Zudem müssen die vereinbarten Strukturreformen konsequent umgesetzt werden, damit ein attraktives Investitionsumfeld entsteht. Das reicht aber nicht aus, es muss Geld in die Hand genommen und zusätzliche Mittel für Investitionen mobilisiert werden. Das MoU verweist hierfür auf EU Mittel, die Griechenland in der Förderperiode 2014 bis 2020 zustehen, sowie auf Privatisierungserlöse aus dem Privatisierungsfonds. EZB und Europäische Kommission gehen in ihrer Schuldentragfähigkeitsanalyse vom 12. August 2015 allerdings davon aus, dass über Privatisierungen bis 2022 nur lediglich 13,9 Mrd. Euro erlöst werden können. Privatisierungserlöse bis zur Höhe von 25 Mrd. Euro stehen laut MoU nicht für Investitionen zur Verfügung. Nötig ist deshalb sowohl, Finanzmittel innerhalb des Programms für Investitionen vorzusehen und zügig bereitzustellen, als auch auf europäischer Ebene zusätzliche Investitionsförderung im Sinne eines Green New Deal speziell für Griechenland auf den Weg zu bringen.
5. Griechenland sieht sich großen sozialen Herausforderungen gegenüber, sowohl durch die Massenarbeitslosigkeit, insbesondere auch bei Jugendlichen und die hohen Einkommensverluste vieler Familien. Im MoU sind einige begrüßenswerte soziale Maßnahmen angesprochen. Für sie sind allerdings keine zusätzlichen Mittel vorgesehen. Deshalb steht zu befürchten, dass sie aufgrund der erforderlichen Einsparungen nicht wie vorgesehen umgesetzt werden können. Ein deutlich besser ausgestatteter EU Sozialfonds muss Mitgliedstaaten mit hoher Jugendarbeitslosigkeit wie Griechenland mehr Mittel für deren Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit zur Verfügung stellen. Investitionen in Maßnahmen gegen die Jugendarbeitslosigkeit sind Zukunftsinvestitionen, die nicht dem Rotstift zum Opfer fallen dürfen. Auch Maßnahmen bezüglich Massenentlassungen, Tarifautonomie und Streikrecht sind angekündigt, die Ausgestaltung ist aber völlig offen. Aber gerade die Gewerkschaften müssen für nachhaltige Reformprozesse gewonnen werden. Deshalb darf es keine Einschränkungen der Tarifautonomie geben.
6. Zusätzliche und neue Herausforderungen wie die Flüchtlingshilfe können nicht mit immer weniger Geld gemeistert werden. Erforderlich ist, jenseits des Kreditprogramms, eine Soforthilfe in angemessener Höhe zur Bewältigung der humanitären Herausforderungen. Die Bundesregierung muss sich auf EU-Ebene mit Nachdruck für eine effektive Unterstützung Griechenlands bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und in den laufenden Haushaltsverhandlungen des EU-Haushalts für eine deutliche Aufstockung der entsprechenden Mittel einsetzen. Zudem muss sie sich auch auf EU-Ebene im Rahmen des Notfallprogramms zur Umsiedelung für die Erhöhung der umzusiedelnden Flüchtlinge auf mind. 50.000 einsetzen. Im Gegenzug sollte sie bei der griechischen Regierung darauf hinwirken, dass diese ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen beim Umgang mit Flüchtlingen einhält, d.h. insbesondere auf lokaler Ebene die Erstaufnahme menschenwürdig sicher zu stellen. Die Bundesregierung muss sich zur Aufnahme einer möglichst großen Zahl an Flüchtlingen aus Griechenland in Deutschland bereiterklären. Dafür muss den Ländern und Kommunen eine strukturelle, dauerhafte und auskömmliche Entlastung für die hierfür notwendige Flüchtlingshilfe zukommen. Jenseits des Notfallprogramms ist die Festlegung einer verbindlichen Quote für die Verteilung von Flüchtlingen zwischen den Mitgliedsstaaten sowie die Überprüfung und Reform des Dublin-Systems für die Zuständigkeit für die Prüfung von Asylanträgen erforderlich.
Berlin, den 18. August 2015
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion