Sven Giegold

EU-Bankenstrukturreform: Die Mogelpackung

Heute berichtet die Süddeutsche Zeitung über den in Brüsseler Lobbyistenkreisen zirkulierenden Entwurf zur Trennung von traditionellem Bank- und Handelsgeschäft:

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Mogelpackung

Die EU-Kommission will den Banken das Zocken verbieten. Die Vorschriften sind leicht zu umgehen. Die Institute sollen künftig ihr riskantes Handelsgeschäft auslagern, doch nur, wenn die Aufsicht zustimmt

Von Andrea Rexer

Frankfurt – Die Ziele, die sich die Europäische Union gesetzt hatte, waren ehrgeizig: Großbanken sollten künftig nicht mehr durch ihre schiere Größe ganze Volkswirtschaften bedrohen können. Und sie sollten so einfach aufgebaut sein, dass man sie im Ernstfall leicht in ihre Einzelteile zerlegen könnte. Deswegen wollte die EU Großbanken in zwei Teile zerlegen: Das riskante Investmentbanking sollte vom Kundengeschäft getrennt werden.

Doch von dieser Trennbanken-Idee ist nicht viel übrig geblieben: Wie aus dem vorläufigen Entwurf der EU-Kommission hervorgeht, der der Süddeutschen Zeitung exklusiv vorliegt, soll es künftig keine Pflicht zur Abtrennung des risikoreichen Handelsgeschäfts geben. Stattdessen soll die Bankenaufsicht im Einzelfall entscheiden, ob sie die Handelsgeschäfte für so riskant hält, dass sie in eine eigene Einheit ausgelagert werden müssen, oder nicht. Und diese Entscheidung darf die Aufsicht auch nur bei 29 Banken in ganz Europa treffen. Alle anderen Banken kommen völlig ungeschoren davon.

In erster Linie dürfte das Gesetz dazu dienen, die Öffentlichkeit zu beruhigen. So ist in dem Entwurf vorgesehen, den Großbanken den sogenannten Eigenhandel zu verbieten. Was so klingt, als würde man den Banken das Zocken untersagen, läuft in Wirklichkeit ins Leere: Denn unter Eigenhandel sind dem Entwurf zufolge nur solche Geschäfte zu verstehen, die „keinerlei“ Bezug zu Kundengeschäften haben, weder aktuell noch in Zukunft. Das öffnet den Banken Tür und Tor, die Regelung zu umgehen, denn Bezug zum Kunden lässt sich immer herstellen. Selbst die Deutsche Bank, die Europas größte Investmentbank hat, betreibt nach dieser Definition keinen Eigenhandel. Kleinere Institute haben auch nichts zu befürchten: Sie sind von der Regelung gar nicht erst erfasst.

Weil die Trennung zwischen Eigenhandel und anderen Geschäften in der Praxis fast unmöglich ist, hatte eine Expertengruppe rund um den finnischen Notenbanker Erkki Liikanen im Auftrag der EU-Kommission im Herbst 2012 vorgeschlagen, den kompletten Handel in eine separate Einheit zu verschieben. Doch dagegen lief die Lobby Sturm. Offensichtlich mit Erfolg: Manche Ideen – etwa beim Thema Eigenkapital – fehlen in dem Kommissionsvorschlag vollständig. Andere Punkte wurden erheblich abgemildert.

Immerhin hat die Kommission die Idee aufgegriffen, den gesamten Handel im Ernstfall in eine separate Einheit abzutrennen. Erfasst werden sollen dabei etwa Geschäfte mit Wertpapieren oder mit komplexen Finanzinstrumenten. Aber auch hier gibt es weitreichende Ausnahmen: Absicherungsgeschäfte – etwa für Währungen oder Zinsen – sollen genauso ausgenommen sein wie europäische Staatsanleihen. Theoretisch müssen diese Geschäfte in eine eigenständige Einheit ausgelagert werden, mit eigenem Management und eigener Refinanzierung. Die neue Handelseinheit darf nur zu 25 Prozent von der restlichen Einheit finanziert werden. Doch eine eindeutige Bestimmung, dass getrennt werden muss, sieht der Entwurf nicht vor.

Vielmehr schiebt er die Entscheidung darüber, ob es künftig Trennbanken geben wird, oder nicht, an die Bankenaufsicht ab. Sie soll künftig im Einzelfall mit den Banken darüber verhandeln. Und nur, wenn die Bank sie „nicht davon überzeugen kann“, dass die Geschäfte die Finanzstabilität nicht gefährden, darf die Aufsicht über die Trennung verfügen. Eine denkbar schwammige Formulierung. „Es bleibt zu befürchten, dass die Regulierung nie angewandt wird, weil im Nachgang die Banken und die Aufsichtsbehörden darüber verhandeln dürfen, ob die Handelsaktivitäten der Bank wirklich systemisches Risiko darstellen oder nicht. Diese Regel klingt also weder nach Rechtssicherheit noch nach Gleichbehandlung“, sagt Sven Giegold, Grünen-Abgeordneter und Finanzexperte im Europäischen Parlament.

Es ist davon auszugehen, dass sich die Lobby künftig auf die Aufsicht stürzen wird. Jene der Genossenschaftsbanken und Sparkassen war schon im Vorfeld besonders erfolgreich: Die Spitzeninstitute Deka und DZ darf die Aufsicht nur dann anfassen, wenn es keine „unzumutbaren Veränderungen“ für die betroffenen Häuser bedeutet. Eine Begründung für diese Ausnahme gibt es nicht.

Halten sich Institute nicht an die neuen Vorschriften, so drohen ihnen unter anderem Strafen von bis zu 15 Millionen Euro oder 15 Prozent ihres Umsatzes. Zudem kann die Aufsicht öffentliche Warnungen herausgeben, Manager freistellen oder sogar unter bestimmten Voraussetzungen die Lizenz entziehen. Doch bis es so weit kommt, geht noch viel Zeit ins Land: Gelten soll die Regulierung erst ab März 2020.

Finanzexperte Giegold ist enttäuscht: „Der Entwurf ist nicht akzeptabel. Der Öffentlichkeit wird vorgegaukelt, die Banken würden durch ein Trennbankensystem sicherer gemacht und der Finanzindustrie werden so viele Ausnahmeregeln offeriert, dass die Regel nicht wirklich greifen wird.“ Das erhöhe nur die Bürokratie, ohne das System sicherer zu machen.

Doch bevor der Vorschlag überhaupt Realität wird, müssen noch die Mitgliedsstaaten zustimmen. Gut möglich, dass die Banken in diesem Prozess noch weitere Änderungen durchsetzen können.

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