Erklärung der Kommission verlesen am 28. September 2011:
„Die Kommission begrüßt die Annahme der „Verordnung über die Vermeidung und die Korrektur der makroökonomischen Ungleichgewichte“. Die Verordnung erkennt an, dass Art, Bedeutung und Dringlichkeit der politischen Herausforderungen in Abhängigkeit vom betroffenen Mitgliedsstaat erheblich voneinander abweichen können. Die vorhandenen Schwachstellen und das Ausmaß der erforderlichen Anpassung machen politisches Handeln besonders in den Mitgliedstaaten dringlich, die anhaltend große Leistungsbilanzdefizite und Verluste an Wettbewerbsfähigkeit aufweisen.
Die Verordnung erkennt auch an, dass in Mitgliedstaaten, die hohe Leistungsbilanzüberschüsse ansammeln, politische Maßnahmen darauf abzielen sollten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Binnennachfrage zu stärken und das Wachstumspotenzial zu schaffen. Bei der Umsetzung der Verordnung wird sich die Kommission uneingeschränkt dafür einsetzten, diesen Ansatz zu respektieren und dafür Sorge tragen, dass die makroökonomische Überwachung alle Länder mit Leistungsbilanzdefiziten und -überschüssen mit der entsprechenden Differenzierung im Hinblick auf die Dringlichkeit der politischen Reaktionen und die Art der Korrekturmaßnahmen abdeckt.“