Sven Giegold

Steuervermeidung: Urteile zu Fiat und Starbucks zeigen Handlungsbedarf für bessere EU-Gesetze gegen Steuerdumping

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat heute die Entscheidung der Kommission über die von den Niederlanden an Starbucks gewährte Beihilfe für nichtig erklärt, aber die Entscheidung der Kommission über die Schädlichkeit der Beihilfe von Luxemburg an Fiat bestätigt.

Sven Giegold, MdEP, Finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion, kommentiert:

„Die Urteile zeigen den Handlungsbedarf für bessere EU-Gesetze gegen Steuervermeidung. Wir brauchen schärfere europäische Regeln, um die Steuervermeidung von Großunternehmen einzudämmen. Durch die Gerichtsurteile werden die Stärken und Schwächen der EU-Beihilfevorschriften bei der Bekämpfung von Steuerdumping offensichtlich. Der Rahmen für staatliche Beihilfen muss dringend überprüft und verbessert werden. Wir sollten uns bei der Bekämpfung von Steuervermeidung nicht auf langwierige Einzeluntersuchungen der EU-Kommission und Gerichtsurteile verlassen. EU-Mitgliedstaaten sollte es nicht gestattet sein, die Steuervermeidung von Unternehmen zu begünstigen. Wir erwarten, dass Margrethe Vestager ihre Anhörung vor dem Parlament nutzt, um Konsequenzen aus den Urteilen anzukündigen.

Wir brauchen eine öffentliche Berichterstattung über die Steuerzahlungen multinationaler Unternehmen. Die Regierungen blockieren die öffentliche Steuerberichterstattung für Großunternehmen. Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten sollten die vorliegenden Gesetzentwürfe in der Steuerpolitik schleunigst voranbringen. Es braucht mutige und ehrgeizige Steuerreformen und ein Ende der Einstimmigkeit in Steuerfragen im Rat. Solange eine Handvoll Mitgliedstaaten Fortschritte im Kampf gegen Steuervermeidung blockieren können, werden wir Steuergerechtigkeit kaum erreichen.

Da das Gericht das Urteil gegen Luxemburg bestätigt hat, sollte die Kommission nun auch alle vergleichbaren Fälle von Steuervermeidung in Luxemburg prüfen und rechtswidrige staatliche Beihilfen von den entsprechenden Unternehmen zurückfordern. Ein symbolisches Urteil gegen Fiat reicht nicht aus, um fairen Wettbewerb wiederherzustellen.”

Rubrik: Sonderausschuss Steuervermeidung

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