Heute hat das Europäische Parlament die Gesetze zur Schaffung der neuen Europäischen Aufsichtsbehörden für Banken, Versicherungen, Wertpapierhandel sowie den Europäischen Rat für Systemrisiken beschlossen. Dazu erklärt Sven Giegold, Berichterstatter für das EU-Parlament für die Börsen- und Wertpapieraufsichtsbehörde und wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher für die Grünen/EFA:
„Die heutige Abstimmung schafft nicht nur die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden, sie ist auch ein Meilenstein für eine neue Aufsichtsarchitektur in Europa und eine bessere Regulierung der Finanzmärkte. Die neuen Aufsichtsbehörden sind ein weiterer Etappensieg für ein Europa der Kooperation und der Einigkeit. Wer glaubt, Europa sei auf dem Weg zurück zu Kleinstaaterei und Nationalismus, wird heute eines besseren belehrt.
Diesen Erfolg konnte das Parlament erzielen, weil die pro-europäischen Parteien in einer einzigartigen Geschlossenheit zusammengearbeitet haben. Nur so konnte das Parlament als ein wirkliches Gegengewicht zu den Mitgliedsstaaten, die sich immer noch weigern, die Lehren aus der Krise zu ziehen, seine Forderungen durchsetzen. Leider ist der Kampf noch nicht vorbei. Nun muss das Parlament sicherstellen, dass die neuen Behörden die Mittel und das Personal erhalten um ihre Arbeit zu machen und dass die direkte Aufsicht von Marktinfrastrukturen wie z.B. Zentralen Gegenparteien (1) auf die europäischen Behörden übergeht.
Auf Grund der Hartnäckigkeit des Parlaments werden die neuen Aufsichtsbehörden eine wichtigere Rolle spielen, als ihnen im ursprünglichen Kommissionsentwurf zugedacht war. Das Parlament hat den Papiertiger aufgepäppelt, nun hat er Zähne. So ist unter anderem der Vorschlag der Grünen akzeptiert worden, dass die Behörden schädliche Finanzprodukte verbieten können. Die europäische Aufsicht wird als Schlichter bei Unstimmigkeiten zwischen nationalen Aufsichten das letzte Wort haben und sie werden in der Lage sein, in Notsituationen direkte Anweisungen an die Finanzinstitute zu richten. Leider hat sich der Rat mit seiner Forderung durchgesetzt, selbst zu bestimmen, wann ein solcher Notfall vorliegt. Auch die vom Rat durchgesetzte Aufteilung der drei Aufsichten auf drei Städte (London, Paris, Frankfurt a. M.) ist bedauerlich, unlogisch und ineffizient.“
Anmerkungen:
1) Zentrale Gegenparteien – Eine Central Counterparty (CCP) ist eine neutraler Markteilnehmer, der an Börsen zwischen Käufer und Verkäufer tritt. Diese Gegenparty dient der Anonymisierung des Handels und sichert das Risiko ab, dass ein Markteilnehmer ausfällt.
Die wichtigsten Bestimmungen für die neue Finanzmarktaufsicht:
Die verabschiedete Gesetzgebung stellt sicher, dass die neuen Behörden eine wichtigere Rolle bekommen, als ursprünglich im de Larosière Bericht oder im Kommissions- oder Ratsvorschlag vorgesehen. Eine Revisionsklausel bestimmt, dass nach drei Jahren die Effektivität des ganzen Aufsichtssystems überprüft und, wo notwendig, nachgebessert wird. Die Kernpunkte des Aufsichtspakets sind:
1. Verbot von Transaktionen
Die Entwicklungen der letzten Monate hat klar gezeigt, dass die neue Europäische Wertpapierpapierbehörde (ESMA) weitreichende Befugnisse braucht, um den Handel mit gefährlichen Produkten auf dem Binnenmarkt auszusetzen, etwa bei ungedeckten Leerverkäufen. Rat und Kommission ignorierten diese Gefahr völlig, das Europäische Parlament machte aber auf Vorschlag der Grünen dies zu einer seiner Kernforderungen.
2. Konsumentenschutz
Folgend einem grünen Vorschlag wurde auch der Konsumentennschutz als eine zentrale Aufgabe der neuen Behörden erklärt. Die Behörden haben ein starkes Mandat und Aufgaben um den Konsumentenschutz auf den europäischen Finanzmärkten sicherzustellen.
3.Rechtsverbindliche Vermittlung im Falle von Konflikten zwischen nationalen Aufsichtsbehörden
Die Europäische Finanzaufsicht wird in Zukunft verbindlich streitschlichten können. Dies ist zentral in Fällen, in denen sich nationale Behörden nicht auf ein gemeinsames Vorgehen bei grenzüberschreitenden Finanzinstitutionen einigen können.
4.Direkt an Finanzinstitutionen gerichtete Entscheidungen
Im Fall einer Notfallsituation kann die Europäische Aufsichtsbehörde direkt Anweisungen an betroffenen Finanzinstitutionen richten, wenn die nationale Aufsichtsbehörde nicht ausreichend handelt.
5.Aufsicht durch mehrere Behörden
Sind mehrere nationale Aufsichtsbehörden mit der Aufsicht eines Grenzüberschreitenden Instituts betraut, werden die Europäischen Aufsichtbehörden als gleichberechtigter Partner diesem Aufsichtskollegium angehören.
6. Lastenverteilung
Die neuen Aufsichtbehörden werden eine führende Rolle in der Planung und Schaffung von europäischen Rettungs- und Einlagensicherungssystemen übernehmen, da eine wirklich europäische Lösung für einen von den beteiligten selbst finanzierten Rettungsfonds für Institute in Schieflage in diesem Prozess noch nicht umsetzbar war.
7. Systemische Risiken
Es wird Aufgabe des neuen Aufsichtsnetzwerks sein, systemische Risiken frühzeitig zu erkennen und angemessene Stresstest-Szenarien zu entwickeln um systemisch gefährliche Institute identifizieren.
8. Zukünftige Übertragung von Aufsichtsbefugnissen („enabling clause“)
In der Gesetzgebung für die Aufsichtsbehörden ist klar gestellt, dass sie zusätzliche exklusive Aufsichtsrechte für europaweite Marktinfrastrukturen für den Derivatehandel übernehmen sollen. Nur so konnten die Weichen für kommende sektorale Gesetzgebung richtig gestellt werden.
9. Stärkung der externen Expertise
Auf Grund eines weiteren grünen Vorschlages wurden die Möglichkeiten für Anleger- und Verbraucherschützer, für Wissenschaft und für „Non-Profit Organisationen“ an der Entwicklung einer europäischen Aufsichtskultur teilzunehmen deutlich verbessert. In den Aufsichtsbehörden werden diese Organisationen in der „Stakeholder Group“ organisatorisch unterstützt und für ihre Arbeit entschädigt. Im Rat für Systemrisiken können externe Experten erstmals stimmberechtigte Mitglieder werden, so dass das geschlossene System der ECB das erste Mal eine Öffnung erfährt.