Grüne Fraktion im Landtag NRW, Beschluss vom 4.2.2014 (Fraktionsklausur Berlin)
Freihandelsabkommen USA — EU
TTIP — No, we can’t: Kein Transatlantisches Freihandelsabkommen um jeden Preis
Mit der „Transatlantic Trade and Investment Partnership‘‘ (TTIP, Transatlantische Handels –und Investitionspartnerschaft) zwischen der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) soll die größte Freihandelszone der Welt entstehen. Es geht hierbei jedoch weniger um den Abbau der ohnehin schon niedrigen Zölle, als vielmehr um den Abbau von zahlreichen Regelungen, die als Handelshemmnisse empfunden werden. Bisher werden die Verhandlungen hinter verschlossenen Türen geführt, dennoch gibt es berechtigte Befürchtungen, dass damit zahlreiche europäische und deutsche Standards in vielen Bereichen gefährdet werden. Mehr noch: In Zukunft wird es schwierig werden, weitergehende soziale und ökologische Standards durchzusetzen. Es geht um nicht weniger als eine schwerwiegende Gefährdung des Umwelt-, Gesundheits-, Verbraucher- und Datenschutzes in Deutschland, unserer mittelständischen Wirtschaft und nicht zuletzt auch unserer rechtsstaatlichen Prinzipien. Daher lehnt die Fraktion das so geplante Abkommen zwischen den USA und der EU auf der Basis dieses Verhandlungsmandats ab.
Am 14. Juni 2013 erteilte der EU-Ministerrat der Europäischen Kommission das Mandat für die Aufnahme von Verhandlungen über ein transatlantisches Handels- und Investitionsabkommen mit den USA. Das Abkommen soll den Marktzugang für Güter, Dienstleistungen, Investitionen und die öffentliche Auftragsvergabe regeln und vor allem vermeintliche regulatorische Handelshemmnisse abbauen.
Durch einen Landtagsbeschluss vom 16. Mai 2013, der sich an die Bundesregierung richtete, hat die grüne Landtagsfraktion bereits dazu beigetragen, dass der Kultur- und Medienbereich von den Verhandlungen ausgenommen wird, denn Kultur und Medien sind für uns keine reine Handelsware und wurden bisher immer von Handelsverträgen ausgenommen, um die kulturelle Vielfalt und die freie Meinungsbildung sicherzustellen.
Wir GRÜNE haben im Europaparlament vergeblich versucht, das Verhandlungsmandat für die Europäische Kommission sozial, ökologisch und demokratisch zu gestalten. Grundsätzlich könnten Handelsabkommen sinnvolle Instrumente für effektivere Märkte auch im Interesse des Gemeinwohls sein. Leider wurden die Anträge in allen wichtigen Fragen abgelehnt. Es besteht kaum Hoffnung, dass im Rahmen der TTIP noch ein akzeptables Abkommen zu Stande kommt.
Wer USA sagt, muss auch EU sagen
Seit Beginn der eigentlichen Verhandlungen bestätigen sich die Befürchtungen, dass es nur auf die Ablehnung des Abkommens in der geplanten Art und Weise hinauslaufen kann. Bereits vor 15 Jahren gab es den Versuch, über das „Multilaterale Investitionsabkommen‘‘ Konzernen unter anderem einen ähnlichen Rechtsstatus wie Nationalstaaten zu verschaffen. Damals scheiterte das Vorhaben zu Recht am massiven öffentlichen Widerstand. Durch das sich nun in Verhandlungen befindliche Handelsabkommen wird erneut der Versuch unternommen, Privilegien von Konzernen und InvestorInnen abzusichern und auszuweiten.
Verschiedene Studien rechnen mit hohen Wachstumseffekten für die Wirtschaft, machen jedoch gleichzeitig deutlich, dass diese nur erreicht werden können, wenn Umwelt-, Verbraucher- und Datenschutzstandards oder der Schutz von Daseinsvorsorgeleistungen weiter liberalisiert werden. Dass jedoch beispielsweise unsere Umwelt- oder Verbraucherschutzstandards abgesenkt oder gar abgeschafft werden sollen, nur um multinationalen Konzernen den transatlantischen Handel zu erleichtern, ist nicht hinnehmbar. Die deutschen und europäischen Parlamente müssen auch künftig eigenständig Standards und Normen setzen können.
Transparenz und Öffentlichkeit sind nicht verhandelbare Grundprinzipien
Ein grundlegendes Problem stellt die Art und Weise der Verhandlungen zwischen den USA und der EU über das Freihandelsabkommen dar, denn diese finden hinter verschlossenen Türen statt. Bis zur endgültigen Fertigstellung bleiben Öffentlichkeit und Presse außen vor, gleichwohl wird VertreterInnen von Konzernen ein privilegierter Zugang gewährt. Bereits vor den eigentlichen Verhandlungen wurden seit 2011 die Beratungen in internen Arbeitsgruppen unter der Beteiligung von Konzernen vorbereitet.
Für uns GRÜNE ist jedoch klar, dass ein Abkommen nicht akzeptabel ist, das hinter verschlossenen Türen verhandelt wird und bei dem zwar große Unternehmen, nicht aber die Öffentlichkeit und die Parlamente, mitsprechen dürfen. Ein Bruch mit grundlegenden gesellschaftlichen und politischen Prinzipien ist kein Weg, nur um eine wirtschaftliche Vormachtstellung gegenüber den sogenannten BRICS-Staaten (Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika) zu erreichen.
Investor-Staat-Klagen gefährden Rechtsstaatlichkeit
Mit dem geplanten Investitionsschutz sollen Investor-Staat-Klagen eingeführt werden, bei denen ein Unternehmen gegen eine staatliche Regelung klagen kann, wenn es sich von dieser in seiner wirtschaftlichen Betätigung benachteiligt fühlt. Geplant ist jedoch nicht, dass das Urteil von einem ordentlichen Gericht getroffen wird, sondern dass drei, vom Unternehmen und der Nationalregierung benannte, JuristInnen in einem Schiedsgericht entscheiden sollen und dass diese Entscheidung rechtskräftig sein soll. Das ist eine immense Gefährdung des deutschen Rechtsstaats sowie der Souveränität und Handlungsspielräume von Gerichten, Parlamenten und Regierungen. Diese Klagemöglichkeit ist zudem überflüssig, weil InvestorInnen auf beiden Seiten des Atlantiks auch infach nationale Gerichte anrufen können.
Dumping-Standards schädigen Klima und Umwelt
Das Abkommen könnte einerseits im Bereich Erneuerbare Energien und Energieeffizienz positive Effekte für Deutschland und Europa bringen, da wir in diesem Bereich führend sind. Im Bereich der fossilen Energieträger sind jedoch erhebliche Risiken zu erwarten. Die Gefahren ergeben sich aus wesentlich geringeren Umweltstandards und der fragwürdigen, aber kostengünstigen, Gewinnung von Kohle, Öl und Gas in den USA. Diese, durch die Entfernung von ganzen Bergkuppen oder durch Fracking gewonnenen, Energieträger könnten am europäischen Markt günstiger angeboten werden und hätten so einen negativen Effekt auf unsere Bemühungen zur Energiewende und zum Klimaschutz, da sie Erneuerbare Energien verdrängen könnten. Notwendig wären folglich sehr hohe Vorgaben für Umwelt- und Klimastandards im Rahmen des Handelsabkommens, was jedoch derzeit unmöglich erscheint.
Hinzu kommt die Gefahr, die von den geplanten Investor-Staat-Klagen ausgeht, dass künftig doch Fracking in Deutschland durchgeführt werden könnte. Allein die zurzeit anhängigen und bisher durchgeführten Klageverfahren gegen „investitionsfeindliche Regelungen‘‘ zeigen, dass der wirtschaftliche Druck enorm ist. Ein Beispiel aus Kanada zeigt dies plastisch: Kanada unterliegt einer gleichen Investorenschutzregelung auf Grund des nordamerikanischen Freihandelsabkommens (NAFTA). Daher konnte das US-amerikanische Unternehmen Lone Pine Resources Inc. den Staat Kanada auf 183 Millionen Euro verklagen, nachdem die Landesregierung von Quebec ein Moratorium zu Fracking erlassen hatte. Durch solche Möglichkeiten werden Staaten erpressbar, so dass Fracking-Moratorien in Europa auf wackeligen Füßen stehen werden, sollte das Abkommen beschlossen werden. Dann würden künftig Millionen von Litern Chemikalien in den Boden gepresst, um Gas aus den Gesteinsschichten zu gewinnen. Damit würde das Lebensmittel Nr. 1, unser Wasser, und damit auch wir und unsere Umwelt, massiv gefährdet werden.
Hohes Niveau im Gesundheits- und Verbraucherschutz in Gefahr
Die EU hat im Bereich der Lebensmittel-, Gesundheits- und Verbraucherrechte über Jahrzehnte hinweg wesentliche Errungenschaften für die in ihr lebenden Menschen erzielt. Die Regelungen sind für alle EU-Staaten bindend. Darüber hinaus verfügen die einzelnen Staaten über die Möglichkeit in vielen Bereichen konkretere und strengere Standards zu formulieren. So hat sich in Nordrhein-Westfalen beispielsweise das Prinzip des vorsorgenden Gesundheitsschutzes bewährt, um ein höchstmögliches Schutzniveau der BürgerInnen zu gewährleisten. Ebenso verfügt Nordrhein-Westfalen über hohe Umweltschutz-, Arbeitsschutz-, Tierschutz- und Verbraucherschutzstandards, die eine hohe Lebensmittel- und Produktsicherheit sowie eine gute Gesundheitsqualität gewährleisten. Diese Sicherheit wird nun durch das Handelsabkommen bedroht. In den USA ist jeder Stoff erlaubt, dessen Schädlichkeit nicht bewiesen ist. Also gibt es ein Verbot erst nach der Schädigung der VerbraucherInnen. In der EU reicht schon der Verdacht auf Schädlichkeit, um ein Verbot zu rechtfertigen.
Aus gutem Grund haben sich die EU und die Mitgliedstaaten bisher entschieden, bestimmte Produkte nicht zuzulassen oder deren Import zu verbieten. Dies betrifft unter anderem Produkte, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder hergestellt werden; Tiere oder Fleisch von Tieren, denen Wachstumshormone verabreicht oder die geklont wurden; Lebensmittel, die durch in der EU verbotene Verfahren (Chlorbad) behandelt wurden oder Produkte, deren Bestandteile nicht ausreichend gekennzeichnet sind. Diesen Vorgaben sind ausführliche wissenschaftliche Untersuchungen oder gesellschaftspolitische und ethische Diskussionen vorausgegangen. Bisher bedenkliche Waren aus den USA zukünftig zu kennzeichnen und mit entsprechenden Siegeln auszustatten, wäre ein enormer bürokratischer Aufwand und es bestünde die Gefahr der Unübersichtlichkeit sowie des vermehrten Etikettenschwindels. Obendrein müssten die Kontrollen erhöht und ausgeweitet werden, was neue Kosten verursachen würde. Um ein höchstmögliches Schutzniveau der BürgerInnen in Nordrhein-Westfalen gewährleisten zu können, müssen die erzielten Standards weiterhin Bestand haben und dürfen auch zukünftig nicht geschwächt werden.
Auch die Regulierung der Zulassung von Chemikalien durch die REACH-Verordnung der EU wird in den USA als Handelshemmnis wahrgenommen. Die US-Chemieindustrie hat ein hohes Interesse daran die strengen EU-Regeln zu verwässern. In den USA stehen gerade einmal fünf Chemikalien auf der Liste der verbotenen Stoffe. Noch nicht einmal das in der EU streng verbotene, hochschädliche Asbest gehört dazu. Nur wenige hundert Stoffe werden in den USA auf ihre Gefährlichkeit hin getestet, in der EU sind es tausende Stoffe, die auf Gefahren für Mensch und Umwelt überprüft werden. Da in den USA die Zulassung von Chemikalien viel einfacher ist, steht zu befürchten, dass mit dem Freihandelsabkommen europäische Unternehmen die EU-Regeln umgehen werden, indem sie die Zulassung ihrer Chemikalien in den USA beantragen und dann von dort aus auf den europäischen Markt bringen.
Ein durch TTIP vollständig geöffneter Agrarmarkt hätte für die Landwirtschaft in Europa weitreichende Folgen. Einer hoch industrialisierten Landwirtschaft in den USA stehen die vielfältigen und kleinbäuerlichen Strukturen in den ländlichen Räumen Europas gegenüber. Es ist fraglich, ob die europäische Landwirtschaft langfristig mit einer solchen Massenproduktion konkurrieren und gleichzeitig die vergleichsweise hohen Anforderungen im Umwelt- und Tierschutz einhalten kann. Wenn darüber hinaus Uneinigkeiten über geografische Herkunftsbezeichnungen und Aspekte des Rechts am geistigen Eigentum entstehen, würde auch eine Spezialisierung und Markenentwicklung deutlich erschwert.
Auf grüne Initiative hin hat das Europaparlament durchgesetzt, dass gefährliche Finanzprodukte europaweit vom Markt genommen werden können. Wenn ähnliche Regeln, wie mit Singapur oder Kanada ausgehandelt, auch in das TTIP aufgenommen werden, sind solche Regeln das Papier nicht wert, auf dem sie stehen. Die Produkte müssten nur in den USA aufgelegt werden und könnten dann — EU-Verbot hin oder her — die VerbraucherInnen in Europa um Ihre Erträge bringen oder die Finanzmarktstabilität gefährden.
Auch die geplanten Investor-Staat-Klagen bergen eine große Gefahr für diesen Bereich. Es darf nicht dazu kommen, dass der Investorenschutz über den Rechten der VerbraucherInnen steht.
TTIP ist ACTA durch die Hintertür
Die Ablehnung des umstrittenen „Anti-Counterfeiting Trade Agreement‘‘ (ACTA) war ein großer Erfolg, der dem öffentlichen Protest zu verdanken war, den wir GRÜNE unterstützt haben. Wesentliche Kritikpunkte, die gegen ACTA geäußert wurden, finden sich auch im geplanten Freihandelsabkommen wieder. Zentrale Verbraucherrechte im Internet drohen eingeschränkt zu werden, insbesondere durch die geplante Einführung von Investor-Staat-Klagen. Zudem drohen Verschärfungen im Bereich der Softwarepatente und die Verpflichtung von Providern, den Internetverkehr aktiv zu überwachen und auf vermeintliche Urheberrechtsverletzungen zu reagieren. Die ersten Gespräche über das USA/EU-Handelsabkommen wurden von den Snowden-Enthüllungen überschattet. Diese zeigen, wie notwendig verbindliche internationale Datenschutzstandards sind, die nicht hinter die Standards des „General Agreement on Trade in Services“ (GATS) zurückfallen dürfen. Verlässliche Datenschutzstandards sind nicht nur für die VerbraucherInnen wichtig, sondern genauso für Unternehmen, die das Internet geschäftlich nutzen wollen.
Mittelstand und kommunale Daseinsvorsorge gefährdet
Mit den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen werden von Seiten der Wirtschaftsverbände hohe Erwartungen an eine Ausweitung des Handelsaustausches geweckt, andere Themen jedoch nicht ausführlich diskutiert. Dabei bestehen auch für unsere Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Gefahren. Es kann nicht garantiert werden, dass nicht Unternehmen aus den USA KMU vom Markt verdrängen, gerade bei öffentlichen Ausschreibungen. Das geplante Abkommen soll verhindern, dass regionale Anbieter bevorzugt werden und zielt darauf ab Vorgaben für Produkte und Ausnahmeregelungen zu reduzieren. Soziale und ökologische Standards, wie sie mit dem nordrhein-westfälischen Tariftreue- und Vergabegesetz ermöglicht werden, könnten so ausgehebelt werden.
Mit einer beispiellosen europaweiten Protestwelle konnte erst vor kurzem erreicht werden, dass die Wasserversorgung von der europäischen Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen wird und damit keine flächendeckende Verpflichtung zu Ausschreibungen in diesem hochsensiblen Bereich bestehen. Häufig waren in der Vergangenheit bei Wasserprivatisierungen Qualitätsverluste und Preisanstiege zu beobachten gewesen. Dieser Schutz der Wasserversorgung gerät durch die TTIP nun wieder in Gefahr. Es ist zu befürchten, dass das Abkommen gravierende Auswirkungen auf kommunale Unternehmen und die Daseinsvorsorge mit sich bringen wird.
Der Weg zu einer sozial gerechten EU darf nicht verhindert werden
Sechs von acht Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) wurden von den USA nicht ratifiziert, darunter die Konvention zur Vereinigungsfreiheit und zum Recht auf Kollektivverhandlungen. In den USA wird immer wieder versucht bereits die Gründung von Gewerkschaften zu verhindern. Es besteht damit die Gefahr, dass der Weiterentwicklung sozialer Standards in Europa mit Hinweis auf das Freihandelsabkommen eine Absage erteilt werden kann. Der Weg hin zu einer sozial gerechten EU ist, vor dem Hintergrund der Finanzkrise, derzeit jedoch wichtiger denn je.
Entwicklungsländern drohen negative wirtschaftliche Folgen
Positive ökonomische Effekte durch das geplante Freihandelsabkommen werden nur für die USA und die EU-Staaten erwartet. Sinkende Handelshemmnisse zwischen den beiden Wirtschaftsblöcken würden zwar zu mehr Handel zwischen den beiden Regionen führen, im Umkehrschluss würden aber die EU und die USA weniger Handel mit Drittstaaten betreiben. Verlierer dieser Entwicklung sind dann unter anderem Entwicklungsländer, insbesondere die Staaten Nord- und Westafrikas, die momentan viel Handel mit der EU betrieben und es schwer haben werden, andere Absatzmärkte zu finden. Es werden dort signifikante reale Einkommensverluste erwartet.
Viele Entwicklungsländer befürchten, zurückgelassen zu werden und mit schlechteren Zugängen zum EU-Markt zu enden; dies nicht zuletzt auch, weil sie an den in der Freihandelszone geltenden Regelungen über Investitionen, Dienstleistungen und dem Recht am geistigen Eigentum unmöglich vorbeikommen können und sich damit dem mit den USA ausgehandelten handelspolitischen Paradigma unterwerfen müssen.
Die langwierigen Prozesse für eine Verbesserung der Situation in den Entwicklungsländern werden durch die TTIP von heute auf Morgen konterkariert. Dies ist nicht im Sinne grüner Eine-Welt-Politik. Die Eine-Welt-Politik betrifft alle Politikfelder und Ressorts. Es gilt, ressortübergreifend die Wahrnehmung globaler Verantwortung, die Solidarität gegenüber Entwicklungsländern und die Herausforderungen internationaler Zusammenarbeit unter Berücksichtigung eigener Interessen sowie politischer Rahmenbedingungen abzuwägen.
Die Fraktion unterstützt das Bürgerengagement gegen das derzeit verhandelte Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU. Die Fraktion lehnt das so geplante Abkommen auf der Basis dieses Verhandlungsmandats aus folgenden zehn Gründen ab:
- Verhandlungen mit so großer Tragweite dürfen nicht unter Ausschluss der Parlamente und der Öffentlichkeit stattfinden.
- Der Handlungsspielraum von Parlamenten und Regierungen darf nicht unangemessen eingeschränkt werden.
- Unser Rechtsstaat und unser bewährtes Justizsystem dürfen nicht ausgehebelt werden.
- Die europäischen Standards im Umwelt- und Klimaschutz sowie im Gesundheits- und Verbraucherschutz dürfen nicht abgesenkt werden.
- Es bedarf eines besseren Datenschutzes, nicht eines schwächeren, um die Freiheit und das Recht auch im Internet zu sichern. Kultur und Medien sind keine Ware. Kulturelle Vielfalt und die freie Meinungsbildung sind Grundlagen eines freiheitlichen Rechtsstaates.
- Großen Unternehmen soll kein Vorschub geleistet werden, KMUs aus dem Markt zu verdrängen.
- Soziale und ökologische Standards müssen weiterhin Bestandteil von öffentlichen Ausschreibungen sein.
- Die kommunale Daseinsvorsorge darf nicht eingeschränkt oder sogar vollkommen ausgehebelt werden.
- Wir GRÜNE wollen kein Fracking, kein Gen-Food, keine Chlorhähnchen, kein Hormonfleisch, kein Asbest und keine Privatisierung der Wasserversorgung!
- Eine starke transatlantische Partnerschaft ist auch ohne TTIP möglich.
Hier gibt es den Beschluss der grünen Landtagsfraktion NRW als pdf zum Download.