Liebe Freundinnen und Freunde,
Liebe Interessierte,
in den letzten Wochen haben wir in NRW einen Koalitionsvertrag für die künftige Landesregierung aus CDU und Grünen ausgehandelt. Ich habe mir ein paar Tage Urlaub von meinem Job als Staatssekretär genommen und war als stellvertretender Leiter der Arbeitsgruppe “Finanzen, Haushalt und Personal” an den Verhandlungen beteiligt. Breit wurde öffentlich über den zentralen Anspruch des Koalitionsvertrags berichtet, NRW zu einem “klimaneutralen Industrieland” zu machen. Dazu steckt sehr viel Substanz im Text genauso wie für Chancengerechtigkeit, Bildung, innere Sicherheit und sozialen Zusammenhalt. Doch auch andere Kapitel tragen Grüne Handschrift und lohnen eine gründliche Lektüre. Den ganzen Text findet Ihr hier: https://gruene-nrw.de/dateien/Zukunftsvertrag_CDU-GRUeNE.pdf
Auch das Finanzkapitel kann sich sehen lassen. Selbstverständlich ist das Land an die Regeln zur Schuldenbremse gebunden. Alle Zukunftsausgaben aus dem Koalitionsvertrag stehen unter Finanzierungsvorbehalt und müssen durch Prioritätensetzung und wirtschaftliches Haushalten erst verdient werden. Für Investitionsausgaben des Landes lässt die Schuldenbremse mehr Spielräume. Diese zu nutzen – etwa über die NRW.Bank und landeseigene Gesellschaften außerhalb des Landeshaushaltes – wurde auch vereinbart. Die Umsetzung braucht Handlungswillen der Regierung.
Vorreiter für Steuergerechtigkeit
Das Land hat aus eigener Kompetenz – wie alle Bundesländer – nur wenig Einfluss auf seine eigenen Einnahmen. Vereinbart haben wir aber den unsäglichen Gewerbesteueroasen mit den Mitteln des Landes NRW entgegen zu treten. Der stärkste Einfluss der Länder liegt bei der konsequenten und effizienten Finanzverwaltung. Die konsequente Anwendung des geltenden Steuerrechts und das Setzen der richtigen Prioritäten in der Finanzverwaltung hat großen Einfluss auf die Bekämpfung der wachsenden Ungleichheit in unserem Land. Hier hat sich NRW im Bereich der Steuern zu einer Marke entwickelt. Unter dem Motto “NRW steht für Steuergerechtigkeit” haben wir vereinbart:
- Nordrhein-Westfalen wird seine Vorreiterrolle bei der Bekämpfung von Steuerkriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter ausbauen.
- Delikte wie Cum-Ex/Cum-Cum, Umsatzsteuerbetrug und Organisierte Kriminalität werden wir entschlossen bekämpfen und aufarbeiten sowie inkriminierte Vermögenswerte abschöpfen. Bei dem Cum-Ex-Skandal werden wir die Rolle der früheren WestLB aufklären.
- Organisierter Kriminalität treten wir mit verstärkten, interdisziplinären Ermittlungsteams entgegen. Datenlecks wie z. B. die Encrochat-Daten werden wir konsequent nutzen und ausermitteln.
- Die Abschöpfung inkriminierter Vermögenswerte, Durchsetzung von Sanktionen und Geldwäscheprävention werden wir konsequent betreiben und die Anreize dafür in der Verwaltung verbessern.
- Hawala, intransparenten Kryptowährungen und anderen elektronischen Zahlungsverfahren, die die wirtschaftlich Berechtigten hinter Finanzflüssen für Strafverfolgung und Steuerbehörden verschleiern, werden wir weiter umfassend den Kampf ansagen.
- Unternehmen, bei denen der wirtschaftliche Eigentümer nicht ermittelt werden kann, sind von öffentlichen Ausschreibungen und Vergaben auszuschließen.
- Die Geldwäsche-Aufsicht im Nicht-Finanzsektor in Verantwortung des Landes stärken wir umfassend. Es wird untersagt, Immobilien in Zwangsversteigerungen mit Bargeld zu bezahlen.
- Die internationale Zusammenarbeit mit europäischen Ermittlungsbehörden stärken wir. Dazu fördern und verstetigen wir die Entsendung von Steuerfahnderinnen und Steuerfahndern und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten aus Nordrhein-Westfalen in internationale Organisationen wie EUSTA, EUROPOL, EUROJUST, CARIN, um so durch Vernetzung und Erfahrungsaufbau die internationale Kooperationsfähigkeit von Steuerfahndung und Justiz zu verbessern. Mit CARIN bauen wir die internationale Kooperationsfähigkeit von Steuerfahndung und Justiz aus.
- Den unsäglichen Gewerbesteueroasen in NRW (z.B. Monheim und Leverkusen) treten wir entgegen. Im Gemeindefinanzierungsgesetz werden wir Regelungen verankern, die solche Gewerbesteueroasen unattraktiv machen und negative Schlüsselzuweisungen für solche Kommunen vorsehen, deren tatsächliche Gewerbesteuerhebesätze sehr deutlich unter den fiktiven Hebesätzen des Landes liegen. Die Finanzverwaltung des Landes wird Kommunen darin unterstützen, die tatsächlichen Standorte von Betrieben zu erkennen (Betriebsstättenprüfung).
- Nordrhein-Westfalen unterstützt die auf Bundesebene vereinbarte Möglichkeit einer flexibleren Gestaltung der Grunderwerbsteuer zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie die Initiative zur Schließung von steuerumgehenden Gestaltungsmodellen (Share-Deals) beim Immobilienerwerb. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen auf Bundesebene geschaffen worden sind, werden wir Spielräume zur gezielten Entlastung beim Ersterwerb selbst genutzter Wohnimmobilien bis zu einem angemessenen Kaufpreis nutzen.
All die vereinbarten Maßnahmen auch umzusetzen, liegt nun in den Händen des neuen Finanzministers.
Bürokratieabbau auf effiziente Art
Auf grünen Vorschlag hin werden alle Förderprogramme des Landes auf ihre Zukunftsfähigkeit dahingehend untersucht, ob sie wirksam, bürokratie-arm und effizient sind und ob sie zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele beitragen. Die Ergebnisse wollen bis Mitte des Jahres 2024 vorliegen. Wichtiger noch: Inspiriert von meinen Erfahrung im Bundesministerium und unserem hervorragenden Referat zum Bürokratieabbau konnte ich folgendes im Koalitionsvertrag unterbringen: Es wird eine unabhängige und mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattete Arbeitseinheit eingerichtet, an der beide Koalitionspartner regierungsseitig auf Spitzenebene vertreten sind. Sie soll die Prozesse der Verwaltung mit allen Betroffenen in Praxis-Checks durchdringen und verbessern, um Digitalisierungspotenziale zu heben und die öffentlichen Ziele bürokratieärmer und effektiver zu erreichen. Bürokratische Hemmnisse für Investitionen in Erneuerbare Energien und Energieeffizienz sowie für Kleine und Mittlere Unternehmen werden wir prioritär abbauen.
Sustainable Finance
Und schließlich enthält das Finanzkapitel noch starke Aussagen zu sustainable finance in NRW. Finanzanlagen in fossile Energien und Atomenergie sollen aus den Pensionsrücklagen des Landes verschwinden. Die ohnehin schon ökologisch engagierte NRW.Bank wird sich künftig auch bei den Kapitalanlagen an Nachhaltigkeit orientieren. Der vereinbarte Anspruch ist: die NRW.Bank wird zur grünsten der Förderbanken der Länder.
Geschlechtergerechtigkeit im Landeshaushalt
Fast am größten waren die Unterschiede beim Thema Gender Budgeting. Für die CDU ist das Konzept ein Unwort. Für uns Grüne ist es normal, dass in allen sensiblen Bereichen, die Wirkungen des Landeshandeln auf die Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern systematisch in den Blick genommen wird. Wir haben nun in einem Kompromiss vereinbart in den relevanten Ausgabenbereichen die UN-Nachhaltigkeitsziele zu bemessen und dabei besonders auf Ziel 5 (Gleichstellung von Männern und Frauen) zu achten. Das soll auch in der Landeshaushaltsordnung verankert werden. Ein großer Schritt nach vorne.
Mehr Demokratie und mehr politische Gerechtigkeit
Auch zur Stärkung des Gemeinwohls in der Interessenvertretung wurde einiges erreicht. Beim Landtag NRW wird es künftig ein Lobbyregister geben. Gesetze werden künftig mit einem legislativen Fußabdruck versehen, so dass auch Lobbyismus gegenüber der Landesregierung transparent wird. Whistleblower werden auch in NRW besser geschützt und ermutigt. Das Wahlalter wird auf 16 gesenkt, so dass die Interessen der jüngeren Generationen stärker vertreten werden. Bürgerräte sollen zu verschiedenen Themen stattfinden, um Bürger*innen direkt an Entscheidungen mitwirken zu lassen, ohne Bevorzugung nach Bildung, Engagement oder Geldbeutel. Auch die Hürden für Volksbegehren auf Landesebene werden gesenkt. Zusammen werden diese Maßnahmen dazu beitragen, dass mächtige Sonderinteressen es in NRW künftig schwerer haben werden, sich gegen das Gemeinwohl durchzusetzen.
Mit vielen Grüßen
Ihr und Euer Sven Giegold
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Dokumentation
Und weil ich diese Textstellen so schön finde, habe ich sie aus dem Vertrag hier noch dokumentiert:
Steuern und Einnahmen
Nordrhein-Westfalen steht für Steuergerechtigkeit. Die finanziellen Spielräume des Landes Nordrhein-Westfalen verdanken wir in besonderer Weise dem hohen Steueraufkommen und der Steuerehrlichkeit der allermeisten Steuerbürgerinnen und Steuerbürger sowie Unternehmen. Wir bekennen uns zu einer bürgerfreundlichen und leistungsfähigen Finanzverwaltung, damit alle nicht mehr, aber auch nicht weniger Steuern zahlen, als der Gemeinschaft zustehen. Das bedeutet auch, dass der Staat alle ihm zustehenden Steuern erlangen muss.
Dafür ist unerlässlich, jede Form von Steuerkriminalität entschieden zu bekämpfen. Nordrhein-Westfalen wird seine Vorreiterrolle bei der Bekämpfung von Steuerkriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter ausbauen. Die ressortübergreifende Task-Force von Ermittlerinnen und Ermittlern aus Polizei, Staatsanwaltschaften und Steuerfahndung hat bereits erfolgreich zur Bekämpfung von Organisierter Kriminalität in all ihren Facetten beigetragen. Wir wollen das bundesweit einzigartige Team stärken und personell weiterentwickeln. Datenlecks wie z. B. die Encrochat-Daten werden wir konsequent nutzen und ausermitteln. Wir werden die Geldwäsche-Aufsicht im Nicht-Finanzsektor in Verantwortung des Landes umfassend stärken.
Wir wollen Geldwäsche und Wohnraumspekulationen verhindern und hierfür u. a. untersagen, Immobilien in Zwangsversteigerungen mit Bargeld zu bezahlen.
Wir werden die internationale Zusammenarbeit mit europäischen Ermittlungsbehörden stärken. Wir fördern und verstetigen die Entsendung von Steuerfahnderinnen und Steuerfahndern und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten aus Nordrhein-Westfalen in internationale Organisationen wie EUSTA, EUROPOL, EUROJUST, CARIN, um durch Vernetzung und Erfahrungsaufbau die internationale Kooperationsfähigkeit von Steuerfahndung und Justiz zu verbessern. Mit CARIN bauen wir die internationale Kooperationsfähigkeit von Steuerfahndung und Justiz aus. Delikte wie Cum-Ex/Cum-Cum, Umsatzsteuerbetrug und Organisierte Kriminalität werden wir entschlossen bekämpfen und aufarbeiten sowie inkriminierte Vermögenswerte abschöpfen. Bei dem Cum-Ex-Skandal werden wir die Rolle der früheren WestLB aufklären. Hawala, intransparenten Kryptowährungen und anderen elektronischen Zahlungsverfahren, die die wirtschaftlich Berechtigten hinter Finanzflüssen für Strafverfolgung und Steuerbehörden verschleiern, werden wir weiter umfassend den Kampf ansagen. Die Abschöpfung inkriminierter Vermögenswerte, Durchsetzung von Sanktionen und Geldwäscheprävention sind gleichberechtigte Verwaltungsziele in der gesamten Finanzverwaltung. Dazu werden wir die Erfolge daraus durch eine Anpassung der Controlling-Kennziffern transparent machen. Diese werden wir auf ihre Auswirkung überprüfen. Die Leistungsfähigkeit der Finanzverwaltung wollen wir durch geeignete Maßnahmen– digitale Kooperation, sichere und gemeinsame Datensysteme, Nutzung der elektronischen Steuerakte und verstärkter Einsatz von KI – ganzheitlich weiter stärken. Wir werden daher die Steuerfahndung und die Steuerveranlagung stärken und aufgabengerecht und gezielt fortentwickeln. Ermittler und Führungskräfte in der Steuerfahndung werden konsequent kriminalistisch fortgebildet und bestehende Personalentwicklungskonzepte entsprechend angepasst. Interdisziplinäre Karrieren in Polizei, Justiz und Finanzverwaltung werden wir fördern. Hemmnisse bei der Zusammenarbeit und bei interdisziplinären Ermittlerteams zwischen unserer Steuerfahndung, Polizei, Zollfahndung, Finanzkontrolle Schwarzarbeit und „Financial Intelligence Unit“ (FIU) sowie Polizei und Bundeskriminalamt (BKA) werden wir konsequent beseitigen. Unternehmen, bei denen der wirtschaftliche Eigentümer nicht ermittelt werden kann, sind von öffentlichen Ausschreibungen und Vergaben auszuschließen. Die bürgerfreundliche Modernisierung der Finanzverwaltung werden wir über den landesweiten Ausbau unterschiedlicher barrierefreier Bürgerservice-Angebote fortsetzen. Wir werden weitere Verbesserungen des digitalen Workflows insbesondere im Rahmen des Projekts „Konsens“ erreichen sowie den Ausbau zukunftsorientierter Organisationsstrukturen unter Ausnutzung der digitalen Möglichkeiten vorantreiben. Durch attraktive, familienkompatible Karrierewege, flexible Arbeitsmodelle, abwechslungsreiche Tätigkeiten, gute Arbeitsbedingungen, gezielte Fort- und Weiterbildung sowie durch eine leistungsgerechte Bezahlung wollen wir die Position der Finanzverwaltung als attraktivem Arbeitgeber im Wettbewerb um die besten Köpfe stärken. Wir wollen in Zeiten steigender Immobilienpreise gerade für junge Menschen und Familien die Bildung von Wohneigentum vereinfachen. Daher unterstützt Nordrhein Westfalen die auf Bundesebene vereinbarte Möglichkeit einer flexibleren Gestaltung der Grunderwerbsteuer zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie die Initiative zur Schließung von steuerumgehenden Gestaltungsmodellen (Share-Deals) beim Immobilienerwerb.
Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen auf Bundesebene geschaffen worden sind, werden wir Spielräume zur gezielten Entlastung beim Ersterwerb selbst genutzter Wohnimmobilien bis zu einem angemessenen Kaufpreis nutzen. Wir werden den bestehenden Gewerbesteueroasen der Kommunen in Nordrhein-Westfalen entgegentreten. Im Gemeindefinanzierungsgesetz werden wir Regelungen verankern, die solche Gewerbesteueroasen unattraktiv machen und negative Schlüsselzuweisungen für solche Kommunen vorsehen, deren tatsächliche Gewerbesteuerhebesätze sehr deutlich unter den fiktiven Hebesätzen des Landes liegen. Die Finanzverwaltung des Landes wird Kommunen darin unterstützen, die tatsächlichen Standorte von Betrieben zu erkennen (Betriebsstättenprüfung). Wir werden die durch überproportionale Einnahmeüberschüsse entstandenen Spielräume nutzen, um Destinatäre im Bereich Naturschutz, Umwelt und Entwicklung sowie im Bereich Sport zu stärken.
Effizienzgewinne
Wir werden Haushaltskonsolidierung und Bürokratieabbau durch Aufgabenkritik, Digitalisierung und Prozessoptimierung konsequent angehen. Dazu werden wir eine unabhängige und mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattete Arbeitseinheit einrichten, an der beide Koalitionspartner regierungsseitig auf Spitzenebene vertreten sind. Diese Institution wird mit ausschließlich dafür zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgestattet. Sie soll die Prozesse der Verwaltung mit allen Betroffenen in Praxis-Checks durchdringen und verbessern, um Digitalisierungspotenziale zu heben und die öffentlichen Ziele bürokratieärmer und effektiver zu erreichen. Darüber hinaus wird eine umfassende Aufgabenkritik durchgeführt werden. Wir werden die Prozesse, Strukturen und Zuständigkeiten auf allen Ebenen der Landesverwaltung – einschließlich der mittelbaren Staatsverwaltung durch Kommunen und Kommunalverbände – überprüfen und Effizienzgewinne beispielsweise bei den Bezirksregierungen durch eine stärkere Zusammenarbeit und Spezialisierung vor allem bei Back-Office-Dienstleistungen heben. Dabei bekennen wir uns zu den fünf existierenden Standorten der Bezirksregierungen. Die Einführung von Produkthaushalten werden wir auch im Sinne eines wirkungsorientierten Haushalts konsequent fortführen und entsprechend den Empfehlungen zum Prozess EPOS.NRW des Unterausschusses Modernisierung des Budgetrechts im Landtag aus der vergangenen Legislaturperiode umsetzen. Wir sehen die Vereinfachung von Förderprogrammen als Teil des Bürokratieabbaus und werden Förderprogramme mithilfe von Standards auf ihre Zukunftsfähigkeit überprüfen. Bürokratische Hemmnisse für Investitionen in Erneuerbare Energien und Energieeffizienz sowie in KMU werden wir prioritär abbauen. Wir wollen bürgerschaftliches Engagement in allen Bereichen der Gesellschaft stärken und fördern. Wir werden das Zuwendungsrecht umfassend vereinfachen und u. a. prüfen, ob und wie eine Überjährlichkeit von Förderprogrammen erreicht werden kann. Die schon in einzelnen Sektoren entwickelten Verbesserungen wollen wir auf alle Bereiche der Zivilgesellschaft ausdehnen.