Sven Giegold

Kreislaufwirtschaft: EU plant Recht auf Reparatur und stellt ambitionierten Plan für nachhaltige Produkte vor

Im Rahmen des europäischen Green Deals stellte die EU-Kommission heute ihren neuen Aktionsplan für eine Kreislaufwirtschaft vor. Diese weitreichende Strategie zu einer ressourcenschonenden und sauberen Wirtschaft wird nicht nur die Ausbeutung unseres Planeten entgegenwirken, sondern auch einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zu Klimaneutralität leisten. Die Juncker-Kommission hatte bereits im Jahr 2015 einen sehr erfolgreichen ersten Aktionsplan vorgestellt. Dieser beinhaltete unter anderem ein tief greifendes Paket zur Reform der EU-Abfallregeln, die europäische Plastikstrategie und Ökodesignregeln für Elektrogeräte.

Ein Schwerpunkt des neuen Kreislaufwirtschaftpakets liegt auf nachhaltigem Produktdesign. Die Kommission geht dabei vor allem Produktgruppen an, die viele Ressourcen verbrauchen und heute in großen Teilen noch nicht Teil eines Materialenkreislaufs sind. Dazu zählen Elektrogeräte, Batterien, Textilien, Lebensmittel, Verpackungen und Baustoffe. Das Kernstück des neuen Aktionsplans sind Regeln für nachhaltige Rohstoffe, Zwischenprodukte und Konsumgüter. Dazu wird die Kommission konkrete Anforderungen an die Nachhaltigkeit eines Produktes stellen. Nachhaltigkeit soll unter anderem an der Haltbarkeit des Produkts, der Wiederverwendbarkeit, der Reparaturfähigkeit, des Ressourcenverbrauch, des CO2-Fußabdruck und des Vorhandenseins gefährlicher Chemikalien ermittelt werden.

Gerade für Elektrogeräte stellt die Kommission weitreichende Pläne vor, um die Lebensdauer von Handys und anderen Geräten zu verlängern. Dazu soll die Wiederverwendbarkeit und Reparaturfähigkeit dieser Produkte verbessert werden. Hersteller sollen dazu bewegt werden, das Nachrüsten von Hardware zu ermöglichen sowie länger Software-Updates anzubieten. Um die Sammlung und das Recycling von Batterien zu verbessern, wird die Kommission Nachhaltigkeits- und Transparenzanforderungen für Batterien entwickeln. Diese sollen schon im Laufe dieses Jahres veröffentlicht werden.

Die Kommission plant auch, Verbraucherrechte zu stärken. Die Kommission wird das EU-Verbraucherrecht überarbeiten und ein neues „Recht auf Reparatur“ einrichten. Dies soll sicherstellen, dass alle Verbraucher*innen einen leichteren Zugang zu bequemen und erschwinglichen Reparaturdiensten, Ersatzteilen und Reparaturanleitungen finden. Auch hier werden Elektrogeräte ein Schwerpunkt sein. In diesem Zusammenhang wird die Kommission auch die Verlängerung der Garantien prüfen, die Hersteller und Einzelhändler den Verbrauchern geben.

Die ehrgeizigen Ziele zur Reduzierung des absoluten Ressourcenverbrauchs in der EU, die noch in einem ersten Entwurf des Aktionsplans zu finden waren, sind nicht Teil der endgültigen Strategie. Die nun angekündigten Maßnahmen sind also nicht eingebettet in einen klar formulierten Rahmen zur Verringerung des ökologischen Fußabdrucks der EU.

Dazu erklärt Sven Giegold, Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Europäischen Parlament:

“Die EU-Kommission stärkt die Rechte der Verbraucher und trägt zum Schutz unseres Planeten bei. Der Plan bringt die Chancen auf eine neue Generation von umweltfreundlichen Produkten ‘Made in Europe’. Mit hohen ökologischen Standards kann Europa neue Wettbewerbsfähigkeit bei ressourcenschonenden Gütern und Dienstleistungen gewinnen. Ein Recht auf Reparatur ist ein wichtiger Schritt zu ressourcenschonenden Produkten. Wir können nicht länger hinnehmen, dass Hersteller die Verantwortung für ihre Produkte an der Kasse abgeben. Wer ressourcenintensive Produkte herstellt, muss dafür sorgen, dass diese so lange wie möglich genutzt werden können. Es ist richtig, dass die Kommission den Schwerpunkt ihres neuen Aktionsplans nicht mehr auf die Verwertung von Abfall legt, sondern auf das nachhaltige Design von Produkten. Die längere Lebensdauer von Produkten kann ein Markenzeichen europäischer Produkte werden, das auch international zu besseren Konsumgütern führt. Bei der Umsetzung der Kreislaufwirtschaft setzt Europa weltweit Standards, auch dank des ehrgeizigen ersten Aktionsplans von 2015. Dass die EU-Kommission jetzt einen ambitionierten zweiten Plan vorstellt, ist sehr zu begrüßen. 

Es ist bedauerlich, dass die Kommission sich nicht dazu durchringen konnte, konkrete Ziele zur Reduzierung des absoluten Ressourcenverbrauchs festzuschreiben. Das würde Planungssicherheit für Hersteller schaffen und einen klaren Rahmen für zukünftige Gesetzgebung sicherstellen. Es ist ein Fehler, die Verwendung gefährlicher Chemikalien nicht konsequent anzugehen und auf eine späteren Strategie zu verschieben. Nur saubere, sichere Produkte und Materialien können Teil der Kreislaufwirtschaft sein.”

Viele der heute vorgestellten Maßnahmen waren auch Teil meiner Studie zu Postwachstum und der “Freiheit zum Weniger”, in der unter anderem Intelligentes Produktdesign und eine Kennzeichnung für ressourcenschonende Produkte gefordert wurde: https://sven-giegold.de/postwachstum-nachhaltiges-leben/

Link zum Kreislaufwirtschaft-Aktionsplan: https://ec.europa.eu/environment/circular-economy/pdf/new_circular_economy_action_plan.pdf (bisher nur auf Englisch verfügbar)