Sven Giegold

LuxLeaks-Prozess: Aussageverweigerung von EU-Kommissarin Vestager ist ein Armutszeugnis

Die erste Verhandlungswoche im Prozess gegen die LuxLeaks-Whistleblower geht heute zu Ende. Das Ende der Beweisaufnahme ist für den 4. Mai vorgesehen. Die Verhandlungen kommentiert Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament, der gestern als Zeuge der Verteidigung im Prozess aussagte (siehe Zeugenaussage unten):

 

“Es ist ein Armutszeugnis, dass die EU-Kommissarin Margrethe Vestager ihre Zeugenaussage vor dem Gericht verweigerte. Vestager hätte als Wettbewerbskommissarin mit ihrer Aussage eine Lanze für die Gerechtigkeit brechen können. Niemand sonst hätte glaubwürdiger das öffentliche Interesse am Whistleblowing von Deltour und den Berichten von Perrin bezeugen können. Denn ihre steuerlichen Beihilfeverfahren beruhen auch auf den Daten aus dem Whistleblowing. Die Abwesenheit Vestagers passt zum Zögern der EU-Kommission beim Schutz von Whistleblowern. Die EU-Kommission verweigert bisher die Vorlage einer Richtlinie zum Whisteblowerschutz, die das Europaparlament bis Juni gefordert hat. Weil die EU-Kommission nicht handelt, werden wir Grünen nächste Woche einen Entwurf zu einer EU-Richtlinie zum Whistleblowerschutz vorlegen. Für uns Grüne ist klar: Die Aufklärung von Unrecht darf nicht zum persönlichen Risiko werden. Wer im Interesse des Gemeinwohl handelt, muss sich auf den Schutz der Gesellschaft verlassen können.

 

Es wäre fatal, wenn der Prozess gegen die LuxLeaks-Whistleblower andere Hinweisgeber abschreckt, die das Gemeinwohl verteidigen wollen. PricewaterhouseCoopers leistet mit dieser Anklage dem öffentlichen Interesse einen Bärendienst. Wenn PricewaterhouseCoopers den Geist seiner internen Ethik-Regeln ernst nehmen würde, dürften sie diese moralisch höchst fragwürdige Anklage gegen die Whistleblower niemals erheben. In meiner Zeugenaussage habe ich deutlich darauf hingewiesen, dass Antoine Deltour den 39 Jahre lang anhaltenden Bruch von europäischem Steuerrecht aufgeklärt hat.”

 

Ethik-Code von PricewaterhouseCoopers:

http://www.pwc.com/ethics

 

Die Chronologie des Tax Rulings – Skandals finden Sie hier:

http://bit.ly/1TiTXPC

 

 

 

ZEUGENAUSSAGE

Ausformulierte Zusammenfassung meiner Aussagen unter Eid in französischer Sprache vor dem Tribunal in Luxemburg als Zeuge der Verteidigung von Antoine Deltour.

 

 

Meine Rolle

Als Europa-Abgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen bin ich Obmann meiner Fraktion Grüne/EFA im Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europaparlaments und auch im Sonderausschuss TAXE II. Zudem habe ich die Kampagne politisch koordiniert, die zur Einrichtung des Sonderausschusses TAXE im Europaparlament führte. Seit vielen Jahren befasse ich mich mit Finanzmärkten, Steueroasen und Finanzpolitik.

 

Die Praxis der Tax Rulings in Luxemburg und weiteren EU-Mitgliedsländern war illegal

Diese Steuervorbescheide verstießen in dreierlei Hinsicht gegen europäisches Recht, wie der Sonderausschuss TAXE des Europäischen Parlaments in Ziffer 86 seines Abschlussberichts festgestellt hat:

  1. Gegen die Richtlinie des Rates 77/799/CEE zur Verwaltungszusammenarbeit im Bereich direkter Steuern. Seit 1977 schreibt die Richtlinie in Art. 4 vor, dass steuerliche Absprachen, die Steuern in anderen EU-Ländern vermindern unverzüglich den betroffenen Partnerländern übermittelt werden müssen, was aber nicht geschah.
  2. Gegen das Prinzip des EU-Vertrags zur loyalen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsländern in Art. 4 (3).
  3. Gegen EU-Beihilferecht. Die durch die Steuervorbescheide gewährten Vorteile wurden der EU-Kommission nicht mitgeteilt. In zwei der exemplarisch geführten Beihilfe-Verfahren, davon eines in Luxemburg, wurden die nutznießenden Unternehmen inzwischen zur Rückzahlung verpflichtet.

Das genaue Ausmaß der Tax Rulings – also ihre Anzahl und ihr ökonomischer Wert – in der EU sind mir unbekannt, weil viele Mitgliedsländer – darunter auch Luxemburg – gegenüber dem Europaparlament genauere Daten verweigerten. Auch wurde ein vom Luxemburger Finanzminister Gramegna versprochenes “Vademecum zu ökonomischer Substanz” bei Tax Rulings niemals übersandt. Die Kooperation vieler Mitgliedsländer mit unserem Ausschuss im EU-Parlament war unzureichend.

 

Deltour handelte im öffentlichen Interesse und die Folgen geben ihm recht

Die Probleme mit den Tax Rulings sind mindestens seit 1999 den Mitgliedsländern und der EU-Kommission bekannt, in Luxemburg seit 1997 durch den geheimen Bericht Krecké. Eine im Auftrag des ECOFIN durch die Beratungsgesellschaft „Simmons & Simmons“ 1999 erstellte und lange unter Verschluss gehaltenen Studie zur Verwaltungspraxis der Mitgliedstaaten im Bereich Steuern stellte fest, dass Tax Rulings in der Europäischen Union weit verbreitet sind. Aber nur in vier Ländern hatte laut der Studie die Steuerverwaltung relevante Ermessensspielräume bei der Erteilung der Tax Rulings: in Belgien, Frankreich, den Niederlanden und in Luxemburg. In der Studie aus 1999 heißt es, dass in Luxemburg keine spezifische Gesetzesgrundlage für die Erteilung von Tax Rulings existiere und die Finanzverwaltung ausschließlich an den Rechtsgrundsatz des “guten Glaubens” gebunden sei. Die Studie wurde 2009 noch einmal aktualisiert und bestätigte die Ergebnisse aus 1999.

Die von den EU-Finanzministern eingesetzte Gruppe „Verhaltenskodex Unternehmensbesteuerung” hat das Thema immer wieder hinter verschlossen Türen diskutiert, darunter 2009, 2010, 2011, 2012 und in allen Folgejahren. Unterlagen und Protokolle der Gruppe „Verhaltenskodex Unternehmensbesteuerung” des Rates zeigen, dass der im EU-Recht vorgeschriebene Austausch der Tax Rulings mit den Partnerländern in aller Regel unterblieb. Denn nur durch die Intransparenz der Tax Rulings entfalteten sie ihren vollen betriebswirtschaftlichen „Wert“ für die jeweiligen Unternehmen. Seit 1977 war der Austausch von Tax Rulings vorgeschrieben. Das heißt: 39 Jahre lang haben die EU-Mitgliedsländer ihre Pflicht zum Austausch der Steuervorbescheide schlichtweg ignoriert.

Auch die beihilferechtliche Untersuchung der gewährten steuerlichen Vorteile, zu der die EU-Kommission verpflichtet gewesen wäre, unterblieb.

Erst die Veröffentlichungen des mitangeklagten Edouard Perrin und vor allem durch das Internationale Journalisten-Konsortium ICIJ brachten Bewegung in die Rechtsbrüche durch Tax Rulings. Antoine Deltour war der game changer. Deltour handelte damit eindeutig im öffentlichen Interesse.

Das Europaparlament hat 2014 in Reaktion auf die ICIJ-Veröffentlichungen einen Sonderausschuss eingerichtet, der in seinem Abschlussbericht weitreichende Forderungen zur Reform der europäischen Steuerpolitik aufstellt. Die EU-Kommission hat den Vorschlag gemacht, den verpflichtenden unverzüglichen Austausch von Tax Rulings zwischen den Mitgliedsländern durch einen verpflichtenden automatischen Austausch zu ersetzen. Im Oktober 2015 beschloss der Rat der Mitgliedsländer diesen automatischen Austausch unter Luxemburger Ratspräsidentschaft einstimmig. Die Mitgliedsländer und die Luxemburger Regierung gestanden damit ein, dass der bisherige Rechtsrahmen nicht eingehalten worden war und daher verschärft werden musste. So wird aus einem vertraulichen Protokoll des Treffens der Verhaltenskodex-Gruppe vom 12. April 2016 der deutschen Bundesregierung ausdrücklich klar, dass auch in Luxemburg der effektive Austausch von Tax Rulings erst im Februar 2016 begonnen hat.

Die EU-Kommission hat nach den Veröffentlichungen durch ICIJ bislang in fünf Fällen (Amazon/Luxemburg, Fiat Finance Trade/Luxemburg, Apple/Irland, Starbucks/Niederlande und McDonald’s/Luxemburg)  Beihilfeverfahren wegen Tax Rulings eingeleitet, wovon zwei (Fiat Finance und Starbucks) inzwischen abgeschlossen wurden. In beiden Fällen kam es zur Rückforderung von illegaler steuerlicher Beihilfe in Millionenhöhe. Die Kommission nutzte dabei direkt auch die Informationen des ICIJ.

 

Whistleblower sind unzureichend geschützt

Der Abschlussbericht des Sonderausschusses TAXE betont die Bedeutung von Whistleblowern und fordert ihren Schutz durch europäisches Recht. In Ziffer 144 heißt es: „(Das Europaparlament) fordert die Kommission auf, bis Juni 2016 einen Entwurf für einen EU-Rechtsrahmen zum wirksamen Schutz interner Hinweisgeber u. ä. auszuarbeiten; betont, dass es nicht hinnehmbar ist, dass Bürger oder Journalisten nicht rechtlich geschützt, sondern strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie bei Verdacht auf Fehlverhalten, Rechtsverletzungen, Betrug oder illegale Tätigkeiten – insbesondere bei Steuervermeidung, Steuerhinterziehung und Geldwäsche oder anderen Verstößen gegen Grundsätze der EU wie das Prinzip der loyalen Zusammenarbeit – im Interesse der Öffentlichkeit über diese Fälle berichten oder entsprechende Informationen offenlegen“.

Einen solchen europäischen Rechtsrahmen gibt es leider noch nicht. Allerdings hat das Europaparlament vor zwei Wochen eine umstrittene Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen beschlossen. Diese Richtlinie verschärft den Schutz von Geschäftsgeheimnissen in ganz Europa, ohne nach meiner Überzeugung einen ausreichenden Schutz für Whistleblower zu bieten. Allerdings sieht selbst diese Richtlinie in Artikel 5 vor, dass alle Schutzvorschriften für Geschäftsgeheimnisse nicht angewendet werden sollten, wenn der vermutete Erwerb, Nutzung oder Veröffentlichung eines Geschäftsgeheimnisses im Rahmen der Meinungs- und Pressefreiheit geschieht oder um eine rechtswidrige Aktivität aufzudecken, falls der Auskunftgebende handelte, um das allgemeine öffentliche Interesse zu schützen. Der Erwägungsgrund 19 der Richtlinie stellt dazu noch klar, dass keine Mahnahme, kein Verfahren und kein Rechtsmittel aus dieser Richtlinie Whistleblowing beschränken sollte.

Damit hätte selbst diese umstrittene Richtlinie – bei korrekter Umsetzung in nationales Recht – die Angeklagten wohl geschützt. Denn die Angeklagten haben nicht nur einen extremen Fall von legaler Steuervermeidung aufgedeckt, sondern auch in mehrfacher Hinsicht rechtswidrige Aktivitäten öffentlich gemacht und zur Beendigung des Rechtsbruchs entscheidend beigetragen. Die angeführte EU-Richtlinie ist allerdings im aktuellen Fall noch nicht wirksam, zeigt aber den Willen des europäischen Gesetzgebers.

 

Die Ethik-Regeln von PwC selbst zeigen, warum das Handeln von Deltour verständlich ist

Pricewaterhouse Coopers hat selbst einen Verhaltenskodex unter dem Titel „Doing the right thing – the PwC way“. Dieser endet mit einer Reihe von Fragen mit einer „Summary of ethics questions to consider”, darunter:

  1. Does it feel right? // 5. Who else could be affected by this (others in PwC, clients, you, etc.)? // 6 Would you be embarrassed if others knew you took this course of action? // 8. How would it look in the newspapers? // 9. What would a reasonable person think? // 10. Can you sleep at night?

Diese Fragen zeigen die moralischen Konflikte, in die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer kommen können, wenn sie Unternehmen dabei unterstützen, die effektiven Steuersätzen auf Einkommen auf bis zu einem Prozent zu reduzieren.

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