Sven Giegold

Offenlegungsregeln für nachhaltige Investitionen: Europaparlament setzt Meilenstein für grüne Finanzwende

Heute hat der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europaparlaments (ECON) über einen Verordnungsvorschlag zur Offenlegung von Informationen über nachhaltige Investitionen und Nachhaltigkeitsrisiken abgestimmt. Die geplante Verordnung verpflichtet Finanzmarktakteure wie Versicherungsvermittler und Wertpapierfirmen, die Anlageberatungen anbieten. Sie sollen zukünftig darlegen, wie sie Nachhaltigkeitsziele in ihrer Anlagestrategie berücksichtigen und welche konkreten Nachhaltigkeitskriterien die von ihnen beworbenen Finanzprodukte erfüllen. Der Vorschlag wurde von einer sehr breiten Mehrheit unterstützt. Nach dem noch ausstehenden Votum des Plenums des Europaparlaments wird der Verordnungsentwurf mit Ministerrat und EU-Kommission verhandelt werden. Der heute abgestimmte Verordnungsentwurf ist Teil einer umfassenden Strategie der EU-Kommission, Finanzmärkte nachhaltiger und krisenfester zu gestalten und mehr Investitionen in nachhaltige Projekte zu lenken.

Dazu sagt der wirtschafts- und finanzpolitische Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, Sven Giegold:

“Die starke Position des Europaparlaments zu Offenlegungspflichten für nachhaltige Investitionen ist ein Meilenstein für die grüne Finanzwende. Klare Offenlegungsregeln für Anlagestrategien und Finanzprodukte helfen, Greenwashing zurückzudrängen. Transparenz für Anleger*innen stärkt das Vertrauen in grüne Finanzmärkte und hilft dabei, Europa zum Leitmarkt für nachhaltige Geldanlagen zu machen. Die Stabilität der Finanzmärkte wird gestärkt, wenn Anleger*innen die Klimarisiken hinter ihren Investitionen besser einschätzen und ihre Anlagestrategie frühzeitig anpassen können. Unser Drängen auf Förderung grüner Finanzmärkte trägt endlich sichtbare Früchte.

Gemeinsam mit dem sozialdemokratischen Berichterstatter Paul Tang haben wir Grünen uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass nicht nur institutionelle Investoren, Fondsanbieter, Wertpapierfirmen und Versicherungsvermittler, sondern auch größere Kreditinstitute von der neuen Verordnung erfasst werden. Kleine Banken und Wertpapierfirmen bleiben von den Verpflichtungen ausgeschlossen, um sie von bürokratischem Aufwand zu entlasten.

Die Offenlegung von Nachhaltigkeitskriterien soll für alle Finanzprodukte verbindlich werden, nicht nur wie von der Kommission vorgeschlagen für solche, die angeben nachhaltig zu sein. Ein weiterer wichtiger Erfolg ist die starke Definition von Nachhaltigkeitsrisiken, die jetzt – auch Dank unseres Einsatzes – über finanzielle Nachteile für den Anleger hinausgeht.

Für unseren Vorschlag einer schwarzen Liste von nicht nachhaltigen Investitionen konnten wir keine Mehrheit gewinnen. Eine solche Ausschlussliste ist aber unerlässlich, um das Vertrauen in diesen jungen Markt zu schützen. Investitionen in fossile und nukleare Energieträger oder dazugehörige Infrastruktur dürfen nicht als grüne Finanzprodukte verkauft werden.

Damit Kleinanleger*innen stärker als bisher von der grünen Finanzwende profitieren und nachhaltige Anlageprodukte klar identifizieren können, sollte die Kommission baldmöglichst ein Label für nachhaltige Finanzprodukte und einen Standard für ‘Green Bonds’ auf den Weg bringen.”

Rubrik: Unkategorisiert

Bitte teilen!