Sven Giegold

Politische Forderungen der Kommission zur Zukunft der Wirtschatfs- und Währungsunion

Im Folgenden eine Übersicht der politischen Forderungen aus dem Kommissionsvorschlag zur Zukunft der EU, in dem es um maßgebliche Reformen europäischer Strukturen in einer Wirtschafts- und Währungsunion geht. Diese „Blaupause“ ist ein Beitrag zu einem gemeinsamen Bericht, der von EU-Ratspräsident Van Rompuy in Zusammenarbeit mit dem Kommossionspräsidenten Barroso, dem Präsidenten der Europäischen Zentralbank Draghi und dem Vorsitzenden der Euro-Gruppe Juncker erarbeitet und auf der Tagung des Europäischen Rates am 13./14. Dezember erörtert wird.

„Ein Konzept für eine vertiefte und echte Wirtschafts- und Währungsunion.
Auftakt für eine europäische Diskussion“
(MITTEILUNG DER KOMMISSION, COM(2012) 777 final, Brüssel, den 28.11.2012)

– Zusammenfassung der politischen Forderungen –

 I. KURZFRISTIGE MASSNAHMEN (innerhalb der nächsten 6-12 Monate)

 1. Vollständige Durchführung des Europäischen Semesters und des Sixpacks sowie rasche Einigung auf das Twopack und dessen Durchführung (3.1.1, S. 18)

  • umfassende Nutzung und strikte Anwendung der neu geschaffenen Instrumente des Europäischen Semesters und des Sixpacks: Reform der SWP, Schaffung des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten, Einführung von Mindestnormen für nationale Fiskalrahmen
  • rasche Verabschiedung und anschließende Durchführung des Zweierpakets: Instrumente zur strikteren Haushaltsüberwachung und zum effizienteren Umgang mit finanzieller Instabilität in den MS

 2. Finanzmarktregulierung und -aufsicht: ein einheitliches Regelwerk und Vorschläge für einen einheitlichen Aufsichtsmechanismus (3.1.2, S. 19)

  • integrierter Finanzrahmen, der sich im Laufe der Zeit zu einer umfassenden Bankenunion entwickelt und der soweit wie möglich allen Mitgliedstaaten, die sich daran zu beteiligten wünschen, geöffnet ist
  • Einigung auf einen einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM): Übertragung zentraler Aufgaben der Bankenaufsicht auf die europäische Ebene (MS der Eurozone und diejenigen außerhalb, die sich anschließen wollen); EZB als Aufseher, Nutzung des  Know-how der nationalen Aufsichtsbehörden; Verhandlungen über den SSM sollen vor Jahresende abgeschlossen werden und die Umsetzung möglichst früh im Jahr 2013 beginnen; Anpassung Europäische Bankenaufsicht (EBA)
  • Nutzung des ESM als öffentlicher Sicherungsmechanismus: direkte Rekapitalisierung von Banken
  • einheitliches Regelwerk für einheitlichen Aufsichts- und Abwicklungs-mechanismus: Verhandlungen über die KOM-Vorschläge für einen neuen Regelungsrahmen auf den Gebieten Regeln der Bankenaufsicht, Einlagensicherung, Banksanierung und -abwicklung müssen dringend abgeschlossen werden

 3. Ein einheitlicher Abwicklungsmechanismus (3.1.3, S. 21)

  • KOM wird Vorschlag für einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus vorlegen: eigene Europäische Abwicklungsbehörde zur Steuerung der Bankenabwicklung und Koordinierung der Instrumente;

Grundsätze:

  • Abwicklungsbedarf gering halten durch strenge gemeinsame Aufsichtsregeln und durch eine verbesserte Koordinierung der Aufsichtstätigkeit
  • Im Abwicklungsfall Übernahme der anfallenden Kosten durch Aktionäre und Gläubiger, bevor externe Mittel dafür bereitgestellt werden.
  • Bereitstellung weiterer Mittel durch von der Bankenwirtschaft finanzierte Mechanismen (keine Steuergelder)

4. Rasche Entscheidung über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFF) (3.1.4, S. 22)

Vorschlag der KOM für MFF 2014-2020: Mittel aus den Struktur- und Kohäsionsfonds sowie aus Agrarfonds[1] sollen stärker mit Verfahren zur wirtschaftspolitischen Steuerung verknüpft werden (einzelstaatliche Reformprogramme, Stabilitäts- und Konvergenzprogramme, länderspezifischen Empfehlungen). KOM kann dazu zwei makroökonomische Konditionalitäten einsetzen:

  • Umprogrammierung: Partnerschaftsverträge und Programme von MS, die finanziell von der EU unterstützt werden, sollen stärker auf übermäßigen Defizitabbau, makroökonomische Ungleichgewichte oder für Wachstums- und Beschäftigungseffekte eingesetzt werden. Bei Nichtbefolgung droht teilweise oder gänzliche Aussetzung der Zahlungen
  • Aussetzung: trifft ein MS keine Korrekturmaßnahmen im Kontext der Verfahren zur wirtschaftspolitischen Steuerung, setzt die KOM teilweise oder gänzlich die Zahlungen aus

5. Vorabkoordinierung der großen Reformen und Schaffung eines „Instruments für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit“ (CCI) (3.1.5, S. 23)

  • Vorabdiskussion und -koordinierung größerer Reformpläne im Kontext des Europäischen Semesters: KOM und MS bewerten nationale Maßnahmen, bevor auf nationaler Ebene endgültig entschieden wird.
  • vertragliche Vereinbarungen und finanzielle Unterstützung im Rahmen des CCI: MS der Eurozone, die dem Verfahren bei übermäßigem (makroökonomischen) Ungleichgewicht unterliegen, müssen einen Korrekturmaßnahmenplan vorlegen. Dieser bildet die Basis für eine zwischen KOM und MS einvernehmlich auszuhandelnde vertragliche Vereinbarung, in der Reformen und Maßnahmen sowie ein Zeitplan aufgeführt sind. Diese vertraglich festgelegten Reformen können finanziell unterstützt werden. MS können auch freiwillig teilnehmen, indem sie einen Aktionsplan (ähnlich dem Korrekturmaßnahmenplan) vorlegen.
  • Einrichtung eines speziellen Finanzinstruments im Rahmen des EU-Haushalts: freiwillige Beiträge von MS der Eurozone oder aus EU-Eigenmitteln; zweckgebundene Einnahmen im EU-Haushalt, nicht von Obergrenzen der MFF-Verordnung betroffen; nur mitfinanzierende MS können vertragliche Vereinbarungen mit der KOM eingehen und von finanzieller Unterstützung profitieren.

 6. Investitionen im Euro-Währungsgebiet fördern (3.1.6, S. 27)

  • Damit Haushaltskonsolidierung mit notwendigen Investitionen einhergeht, sollte eine befristete Abweichung vom mittelfristig angestrebten Haushaltsziel oder dem bereits eingeschlagenen Anpassungspfad bei einmaligen Programmen für öffentliche Investitionen (z. B. bei EU-kofinanzierten staatlichen Investitionsvorhaben) möglich sein

 7. Vertretung des Euro-Währungsgebiets nach außen (3.1.7, S. 28)

  • Umbau der Vertretung der Eurozone im IWF: einzelne MS der Eurozone finden zu Stimmrechtsgruppen zusammen (offen für zukünftige MS der Eurozone); langfristiger: Anstreben eines einzigen Sitzes in den IWF-Gremien (Exekutivdirektorium und Internationaler Währungs- und Finanzausschuss);
  • KOM wäre (zusammen mit EZB) das geeignete Organ zur Vertretung nach außen

II. MITTELFRISTIGE ZIELE (18 Monate bis 5 Jahre)

1. Stärkere haushalts- und wirtschaftspolitische Integration mit erforderlichen Vertragsänderungen (3.2.1, S. 30)

Einige mögliche Optionen:

  • MS muss seinen Haushalt(-sentwurf) bei Abweichung von der auf EU-Ebene festgelegten Verpflichtungen der Haushaltsdisziplin überarbeiten
  • einzelne Entscheidungen des Haushaltsvollzugs müssen überarbeitet werden, sofern diese Entscheidungen eine gravierende Abweichung vom auf EU-Ebene festgelegten Weg der Haushaltskonsolidierung darstellen.
  • EU-Ebene erhält Kompetenz, das einzelstaatliche Haushaltsrecht zu harmonisieren (im Einklang mit dem Fiskalpakt) und bei Nichteinhaltung den Europäischen Gerichtshof anzurufen.
  • durch Vertragsänderung Spielraum für tiefergehende Koordinierung der Steuerpolitik und Arbeitsmarktpolitik in der Eurozone schaffen;
  • Abstimmung und Überwachung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik verstärken und Konvergenzen fördern: Zusammenfassung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik und der beschäftigungspolitischen Leitlinien in einem Instrument

 2. Eine eigene Fiskalkapazität für das Euro-Währungsgebiet (3.2.2, S. 32)

Schaffung einer eigenen Fiskalkapazität für das Euro-Währungsgebiet: unabhängig, effektiv, ausreichend mit Mitteln ausgestattet (auch Kreditaufnahme denkbar)

 3. Schuldentilgungsfonds (3.2.3, S. 32)

Europäischer Schuldentilgungsfonds mit strikter Konditionalität (anhand des Modells des Deutschen Sachverständigenrats)

 4. Euro-Anleihen (3.2.6, S. 34)

  • gemeinsame Schuldtitel der MS der Eurozone mit kurzer Laufzeit (1-2 Jahre)
  • könnten vorhandene kurzfristige Schuldtitel nach und nach ersetzen, ohne dass die Gesamthöhe der kurzfristigen Schulden aller Länder der Eurozone anstiege.
  • engere Koordinierung und Kontrolle des Schuldendienstes der MS durch WWU-Finanzverwaltung (bei der KOM angesiedelt)

III. LANGFRISTIGE MASSNAHMEN (mehr als 5 Jahre): langfristige Vision der WWU

Entwicklung der EU zu einer voll integrierten Bankenunion, einer voll integrierten Fiskalunion und einer voll integrierten Wirtschaftsunion, mit angemessener demokratischer Legitimierung und Rechenschaftspflicht im Entscheidungsprozess

1. Eine voll integrierte Bankenunion (3.3.1, S. 35)

Direkte Aufsicht durch die EZB; Anwendung der von der EBA entwickelten Standards; politische Instrumente für die makroprudenzielle Aufsicht auf Eurozonen-Ebene; einheitliches System für die Bankenabwicklung, Einlagensicherungssystem in allen MS

2. Eine voll integrierte Fiskal- und Wirtschaftsunion (3.3.2, S. 36)

voll integrierte Fiskal- und Wirtschaftsunion als letzte Stufe der WWU,

Endziel: Schaffung einer politischen Union mit einer geeigneten Bündelung der Hoheitsrechte und eigener Fiskalkapazität in Form eines zentralen Budgets; eigene Mechanismen zur Durchsetzung haushalts- und wirtschaftspolitischer Entscheidungen bei ihren MS

Ein zentrales Budget für eine Fiskalkapazität mit Stabilisierungswirkung (S. 36)

Ein auf der Fiskalkapazität aufbauendes gemeinsames Instrument für die makroökonomische Stabilisierung auf WWU-Ebene als Hilfe zur Anpassung bei asymmetrischen Schocks: Unterstützung der stärkeren wirtschaftlichen Integration und Konvergenz, Vermeidung langfristiger Transferströme; strikte Begrenzung, auf kurzfristige Asymmetrien und zyklische Entwicklungen zu reagieren, um ständige Transfers zu vermeiden; Förderung struktureller Reformen und strenge politische Konditionalitäten, um moralisches Risiko zu vermeiden

Institutionelle Erwägungen

Durch Vertragsänderungen zur Schaffung einer derartige Fiskalkapazität mit Stabilisierungsfunktion könnte u.a.

  • eine neue Rechtsgrundlage für die Einrichtung eines Fonds geschaffen werden (mit breiter definierter Zielsetzung, einschließlich der makroökonomischen Stabilisierung)
  • ein entsprechendes eigenes Haushalts- und Eigenmittelverfahren eingerichtet werden;
  • eine neue Steuerhoheit auf EU-Ebene geschaffen oder die Befugnis verliehen werden, auf den Märkten Einnahmen durch eigene Kreditaufnahme zu erzielen
  • innerhalb der KOM eine WWU-Finanzverwaltung vorgesehen werden;
  • Fiskalkapazität soll MS in Vorbereitung zum Beitritts zur Eurozone offen sein

 Einzelmaßnahmen zur Verwirklichung einer engen und echten WWU:

  • engere Koordinierung der Wirtschafts- und Haushaltspolitik, gekoppelt mit finanziellen Förderinstrumenten zur Verwirklichung gemeinsam festgesetzter politischer Prioritäten
  • Entstehen eines zentralen Budgets mit gemeinsamen Stabilisierungs-mechanismen
  • Integration des ESM in den EU-Vertrag
  • Fortschritten auf dem Weg zu einer gemeinsamen Emission staatlicher Schuldtitel durch die MS

Mittelfristig: Einrichtung einer Art WWU-Finanzverwaltung innerhalb der KOM; würde neue Haushaltsbehörde verkörpern (Verwaltung der gemeinsamen Mittel)

  • An der Spitze: hochrangiges Kommissionsmitglied, wie der für Wirtschaft, Währung und den Euro zuständige Vizepräsident
  • Integration des ESM in den EU-Rahmen durch Änderung der Verträge: ermöglicht die Einrichtung maßgeschneiderter Entscheidungsverfahren

 

Politische Union: demokratische Legitimität und Rechenschaftspflicht sowie verstärkte Governance in einer engen und echten Wirtschafts- und Währungsunion

1. Kurzfristige Optimierung der Rechenschaftspflicht und Governance (4.1, S. 42)

Förderung der parlamentarische Debatte im Rahmen des Europäischen Semesters:

Anknüpfungspunkt Wirtschaftsdialog des Six-Pack:

  • Einbindung EP in Diskussionen über den Jahreswachstumsbericht der KOM
  • Debatten im EP vor der Erörterung des Jahreswachstumsbericht der KOM im Europäischen Rat und vor der Annahme der länderspezifischen Empfehlungen durch den Rat
  • Teilnahme von KOM und Rat an interparlamentarischen Treffen zwischen Vertretern des EP und der nationalen Parlamente während des Europäischen Semesters
  • Unterstützung der nationalen Parlamente durch die KOM, indem sie auf deren Ersuchen an den parlamentarischen Debatten über die länderspezifischen Empfehlungen der EU teilnehmen.

Verstärkte Anwendung des Comply-or-Explain-Prinzips (Rat ist für alle Änderungen an den Vorschlägen der KOM zur wirtschaftspolitischen Überwachung (z. B. länderspezifische Empfehlungen) gegenüber EP rechenschaftspflichtig

Direktere Einbeziehung des EP in die Festlegung der mehrjährigen Prioritäten der Union einbezogen (integrierte Leitlinien des Rates, d. h. Grundzüge der Wirtschaftspolitik und beschäftigungspolitische Leitlinien)

Regelmäßige Information des EP über die Vorbereitung und Umsetzung der Anpassungsprogramme für die MS, die finanzielle Unterstützung erhalten

Anpassung der internen Organisation des EP an vertiefte WWU: Einrichtung EP-Euro-Sonderausschuss mit Zuständigkeit für Kontrolle und Beschlussfassung in Bezug auf das Euro- Währungsgebiet

Entstehung eines echten europäischen politischen Systems fördern:

  • Nominierung von Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten durch die politischen Parteien für die Wahlen 2014
  • Rasche Annahme des KOM-Vorschlags für ein überarbeitetes Statut der europäischen politischen Parteien

2. Diskussionspunkte im Falle einer Vertragsänderung

Sollten der EU weitere supranationale Befugnisse übertragen werden, ist für eine entsprechend stärkere demokratische Rechenschaftspflicht Folgendes zu beachten:

  • Integrierte Leitlinien sollten in einem einheitlichen Instrument zusammengefasst werden und die mehrjährigen Prioritäten der Union beschreiben; sollte im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren von EP und Rat angenommen werden
  • Sollte die Überarbeitung eines einzelstaatlichen Haushalts im Einklang mit den Verpflichtungen auf EU-Ebene verlangt werden, sollte dies in Mitentscheidung als Rechtsakt angenommen werden (jährliche Haushalte der MS werden ebenfalls von nationalen Parlamenten angenommen) – für rasche Beschlussfassung Schaffung eines neuen Gesetzgebungsverfahrens in 1. Lesung
  • Ein in den EU-Rahmen integrierter ESM müsste einer echten Kontrolle durch das Europäische Parlament unterliegen.

Zu erwägende institutionelle Anpassungen:

  • „Euro-Ausschuss“ des EP mit weitergehenden Beschlussfassungsbefugnissen: z. B. mehr Gewicht bei den parlamentarischen Vorarbeiten oder Wahrnehmung bestimmter Funktionen oder Rechtshandlungen anstelle des Plenums
  • stärkere Position des für Wirtschaft und Finanzen und den Euro zuständigen Vizepräsidenten der KOM: besondere auf Vertrauen und Kontrolle basierende Verbindung zwischen dem für Wirtschaft und Währung zuständigen Vizepräsidenten und dem „Euro- Ausschuss“ des EP
  • Stärkung der Euro-Gruppe: Schaffung weiterer vertraglicher Rechtsgrundlagen, die Ratsformation erlaubt, bei der nur die MS der Eurozone stimmberechtigt sind (denn dann sind die Nicht-Eurozonen-Mitglieder zumindest in Beratungen und Vorarbeiten unterhalb der Ministerebene einbezogen), Absage an „Rat für das Euro-Währungsgebiet“ als separate Instanz
  • Stärkung der demokratischen Rechenschaftspflicht der EZB bei der Bankenaufsicht durch Unterstellung unter die reguläre Haushaltskontrolle des EP
  • Aufhebung von rechtlichen Beschränkungen beim einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM): z. B. Beteiligung von Nicht-Eurozonen-Mitgliedern am SSM über die „engen Zusammenarbeit“ hinaus; gleichberechtigte Teilnahme dieser MS an der Beschlussfassung der EZB und weitergehende interne Trennung zwischen der Beschlussfassung zu Währungs- und zu Aufsichtsfragen
  • Vertragsänderung zur Schaffung eines besonderen Status für die Agenturen im Bereich der Finanzmarktregulierung: Stärkung des supranationalen Charakters dieser Agenturen und ihre demokratische Rechenschaftspflicht

Erweiterung der Zuständigkeiten des Gerichtshofs durch Aufhebung von Artikel 126 Absatz 10 AEUV (Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten in diesem Bereich)

Bei einer über die WWU hinausgehende Vertragsreform sollte das ordentliche Gesetzgebungsverfahren zum Regelverfahren gemacht werden


[1] Europäischer Fonds für regionale Entwicklung/Europäischer Sozialfonds/Kohäsionsfonds/ Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums/Europäischer Meeres- und Fischereifonds