Sven Giegold

Reform der europäischen Bankenregeln: Keine spürbare Reduzierung von Risiken im Finanzsektor

Der Wirtschaft- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments hat heute über ein umfassendes Gesetzgebungspaket zur Reform der europäischen Bankenregeln (CRD, CRR, BRRD) abgestimmt. Die Überarbeitung soll die auf internationaler Ebene vereinbarten Basel-Regeln umsetzen, bestehende EU-Gesetze klarstellen sowie die Anforderungen stärker an der Größe und dem Geschäftsmodell der Banken ausrichten. Im Juli wird das Plenum des EU-Parlaments über die heute im Ausschuss angenommenen Texte abstimmen. Nach der parlamentarischen Sommerpause werden dann die Trilogverhandlungen mit dem Rat der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission beginnen. Eine Einigung wird für Anfang 2019 erwartet, die neuen Regeln würden dann Ende 2020 in Kraft treten.

 

Die heute angenommenen Berichte enthalten mehrere Grüne Vorschläge: Erstmals sollen große Banken über Umwelt-, Sozial- und Korruptions-Risiken berichten, kleine Banken werden von überbordenden bürokratischen Auflagen befreit, der Informationsaustausch zwischen Bankaufsehern und Geldwäschebehörden über Geldwäscherisiken wird verpflichtend und Aufsichtsbehörden erhalten den Auftrag, Kredite an Schattenbanken und Steueroasen zu begrenzen. Zusätzliche Kapitalpuffer können die Behörden nun einfacher in Kraft setzen und unterliegen dabei weniger Restriktionen.

 

Weil das Gesetzespaket bei der Reduzierung der Risiken im Finanzsektor nicht weit genug geht, haben sich die Grünen bei der heutigen Abstimmung über die Berichte als Ganzes enthalten. Die Regeln zur Verschuldungsquote (Leverage Ratio) und der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) enthalten zahlreiche Abweichungen vom internationalen Basel-Standard. Die neuen Regeln zur Abwicklung von Banken bleiben weit hinter der starken Position im Rat der EU-Mitgliedstaaten zurück.

 

Dazu sagt der wirtschafts- und finanzpolitische Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, Sven Giegold:

 

“Das Europaparlament schwächt in wichtigen Punkten die Baseler Bankenregeln. Die Position des Parlaments bleibt in einigen wichtigen Punkten hinter dem Kompromiss der EU-Mitgliedsländer zurück. Die laxen Vorgaben für die Nachrangigkeit von Verbindlichkeiten sind ein Lobbygeschenk an die europäischen Großbanken und gefährden die dringend nötige Vertiefung der Bankenunion. Finanzminister Scholz hat völlig recht, wenn er hier eine rote Linie zieht, die das Parlament heute leider überschritten hat.

 

Überfällig waren die heute beschlossenen Vorgaben zu weniger Bürokratie bei der Bankenaufsicht über kleine Banken. Hier sind viele Ideen des Berichterstatters Peter Simon und von uns Grünen eingeflossen. Wir Grünen wären hier gerne noch weiter gegangen.

 

Erstmals hat sich eine Mehrheit der Abgeordneten gesetzgeberisch dafür ausgesprochen, das Thema nachhaltige Finanzanlagen in einen verbindlichen Gesetzestext zu schreiben. Es ist ein Novum, dass große Banken über Umwelt, Sozial- und Korruptions-Risiken berichten sollen. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde muss zudem untersuchen, wie diese Gefahren im Risikomanagement der Banken berücksichtigt werden müssen. Das ist zusammen ein großer Schritt für grüne Finanzmärkte.

 

Noch immer sind einige europäische Banken zu groß und zu komplex, vor allem jedoch halten sie zu wenig hartes Eigenkapital. Um die Probleme zu großer und zu vernetzter Institute anzugehen, braucht Europa dringend weitergehende Reformen. Leider gab es für eine strengere leverage ratio (“Verschuldungsquote”) oder harte Vorgaben zur Begrenzung von Risiken aus Schattenbanken keine Mehrheit.”

 

Grüne Vorschläge für ein starkes Paket zur Reduzierung der Risiken im Bankensektor (Englisch):

https://sven-giegold.de/wp-content/uploads/2018/02/CRR-CRD_Green-proposals-for-a-strong-risk-reduction-package.pdf

Grüne Vorschläge zur Stärkung der Verhältnismäßigkeit in der europäischen Bankenregulierung (Englisch):

https://sven-giegold.de/wp-content/uploads/2018/02/Green-AMs-Enhance-proportionality-in-the-European-banking-market.pdf

 

Heute im Ausschuss angenommener Kompromisstext zur Stärkung der Verhältnismäßigkeit in der europäischen Bankenregulierung (Englisch):

https://sven-giegold.de/wp-content/uploads/2018/06/FINAL-COMPROMISE-AMENDMENTS-PROPORTIONALITY.pdf

 

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Liste der Schwächungen der Baseler Regeln zur Bankenregulierung:

 

  • Strukturelle Liquiditätsquote (NSFR): Bestimmte Repos-Geschäfte müssen mit keinen bzw. weniger hochliquiden Vermögensgegenständen hinterlegt werden (0% Required Stable Funding for secured reverse repos, 5% Required Stable Funding for unsecured reverse repos)
  • Verschuldungsquote (Leverage Ratio): Automatische Ausnahme von Durchleitungskrediten, automatische Ausnahme bestimmter Derivatgeschäfte (initial margins cleared by qualified central counterparties)
  • Überarbeitung der Regeln zu Marktrisiken (Fundamental Review of the Trading Book): Einführung schrittweise bis 2027 anstatt volle Anwendung ab 2022
  • Absenkung der Risikogewichte für Wohnimmobilien von 35% auf 30% (unteres Ende der Baseler Vorgaben)

 

Grüne Erfolge (Details für Spezialisten):

 

  • Unterstützung kleiner Kreditgenossenschaften bei der Erlangung einer Ausnahmeregelung auf der Grundlage vernünftiger Kriterien
  • Ein Minimum an grünen Finanzmarktregeln in das Bankenpaket aufnehmen
  • Obligatorischer Informationsaustausch über Geldwäscherisiken zwischen Aufsichtsbehörden und Anti-Geldwäsche-Behörden
  • Leverage ratio (“Verschuldungsquote”) 3% plus Zuschlag für global systemrelevante Institute wird verbindlich, Bestimmungen teilweise strenger als Basel und Rat (Ausstattung mit mindestens 50% hartem Eigenkapital, frühere Einführung des G-SII-Puffers). Grüne Forderung nach Offenlegung von Ausnahmen sind im Text enthalten.
  • Variable Vergütung: Verlängerung der Streckung von 3 auf 5 Jahre.
  • Verringerung des Verwaltungsaufwands für kleinere Banken (Berichterstattung an Aufsichtsbehörden, öffentliche Offenlegung, keine Streckung von Boni und Auszahlung in eigenen Instrumenten der variablen Vergütung unter EUR 50.000). Governance: Unternehmer können im Aufsichtsrat von Regionalbanken verbleiben
  • Umfassende Überarbeitung des makroprudenziellen Regulierungsrahmens (Additivität der Kapitalpuffer, Erhöhung der Obergrenzen, regelmäßige Überprüfung des Rahmenwerks alle drei Jahre)
  • SREP (Säule-2-Anforderung): Begrenzung der Kredite gegenüber Steueroasen (über EBA-Richtlinien) und Schattenbanken ( durch Upgrade von Richtlinien auf einen verbindlichen Regulatory Technical Standard)
  • Erhaltung des Ermessensspielraums der zuständigen Behörden bei der Festlegung der verbindlichen Säule 2-Anforderungen
  • Verschärfung der Beschränkungen beim maximal ausschüttbaren Betrag, maximum distributable amount – MDA (keine Doppelzählung der Instrumente und Streichung der Sonderbehandlung für CoCo-Bonds)
  • Einbeziehung der neuen Baseler Regeln zum Marktrisiko (schrittweise Einführung von 60% bis 100% statt der von der Kommission vorgeschlagenen pauschalen 65 %).
  • TLAC (einschließlich Nachrangigkeitsanforderung) für global systemrelevante Institute in der EU verbindlich machen (plus Schutz von Kleinanlegern)
Rubrik: Unkategorisiert, Wirtschaft & Währung

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