Sven Giegold

Transparenz von Abgeordneten-Ausgaben: EU-Gericht nimmt Parlament in die Pflicht

Nach dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs muss das Europäische Parlament Dokumente zu den pauschalen Bürokosten der Abgeordneten nur dann herausgeben, wenn die Einschränkung der Persönlichkeitsrechte von Abgeordneten ausreichend gerechtfertigt ist. Geklagt hatte ein Konsortium investigativer Journalisten.

Während das Europaparlaments-Präsidium sich weigert die Forderungen des Plenums nach einer Reform der GEA-Regeln umzusetzen, haben die grünen MdEPs Max Andersson und Sven Giegold Änderungen an der Geschäftsordnung des Parlaments beantragt. Die Änderungsanträge sollen die Abgeordneten verpflichten, über ihre Ausgaben transparent zu sein, ohne dass das Präsidium dies weiter verhindern kann. Die Grünen Änderungsanträge zur Geschäftsordnung sollen im Ausschuss für konstitutionelle Fragen (AFCO) in einer außerordentlichen Sitzung am 1. Oktober in Straßburg diskutiert, im Oktober im AFCO und im Plenum zwischen 13.-15. November abgestimmt werden. Die Reform der Geschäftsordnung des Parlaments wird von Berichterstatter Richard Corbett (britischer Sozialdemokrat) organisiert und richtet sich nicht zuletzt gegen Hassreden im Parlament.

 

Sven Giegold, Berichterstatter des Europäischen Parlaments für Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität in den EU-Organen, kommentiert:

“Der Europäische Gerichtshof hat zu recht klargestellt, dass die politische Entscheidung über Transparenz der Abgeordneten-Ausgaben beim Europäischen Parlament liegt. Präsident Antonio Tajani und die bisher blockierende Mehrheit der Vizepräsidenten sind jetzt in der Pflicht, nach Monaten des Zauderns zu handeln und dem Missbrauch von Steuergeldern wirksam den Riegel vorzuschieben. Der offensichtliche Mangel an Transparenz der GEA droht den Ruf des Europaparlaments zu beschädigen. Das wäre ein Mühlstein um des Hals der Europaabgeordneten in ihrem Einsatz gegen Missbrauch von EU-Mitteln und Korruption. Wenn der Präsident und die Mehrheit der Vizepräsidenten die Umsetzung der Forderung des Plenums nach Transparenz weiter behindern, muss das Plenum den Prozess zurück in die Hand nehmen und die Transparenz der Ausgaben von Abgeordneten direkt in seine Geschäftsordnung schreiben.“

 

Die Pressemitteilung des Gerichts: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-09/cp180138de.pdf

Das Urteil des Gerichts: http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=T-639/15

Grüne Änderungsanträge für die Geschäftsordnung des Parlaments für Transparenz bei den Abgeordneten-Ausgaben: https://sven-giegold.de/mep-bueropauschale-das-plenum-muss-die-transparenz-schaffen/

Zur Entscheidung des Präsidiums gegen Transparenz der Abgeordnten-Ausgaben vom 2. Juli: https://sven-giegold.de/gea-reform-verhindert/

Rubrik: Demokratie & Lobby, Europaparlament

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