Sven Giegold

Wir verschärfen das Kartell- und Wettbewerbsrecht – mit dem Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Interessierte,

die Verschärfung des Kartell- und Wettbewerbsrechts kommt. Unser Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat nach gründlichen Vorarbeiten den Gesetzentwurf zur Stärkung des Wettbewerbs und gegen Marktmacht vorgelegt, das sogenannte „Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz“.

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Nach Veröffentlichung unserer Absichten im Juni haben uns zahlreiche Rückmeldungen erreicht, die wir genau ausgewertet haben. Und wir haben unseren allerersten Gesetzesentwurf mit führenden Wettbewerbsexpert*innen diskutiert. Herausgekommen sind jetzt folgende Maßnahmen:

  1. Künftig kann das Bundeskartellamt Abhilfemaßnahmen nach Sektoruntersuchungen festlegen, um funktionierenden Wettbewerb durchzusetzen, z.B. Verpflichtungen zur Etablierung offener Standards, Zugangs zu Schnittstellen, Einrichtung eines wirksamen Beschwerdemanagements, zur Veränderung der Lieferbeziehungen sowie zur organisatorischen Trennung von Unternehmensbereichen.
  2. Als ultima ratio kann das Bundeskartellamt auch eine eigentumsrechtlichen Entflechtung von Unternehmen anordnen.
  3. Stärkung der Fusionskontrolle: Künftig kann das Bundeskartellamt nach einer Sektoruntersuchung Unternehmen verpflichten, alle relevanten Zusammenschlüsse auf bestimmten Märkten zur Fusionskontrolle anzumelden und so einer zu starken Unternehmenskonzentration vorbeugen.
  4. Verbesserung der Vorteilsabschöpfung bei Kartellrechtsverstößen: Vorteile, die Unternehmen durch Kartellrechtsverstöße erzielt haben, können künftig einfacher abgeschöpft werden. Gewinne aus nachgewiesenen Wettbewerbsverstößen dürfen nicht bei den Unternehmen verbleiben.
  5. Durchsetzung des Digital Markets Act (DMA) der EU: Wir schaffen die rechtlichen Grundlagen, damit das Bundeskartellamt die EU-Kommission bei der Durchsetzung des DMA unterstützen kann. Auch die gerichtliche Durchsetzung des DMA in Deutschland wird eingeführt („private enforcement“).

Mit diesen Verschärfungen des Kartell- und Wettbewerbsrechts kann das Kartellamt künftig Märkte mit „vermachteten“ Strukturen wirksamer aufbrechen und gegen Störungen des Wettbewerbs besser vorgehen. Nämlich dort, wo es schon seit langem nur wenige Anbieter im Markt gibt und wo schon seit langem kein Wettbewerb mehr herrscht.

Wenn auf privaten Märkten kein effektiver Wettbewerb mehr herrscht, zahlen andere die Zeche: Verbraucher*innen durch schlechtere Qualität und höhere Preise sowie kleine und mittlere Unternehmen, denen Chancen versagt bleiben.

In Großbritannien hat sich die Sektoruntersuchung mit Abhilfemaßnahmen schon bewährt: Im Baustoffbereich wurde der Austausch wettbewerbssensibler Informationen unterbunden und – ebenso wie z.B. bei verschiedenen Flughäfen – der Verkauf von Unternehmensteilen angeordnet. In Deutschland jedoch wird das hoch geschätzte Bundeskartellamt

durch bürokratische Hürden bei der Arbeit behindert. So kommt bei Sektoruntersuchungen selten etwas heraus. Noch niemals gelang die Abschöpfung von Gewinnen bei Kartellrechtsverstößen. Der Staat behindert sich selbst!

Unwirksame, praxisferne Gesetze schaden jedoch letztlich dem Wettbewerb und dem Gemeinwohl. Die Kartellbehörden müssen künftig rechtswidrige Bereicherungen effektiver verhindern können.

Das Wettbewerbsrecht ist ein Grundpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft. Angesichts der Macht großer Unternehmen war es immer umkämpft. Unvergessen ist wie es Prof. Franz Böhm MdB (CDU) in den 1950er Jahren gegen erbitterten Widerstand aus CDU, CSU und dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) durchgesetzt hat.

Mit dem „Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz“ (11. GWB-Novelle) setzen wir nun weitere Punkte der im Februar vorgelegten wettbewerbspolitischen Agenda mit 10 Punkten für nachhaltigen Wettbewerb um. Mehr dazu hier: Link. Ich bleibe hier dran! Unser BWMK wird entsprechend des Koalitionsvertrages in dieser Legislatur eine weitere Novelle des „Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ (GWB) mit einem Schwerpunkt auf dem Verbraucherschutz vorlegen.

Unser Gesetzentwurf liegt nun bei den Kolleg*innen aus den anderen Ampel-Ressorts. Nach der Ressortabstimmung kommt er ins Kabinett und dann zur letztlichen Beratung und Beschlussfassung in den Bundestag. Die Abgeordneten können unsere Arbeit dann weiter verbessern.

Der Gesetzentwurf wurde mit führenden Wettbewerbsökonom*innen und -jurist*innen eng konsultiert und dadurch an vielen Stellen besser.

Ein Riesendank an: Prof. Kühling und Prof. Duso (beide Monopolkommission), Prof’in Monika Schnitzer (Sachverständigenrat für die Bewertung des gesamtwirtschaftlichen Entwicklung), Prof’in Schweitzer (HU Berlin), Prof. Achim Wambach (Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung), Prof. Justus Haucap (Heine-Universität Düsseldorf), Prof. Franck (Mannheim), Prof. Rupprecht Podszun (Heine-Universität Düsseldorf) & Prof. Zimmer (Bonn)

Ebenso Dank für die Impulse aus der Zivilgesellschaft: Lobbycontrol (Max Bank, Ulrich Müller) und Marita Wiggerthale. Und natürlich vor allem die Mitarbeiter*innen in der Abteilung für Wirtschaftpolitik von Philipp Steinberg, sowie Referatsleiter Thorsten Käseberg samt Team und Daniel Fülling.

Alle Details findet Ihr in unserer Presseinformation: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Meldung/2022/20220920-bmwk-legt-entwurf-zur-verscharfung-des-wettbewerbsrechts-vor.html 

Wir liefern die Veränderungen für eine sozial-ökologische Marktwirtschaft, wie im Koalitionsvertrag angekündigt. Punkt für Punkt, Gesetz für Gesetz arbeite ich daran hinter den Kulissen des BMWK – wie so viele im Regierungsteam!

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Mit entschlossenen Grüßen,

Ihr und Euer Sven Giegold

Rubrik: BMWK

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