Sven Giegold

Zwischenbericht Bekämpfung von Geldwäsche: EU-Kommission muss jetzt handeln

Am 8. Mai 2018 haben die EU-Kommissare Timmermans, Dombrovskis und Jourova die drei Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESAs) und die EZB (Single Supervisory Mechanism) eingeladen, gemeinsam zu überlegen, wie die Zusammenarbeit zwischen Geldwäschebehörden und Bankenaufsehern verbessert werden kann. Die Gemeinsame Arbeitsgruppe nahm ihre Arbeit im Juni 2018 unter dem Vorsitz der Kommission auf.

Nun hat die Gemeinsame Arbeitsgruppe einen Zwischenbericht vorgelegt, der die Defizite im europäischen Rahmenwerk der Geldwäscheaufsicht im Finanzsektor beschreibt und mögliche Handlungsschritte dargelegt.

Dazu sagt der wirtschafts- und finanzpolitische Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, Sven Giegold:

“Der Bericht ist der Beweis, dass die Geldwäscheaufsicht in der Bankenunion nicht funktioniert. Die Kommission hat jetzt keine Ausrede mehr zuzuwarten und muss nun zügig Gesetzesänderungen vorschlagen. Für eine effektive Bekämpfung der Geldwäsche braucht Europa eine europäische Geldwäschebehörde.

Eine schonungslose Analyse der Defizite der Geldwäschebekämpfung in den Mitgliedstaaten bleibt der Bericht schuldig. Die Geldwäsche-Skandale bei Banken in Malta, Lettland, Estland, Niederlande, Deutschland und Dänemark offenbaren das Versagen der nationalen Geldwäschebehörden. Die europäische Anti-Geldwäsche-Richtlinie gibt der EU-Kommission zwar keine direkten Durchgriffsrechte in den Mitgliedstaaten, aber die erdrückenden Beweise sollten für ein Vertragsverletzungsverfahren genügen.”

Den Zwischenbericht der Gemeinsamen Arbeitsgruppe zu Geldwäsche im europäischen Finanzsektor finden Sie hier:

https://sven-giegold.de/wp-content/uploads/2018/09/COM-Reflection-paper-on-elements-of-a-Roadmap-for-seamless-cooperation_Sept-2018.pdf

 

 

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