Sven Giegold

Einigung im Trilog: Durchbruch für den Schutz von Whistleblowern

Whistleblower Erfolg im Trilog

Um Mitternacht wurde im Trilog von Europaparlament, Kommission und Rat ein Einigung über europäischen Whistleblower-Schutz erreicht. Viele Jahre Einsatz der Grünen im Europaparlament für den Schutz von Hinweisgebern sind damit von Erfolg gekrönt. Die Regierungen Deutschlands und Frankreichs hatten lange versucht, diese Einigung zu blockieren. Erst die intensive öffentliche Kritik hatte Justizministerin Katarina Barley ihre Position korrigieren lassen.

 

Dazu sagt der Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Europäischen Parlament, Sven Giegold:

 

“Das ist ein Durchbruch für den Schutz von Hinweisgebern. Whistleblower bekommen zukünftig in Europa den Schutz, den sie verdienen. Die Pressefreiheit wird durch einen sicheren Regeln für Whistleblower gestärkt. Mutiges Handeln für das Gemeinwohl muss den bestmöglichen Rechtsschutz genießen. Viele Whistleblower wollen das Recht verteidigen, daher sollten sie auch vom Recht geschützt werden. Mit der heutigen Entscheidung trägt unser jahrelanger Kampf für Whistleblower Früchte. Wir Grüne haben die EU-Kommission dazu gedrängt, ein Whistblowerschutz-Gesetz auf den Weg zu bringen und dafür Mehrheiten gewonnen.

 

Spätestens der Fall um die LuxLeaks-Whistleblower hat gezeigt, wie schnell die Falschen auf der Anklagebank landen können. In der Zukunft gilt in Europa: Wer das Gemeinwohl schützen will, bekommt zukünftig bestmöglichen Schutz von der Gemeinschaft. Es nützt für Klima, Gesundheit und Gerechtigkeit die Hinweisgeber auf Rechtsverletzungen vor Repressalien zu schützen.

 

Es ist wichtig, dass sich der Whistleblower-Schutz nicht an die Nutzung firmeninterner Meldewege geknüpft ist. Interne Meldewege können für Hinweisgeber zur Gefahr werden. Ein starker Schutz von Whistleblowern außerhalb der eigenen Firmenstrukturen, stärkt die aufklärerische Rolle der Medien.“

 

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HINTERGRUND

 

Nach einem langwierigen Kampf zwischen dem Europäischen Parlament und den Regierungen der EU werden Hinweisgeber sowohl bei einer internen Meldung als auch  bei einer direkten Meldung an die Regulierungsbehörden oder andere zuständige Behörden geschützt. Mehrere europäische Regierungen wollten den Meldeprozess so streng wie möglich gestalten. Hinweisgeber sollten nur dann geschützt sein, wenn sie zuerst intern berichtet haben. Andernfalls hätten sie unklare Ausnahmen erfüllen müssen, um eine Berichterstattung an die Aufsichtsbehörden „rechtfertigen“ zu können und doch noch Rechtsschutz zu gewinnen. Die Flexibilisierung in diesem Punkt war entscheidend dafür, dass sich das Europäische Parlament auf den endgültigen Entwurf der Whistleblower-Richtlinie einigen konnte.

 

Bei der öffentlichen Berichterstattung sind Hinweisgeber geschützt, wenn sie direkt an die Regulierungsbehörden berichten. Der Schutz gilt auch, wenn sie intern und extern berichten, aber keine geeigneten Maßnahmen als Reaktion auf den Bericht innerhalb einer Frist bekommen. Die Frist beträgt drei Monate für die interne Berichterstattung oder drei bis sechs Monate für die Berichterstattung an die Regulierungsbehörden. Sie sind auch geschützt, wenn sie berechtigten Grund zu der Annahme haben, dass eine unmittelbare oder offensichtliche Gefahr für das öffentliche Interesse besteht, z.B. wenn es sich um eine Notsituation oder ein Risiko für irreversible Schäden handelt.

 

Schließlich sind Whistleblower auch bei einer öffentlichen Meldung geschützt, wenn bei der Meldung an die Regulierungsbehörden Vergeltungsmaßnahmen oder Verdunkelung droht. Verdunkelung würde bedeuten, dass z.B. Beweismittel versteckt oder vernichtet werden könnten oder wenn eine Behörde in irgendeiner Weise an der Verletzung beteiligt ist.

 

 

Wir Grünen im Europaparlament hatten vor bald 3 Jahren mit einem eigenen Entwurf Druck für EU-weite Schutzstandards gemacht. Die Kommission hatte vor fast einem Jahr darauf mit ihrem Entwurf reagiert. Seit der Rat sich Ende Januar ebenfalls endlich auf eine Position geeinigt hatte, hatten Europaparlament, Kommission und Rat im Trilog um die Einigung gerungen.

 

Bis kurz vor der Einigung, bestand der Rat auf der Pflicht von Whistleblowern, zuerst in der eigenen Firma oder Behörde Meldung zu machen (erste Stufe), bevor sie sich extern an eine Aufsichtsbehörde (zweite Stufe) und erst dann an die Presse oder Öffentlichkeit (dritte Stufe) wenden können. Whistleblower sollten demzufolge jeweils 3 bis 6 Monate auf Rückmeldung in der ersten und zweiten Stufe warten, bevor sie sich erst nach einem Jahr auf europäischen Rechtsschutz bei öffentlicher Meldung verlassen könnten (dreistufiges Meldesystem). Dieses Verfahren ist für viele Whistleblower unzumutbar. Das Parlament wollte von Anfang an für Whistleblower Rechtssicherheit unabhängig davon garantieren, ob sie intern Alarm schlagen oder sich direkt an eine Aufsichtsbehörde wenden (zweistufiges Meldesystem). Schon nach 2 bis 4 Monaten können Whistleblower so öffentlich bei garantiertem Rechtsschutz Alarm schlagen.

 

Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern (23 April 2018): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52018PC0218

 

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Details zur JURI-Abstimmung für die Parlaments-Position (20 November 2018): https://sven-giegold.de/rechtsausschuss-staerkt-schutz-von-whistleblowern/

 

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Grüner Entwurf einer Whistleblower-Richtlinie (4 Mai 2016): https://www.greens-efa.eu/en/article/whistle-blowers-directive/

Rubrik: Unkategorisiert

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