Sven Giegold

EU-Parlamentarier für mehr Transparenz und bessere Qualität europäischer Statistiken

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europaparlaments (ECON) hat am 18. Dezember seine Position zur Änderung der Verordnung über Europäische Statistiken verabschiedet. Ziel ist es, die Qualität und die Transparenz von Statistiken zu steigern. Dazu wurden wichtige Grüne Änderungsanträge angenommen, die die Ziele Europäischer Statistiken ausweiten und konkretisieren sowie eine bessere Prüfung der Daten durch die Kommission ermöglichen.

Als Grundlage für politische Entscheidungen und den Vergleich von volkswirtschaftlichen Entwicklungen sind verlässliche Statistiken unerlässlich – gerade in Zeiten der Schuldenkrise und wirtschaftlicher Turbulenzen. Allerdings herrscht in der Öffentlichkeit große Skepsis – in einer Eurobarometer-Umfrage aus 2008 gaben 45 % der BürgerInnen an, dass sie Wirtschaftsstatistiken nicht vertrauen. In Zukunft sollen deshalb die fachliche Unabhängigkeit und die Transparenz besser gewährleistet werden.

Besonders erfreulich ist, dass ein Grüner Änderungsantrag angenommen wurde, der den Anwendungsbereich europäischer Statistiken auf die Wirtschaftstätigkeit von Familienbetrieben und ausdrücklich der Sozialwirtschaft ausweitet. In diesem Zusammenhang wird auch ein Verweis auf die Ziele der Strategie „Europa 2020“, also intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, verankert, die im Rahmen europäischer Statistiken explizit überprüft werden sollen.

Die Kompetenzen der Europäischen Kommission bei der Überprüfung der Daten, die von den nationalen statistischen Ämtern übermittelt werden, sollen verbessert werden. Auch hierzu wurde ein Grüner Änderungsantrag angenommen. Wenn der Datenfluss von den nationalen Ämtern an Eurostat oder die Qualität der Daten nach Ansicht der Kommission nicht zufriedenstellend sind, übermittelt die Kommission dem betroffenen Mitgliedsstaat eine öffentliche Warnung, die auch in den Datensatz aufgenommen wird. Wenn die Probleme binnen sechs Monaten nicht gelöst werden, kann die Kommission ein Bußgeld auflegen.

Das Plenum des Europäischen Parlaments wird voraussichtlich im Mai 2013 seine Position zu der Verordnung beschließen.

Den Entwurf des ECON-Berichterstatters Edward Scicluna gibt es hier.

Die Änderungsanträge des ECON-Ausschusses gibt es hier.

Den Kommissionsvorschlag dazu hier.

Die bislang geltende Verordnung, die durch die oben beschriebenen Beschlüsse geändert wird, findet sich hier.

 

Die bislang geltende Verordnung, die durch die oben beschriebenen Beschlüsse geändert wird, findet sich hier: http://bit.ly/TbE56p